Hund gebissen, Halter abgehauen

  • Beastmaster Danke für die Info. Die Dame am Telefon sagte, ich solle es direkt an die sog. Ordnungsverwaltung schreiben. Ich hoffe, ich bekomme irgendeine Info, dass es bearbeitet wird.

    Stilles Wasser Das ist auch ein super Tipp! Daran dachte ich nicht, dass es sowas gibt.

  • Mit einem Kratzer geht man natürlich nicht zur Notaufnahme.

    Es reicht, sobald wie möglich zum Hausarzt zu gehen, und zwar damit der Hundebiss dort offiziell dokumentiert werden kann, auch wenn keine weitere Behandlung nötig ist. Falls du doch noch Anzeige erstatten willst.

  • Gibt es da nicht irgendwas, warum man sagen soll, dass man sich vor dem anderen Hund schützen wollte und nicht, dass man „nur“ seinen Hund schützen wollte?

    Ich bekomm das nicht mehr ganz zusammen, warum. Irgendwie, dass einem vom anderen Hundehalter nicht noch ein Strick gedreht werden kann.


    Mehr kann ich dir leider auch nicht beantworten.


    Gute Besserung der Haut und Seele :( :

  • Eine Falschaussage ist strafbar. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, warum man behaupten sollte, dass eine Verletzung durch einen fremden Hund durch einen direkten Angriff auf einen selbst und nicht durch die Abwehr des Angriffs auf einen anderen Hund entstanden ist.

    Nur wenn man selbst Beschuldigter ist, weil man einen fremden Hund bei der Abwehr verletzt hat, dann kann es unter Umständen Sinn machen, auszusagen, dass man nicht nur seinen Hund, sondern vor allem auch sich selbst durch den Hund bedroht sah. In diesem Fall wäre eine Falschaussage auch nicht strafbar, weil man selbst Beschuldigter ist.

    Ansonsten sehe ich hier die Anzeige beim Ordnungsamt schon an der richtigen Adresse. Das OA ist zuständig für die Gefahrenabwehr (Überprüfung und mögliche Einstufung/Auflagen für den Hund) und auch für ein evtl. Ordnungswidrigkeitenverfahren, da der Hund nicht ausreichend sicher geführt wurde und es zu Schäden kam.
    Bei der Polizei könnte man eine Anzeige machen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ob das bei einem Kratzer sinnvoll ist und nicht nur unnötig Kapazitäten frisst? Eingestellt wird das zu 99,9% sowieso.

  • Es war am Freitag, deswegen hätte ich frühestens Montag gehen können, und da mangels Termin auch nur in die "Notfall"-Sprechstunde. Einen 3 Tage alten Kratzer hätten die mir nicht mehr attestiert.


    Aber ich merke mir das für die Zukunft, dass ich sofort Beweise sichere.


    Kesoro Interessanter Hinweis! Ich recherchiere mal. Vielleicht habe ich wirklich nur mich verteidigt. Wer weiß...


    Danke für die guten Wünsche!!!


    Die seelischen Verletzungen sind größer als die körperlichen. Ich bin seitdem total gestresst. Und Hundi ist sooooo ein liebes und friedliches Kerlchen. Er hat noch nie irgendein unfreundliches Verhalten gezeigt. Und mittlerweile will er am besten gar nicht mehr raus. Wir brauchen ewig für ne Minirunde.

  • Ich weiß selbst nicht, ob ich mich selbst oder meinen Hund schützen wollte. So schnell könnte ich nicht denken und planen.


    Ja, eingestellt würde es wohl bei Polizei und wohl auch beim OA, weil ja nicht genug passiert ist.

    Wegen ihrer Kapazitäten habe ich die Polizei nicht hinfahren lassen. Ich hab da schon Verständnis. Andererseits: Ich bekam mal ne Anzeige, weil ich angeblich jm die Vorfahrt genommen haben soll. DAS war eine ganz schön Arbeitsstunden kostende Sache, obwohl es keinen Schaden gab. Da ist mir die Gewichtung oft etwas unverständlich.


    Da laufen und spielen jede Menge Kinder. Und vielleicht sind beim nächsten Ausbrechen Kinder die Opfer.

  • Da laufen und spielen jede Menge Kinder. Und vielleicht sind beim nächsten Ausbrechen Kinder die Opfer.

