Züchterpreise
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Im Grunde wäre aber auch da eine Zuchteinschränkung gar nicht notwendig, denn das reguliert ja in der Regel der Zuchtverein über seine Regularien oder aber es ist nach Tierschutzgesetz eh ausgeschlossen.
Es züchtet halt nicht jeder im Verein nur weil er aus einem Verein einen Hund gekauft hat.
So eine Klausel würde einen dann zwar auch nicht aufhalten (wie bereits geschrieben, würde der Züchter einen Privaten Wurf ja gar nicht mitbekommen), aber von Züchterseite aus ist es ja dennoch nachvollziehbar das man das gerne schriftlich zum Schutz der Hündin festgehalten haben möchte. Immerhin ist so eine Unterschrift auch eine in Kenntnisnahme des Käufers.Da sei Dir mal nicht so sicher das ein Züchter sowas nicht mit bekommt! Es gibt immer dumme Zufälle, wo so etwas raus kommt...
Gab schon den einen und anderen Fall wo der Hund bei sowas wieder raus geholt wurde... Ob rechtens, lassen wir Mal dahin gestellt 😉
Soll man doch mit offenen Karten spielen wenn man den Gedanken bzgl züchten hat 🤷 Oft will man dann aber keinem Verein beitreten (kostet ja alles nur Geld, ist stressig usw.), und der Hund soll ja auch nur einmal Welpen haben... Aus einmal werden dann 2 x und mehr, weil die Welpen ja so süß sind, und sich gut verkaufen lassen, je nach Rasse...
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Gab schon den einen und anderen Fall wo der Hund bei sowas wieder raus geholt wurde... Ob rechtens, lassen wir Mal dahin gestellt 😉
Erstens wäre das strafrechtlich ein ziemlich relevanter Vorgang und zweitens aufgrund des Herausgabeanspruchs auch nicht unbedingt von langem Erfolg.
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Gab schon den einen und anderen Fall wo der Hund bei sowas wieder raus geholt wurde... Ob rechtens, lassen wir Mal dahin gestellt 😉
Erstens wäre das strafrechtlich ein ziemlich relevanter Vorgang und zweitens aufgrund des Herausgabeanspruchs auch nicht unbedingt von langem Erfolg.
Natürlich... Aber, wo kein Kläger, da kein Richter 😉
Sollen die Leute einfach ehrlich sein, und sich keinen Welpen/Hund erschleichen!
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Erstens wäre das strafrechtlich ein ziemlich relevanter Vorgang und zweitens aufgrund des Herausgabeanspruchs auch nicht unbedingt von langem Erfolg.
Natürlich... Aber, wo kein Kläger, da kein Richter 😉
Sollen die Leute einfach ehrlich sein, und sich keinen Welpen/Hund erschleichen!
Sollen die Leute halt einfach Verträge machen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Und ich wüsste tatsächlich keinen Grund, warum man in einem solchen Fall von einer Anzeige absehen sollte. Bei einem Kavaliersdelikt sind wir da schon lange nicht mehr.
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Natürlich... Aber, wo kein Kläger, da kein Richter 😉
Sollen die Leute einfach ehrlich sein, und sich keinen Welpen/Hund erschleichen!
Sollen die Leute halt einfach Verträge machen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Und ich wüsste tatsächlich keinen Grund, warum man in einem solchen Fall von einer Anzeige absehen sollte. Bei einem Kavaliersdelikt sind wir da schon lange nicht mehr.
Definitiv!
Hatte ja geschrieben, bei Joey stand hohe Strafe im Vertrag bei Wurf außerhalb des VDH, allerdings kein "Hund wegnehmen". Joey ist nicht kastriert und war in ihren nun knapp 10 Lebensjahren nichtmal nah dran an einem Unfallwurf. So richtig doof laufen kann es aber immer. Würde dann der Züchter vor der Tür stehen und Joey mitnehmen wegen Vertragsbruch, würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, die Polizei wegen Diebstahls mobilisieren und selbst so lange vor deren Tür sitzen, bis sie meinen Hund wieder rausgibt.