    Vielleicht, vielleicht hat der Hund aber auch "nur" ein Problem mit anderen Hunden und Kinder sind überhaupt gar nicht gefährdet.
    Aber genau deswegen hast du ja auch nicht nichts gemacht, sondern den Vorfall eben bei genau der Stelle gemeldet, bei der dieser Vorfall auch richtig ist, nämlich beim OA. Ich kann dir nicht sagen, was dein OA unternehmen wird, denn das ist von Ort zu Ort (und Bundesland) sehr unterschiedlich, aber ich kann dir z.B. sagen, dass unser OA hier solche Vorfälle sehr ausgiebig prüft und keinesfalls nur zu den Akten legt. Ich kenne auch einen Hund, der bei einer Tierarztrechnung von "nur" 100 EUR schon zur Begutachtung geschickt wurde. Das obliegt aber natürlich dem OA, den Vorfall zu bewerten und eine Überprüfung des Hundes zu veranlassen. Das alles ist nicht die Sache der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Diese Stellen würden sich lediglich mit deinem Kratzer befassen und wie gesagt wegen fahrlässiger Körperverletzung ermitteln.

  • Nur nochmal zum Thema "Versicherung ", was ja in deinem Fall erstmal unrelevant ist. Meine Freundin hatte mal einen ähnlichen Fall, Halter bekannt, einigermaßen zugänglich. Der meldete den Fall seiner Hundehaftpflicht. Die hat nur 50% der Kosten übernommen, obwohl ihr Hund angeleint und der andere frei. Eben weil sie davon ausgehen, dass beide Hunde einen Anteil haben. Der Halter hat dann die anderen 50 % selbst gezahlt. Ist sonst allerdings sehr beratungsresistent. Der Hund läuft weiterhin frei in unübersichtlichen Stellen 🫣. Eine Anzeige beim OA gab es aber ( noch) nicht.

  • Der meldete den Fall seiner Hundehaftpflicht. Die hat nur 50% der Kosten übernommen,

    das nennt man "Verwirklichung der Tiergefahr".


    Sprich, der freilaufende Hund hätte den anderen Hund nicht angegriffen, wenn der andere Hund nicht da gewesen wäre.

    Ich weiß, völlig bekloppt (ähnlich wie das Modell des "Karlsruher Autofahrers), aber so sieht die Gesetzgebung für Versicherungen das ganze leider vor.



    aber Aufgrudn dessen

    obwohl ihr Hund angeleint und der andere frei

    hätte man sich mit dem Angebot der Versicherung nicht zufrieden geben müssen.

    Zwar ist es relativ normal, dass die Versicherung dem geschädigten eine "Teilschuld" anlastet, aber in so einer Konstellation sind es eher 85%/15%.

    Wobei es dann auch darauf ankommt, wo das ganze passiert ist und wie dort die Gesetzeslage aussieht.


    Gilt dort, wo das ganze passiert ist Leinenpflicht, dann wird das durchaus schwerer gewichtet (wobei das die Versicherungen oft nicht wissen und man sie drauf hinweisen muss).

    50/50 macht man eigentlich eher dann, wenn beide Hunde im Freilauf waren.


    Aber das

    Der Halter hat dann die anderen 50 % selbst gezahlt

    hätte der Halter zb gar nicht machen müssen.

    Hätte deine Freundin weiterhin auf den 50% bestanden, sprich den Verursacher versucht zur Kasse zu beten, hätte dessen Versicherung dem Verursacher einen Anwalt gestellt. Die Versicherung ist nämlich auch dafür da, um unangebrachte Ansprüche an die Versicherungsnehmer abzuwenden. Nennt man passive Rechtsschutzversicherung.






    Wenn man in diesem Fall die TA Kosten, und auch die Kosten der kaputten Hose, erstattet bekommen will, muss man die Rechnung dem Verursacher zur Verfügung stellen.

    (Wobei man für die Hose, mWn nur einen Zeitwert erhält und der ist, selbst wenn die Hose zum allerersten Mal an diesem Tag getragen wurde und absolut neu war, erschreckend gering).


    Ggf kann man aber die eigene HH Haftpflicht mit ins Boot holen und die das ganze regeln lassen. Aber Name und Anschrift bekommen die Verursacher dennoch raus, wenn die den Schaden begleichen sollen.

    Aber, um ehrlich zu sein, verstehe ich eh nicht, warum das ganze ein Geheimnis bleiben soll.

    Wenn man Nachbarn ist, weiß die Gegenseite eh wo man wohnt. Oder zumindes so grob. Wenn man am Ort des Geschehens eh regelmäßig vorbei gehen muss, kann der Verursacher einem folgen.

    etc pp....


    Sollte die Gegenseite übergriffig werden, ist die Polizei dafür zuständig. Fühlt man sich belästigt oder gar Bedroht, Anruf bei der Polizei. Ggf eben auch Anzeige wegen Nötigung.

    Das ganze würde euch dann sogar in die Karten spielen, da das ganze auch für ein Ordnungsamt von interesse sein könnte, wenn man nachweisen kann, dass die Halter des auffälligen Hundes nicht unbedingt dafür geeignet sind, einen potentiell gefährlichen Hund zu führen.

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