Einfach mal mein gekauftes Eigentum mitnehmen, weil der Umgang nicht genehm ist, sind WildWest-Methoden. Wenn eine Hündin tatsächlich einen Wurf nach dem anderen hat und den Rest der Zeit im Kellerverschlag vor sich hinvegetiert, ist es ein Fall fürs Vet-Amt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass selbst in dem Fall einfach jemand hergehen und den Hund stehlen darf, auch kein Züchter. -
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Man kann ja alles in den Vertrag schreiben. Nur weil es da steht und unterschrieben wurde, heisst nicht, dass das durchsetzbar ist. Das selbe auch bzgl. Vertragsstrafe. Die darf mWn nicht komplett uebertrieben sein.
Aber wenn man so dumm ist (sorry, fuer mich ist das dumm) und den Hund einfach raus gibt...nun ja
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Natürlich... Aber, wo kein Kläger, da kein Richter 😉
Sollen die Leute einfach ehrlich sein, und sich keinen Welpen/Hund erschleichen!
Sollen die Leute halt einfach Verträge machen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Und ich wüsste tatsächlich keinen Grund, warum man in einem solchen Fall von einer Anzeige absehen sollte. Bei einem Kavaliersdelikt sind wir da schon lange nicht mehr.
Mag mir das jemand kurz erklären, ich komm nicht mehr mit: welche Verträge verstoßen gegen geltendes Recht? Und was ist kein Kavaliersdelikt und gehört angezeigt?
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Man kann ja alles in den Vertrag schreiben. Nur weil es da steht und unterschrieben wurde, heisst nicht, dass das durchsetzbar ist. Das selbe auch bzgl. Vertragsstrafe. Die darf mWn nicht komplett uebertrieben sein.
Aber wenn man so dumm ist (sorry, fuer mich ist das dumm) und den Hund einfach raus gibt...nun ja
Naja, wenn man entsprechend unter Druck gesetzt wird, dann ist eben auch die Nötigung zur Herausgabe = Erpressung strafbar. Wird dabei dann auch noch Gewalt gegenüber Personen oder eine Drohung erhoben, die sich unmittelbar gegen Leib oder Leben des Erpressten richtet, dann sind wir sogar schon bei einer räuberischen Erpressung.
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Ich weiss. Aber ich wuerde den Pfosten die Tuer vor der Nase zuschlagen und dann einen Anwalt seinen Job machen lassen. Aber ganz sicher wuerde ich den Hund nicht mitgeben..
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Sollen die Leute halt einfach Verträge machen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Und ich wüsste tatsächlich keinen Grund, warum man in einem solchen Fall von einer Anzeige absehen sollte. Bei einem Kavaliersdelikt sind wir da schon lange nicht mehr.
Mag mir das jemand kurz erklären, ich komm nicht mehr mit: welche Verträge verstoßen gegen geltendes Recht? Und was ist kein Kavaliersdelikt und gehört angezeigt?
Das kann man pauschal nicht sagen. Grundsätzlich sind Verträge frei gestaltbar. Es dürfen aber z.B. keine sittenwidrigen oder "überraschenden" Klauseln enthalten sein. Außerdem kann z.B. in Eigentumsrechte nicht eingegriffen werden. Werden regelmäßig irgendwelche Standardverträge verwendet, so unterliegen sie den entsprechenden AGB-Bestimmungen usw.
Wenn ich z.B. einen Hund verkaufe, dann übertrage ich das Eigentum an diesem Hund an eine andere Person. Wenn ich dann in den Vertrag schreibe, dass der Hund aber nur im Verband X zur Zucht zugelassen werden darf und nur dort Welpen bekommen darf oder evtl. sogar kastriert werden muss, dann schränke ich die Eigentumsrechte des Käufers in unzulässiger Weise ein. Die Klausel ist nichtig. Anders kann es sein, wenn ich einen Hund zu einem günstigeren Preis als "Hobbytier" abgebe und aber für den Fall, dass der Hund eben doch zur Zucht verwendet wird, eine angemessene Nachzahlungssumme/Vertragsstrafe in den Vertrag aufnehme. Dann kann ich den Käufer auf die Zahlung dieses Betrages verklagen. Was ich aber in beiden Fällen nicht darf, das ist einfach hinfahren und mir den Hund zurückholen, ihn mir also widerrechtlich aneignen. Da reden wir dann im Zweifel über Straftatbestände, die selbst bei Ersttätern direkt zu einer Freiheitsstrafe führen können.
Unter einem Kavaliersdelikt versteht man in der Regel ein rechtswidriges Verhalten, das aber nur sehr geringen Schaden anrichtet und daher gesellschaftlich als weniger bedeutend betrachtet wird.
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