Hund gebissen, Halter abgehauen

  • Körperlich ist Lummi mittlerweile wieder in Ordnung. Er rennt, spielt und wälzt sich draußen wieder ganz normal, wenn die Umgebung passt und er in guter Stimmung ist.

    Nur von zuhause weg, ist seeeehr schwer für ihn. Dazu das Erschrecken und das häufige Umschauen. Wir üben weiter.

    Schwabbelbacke Dass er sich drinnen nicht bewegt, war schon immer so. Er kam am ersten Tag rein, machte einen erstaunlich entspannten Rundgang und verwuchs danach mit dem Deckenplatz, den wir ihm zeigten. Auch Fressen und Trinken ging nur auf diesen Platz. Es dauerte jeweils mehrere Wochen, bis er sich an weitere Körbchen und Plätze gewöhnte. Jetzt hat er in jedem Zimmer einen.

    Er lebte seine ersten 3 Jahre in Outdoor-Tierheimen, vielleicht hat er Angst, dass seine tollen Drinnenplätze weg sein könnten, sobald er sie verlässt.

    Danke für die Tipps zu den Tragemöglichkeiten. Hab ich mir gleich kopiert.

    DaisyMaisy Wir zwingen ihn zu nichts, wovor er Panik hat. Die Mittagsrunde ist halt doof, weil er mind. 2x pro Tag Häufchen machen muss und das einerseits nur nach etwas Bewegung und nicht direkt zuhause kann, und andererseits genau das weg-von-zuhause (in alle Richtungen) gerade so schwerfällt.

    Ich glaube für ihn ist sein Zuhause Sicherheit, die ihm sehr wichtig ist. Und so ein Erlebnis bestätigt ihm leider "Draußen ist es durchaus nett zum Schüffeln, Rennen, Wälzen, aber nur drinnen ist es sicher."

    Deichhund Arme Luna! Was für ein Rieseschock!

    Ich war mal mit einem Bekannten und seinem Yorkshire spazieren. Er schnüffelte am Boden und kam versehentlich im hohen Gras an einen Schafszaun. Im Schreck durch den Stromschlag verhedderte er sich so unglücklich, dass wir Minuten brauchten, um ihn da rauszulösen. Das tat ganz schön weh, dem Hund am schlimmsten, aber uns auch ziemlich. Horror!

    Verständlich, dass Luna das mit den Kühen verbindet. Wie tragisch und traurig, weil sie dienetten Kühe eigentlich so liebt. Ich wünsche euch, dass sie bald wieder entspannter sein kann! :kleeblatt:

  • Ich krieg das mit dem Zitieren nicht hin....

    Lummi: danke! Ein gewisse Angst wird man beim Spaziergang nie wieder los (ich habe noch einen weiteren kleinen Hund). Deshalb bin ich auch so sehr dafür, dass jeder Vorfall angezeigt wird, damit diese Hunde in Zukunft (hoffentlich!) gesichert werden müssen. Ob sich die Halter dann daran halten ist eine andere Frage, aber man sollte tun was man kann.

    Ich freue mich, dass es deinem Hund wieder besser geht und ich hoffe, ihr und wir alle haben keine solchen Begegnungen mehr in Zukunft. Ein frommer Wunsch, ich weiß..... :pleading_face:

  • Ja, das ist leider ein frommer Wunsch.

    Dennoch wünsche ich dir ebenfalls, dass du nie wieder eine so grauenvolle Begegnung haben musst.

    Ich bin gespannt, ob ich irgendwann eine Info bekomme, was weiter passiert ist. Aus Erfahrung glaube ich allerdings, dass mir nichts genaueres mitgeteilt wird. Die Halter des Hundes werden behaupten, es sei soooo gar nicht gewesen, dann steht die berühmt-berüchtigte "Aussage gegen Aussage".

    Immerhin ist dieses Mal dokumentiert, was keiner meiner Bekannten gemacht hätte, weil "Kostet dich nur Nerven und Zeit, und bringt doch nichts." :crying_face:

  • Update: Ich habe jetzt Antwort von Ordnungsamt bekommen:

    "Aufgrund der ausführlichen Stellungnahme von der Beschuldigten wurde das Verfahren unsererseits eingestellt."

    Ich habe wenig erwartet, aber DAS ist als Antwort wirklich überaus entsetzend und enttäuschend!

    Das kann ja nur bedeuten

    a) es ist ok, wenn Hunde und Menschen verletzt werden, weil Halter ihre Hunde weder sicher erziehen noch verwahren.

    oder b) die haben gelogen und mir wird der Sachverhalt nicht geglaubt.

  • Es gibt tatsächlich noch mehr Möglichkeiten: Die Beschuldigten haben es ganz einfach anders erlebt bzw. in Erinnerung. Da muss nicht mal absichtliche Lüge oder Schönrederei dahinterstecken. Das Gedächtnis ist nicht das zuverlässigste Instrument, gerade wenn es um Vorfälle mit aufgewühlten Gefühlen geht.

    Oder es ist ja auch möglich, dass die Leute glaubwürdig ab sofort strengste Leinenhaltung zugesagt haben, so dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann.

    Die Menschenverletzung ist ja nicht nachweisbar, da Du nicht beim Arzt warst. Ich bin habe keine Ahnung, ob die dann überhaupt gewertet wird.

    Ja, das ist doof. Aber das Gute an der Sache ist, dass das Ganze jetzt beim OA aktenkundig ist und ein weiterer, gemeldeter Vorfall sicher nicht so glimpflich für die Leute abgehen wird.

    Also: danke, dass Du es gemeldet hast - im Namen aller womöglich noch kommenden Opfer.

  • Ja klar, die Erinnerung von Tätern ist gerne so, dass sie völlig unschuldig sind.

    Die Menschenverletzung wäre auch bei sofortigem Gang zum Arzt nicht nachweisbar, weil es kein flächiger Reinbiss war, sondern ein langer Kratzer durch's Abrutschen der Zähne. Ich war ein paar Tage später (wegen was anderem) beim Arzt und der sagte, ich hätte maximal ein (extra zu bezahlendes) Attest bekommen können, wo drin steht, dass ich angebe, das sei von einem Hund, es sei aber nicht eindeutig bestimmbar. Also nutzlos.

    Den Kratzer sieht man immer noch deutlich, so dass ich jeden Tag dran erinnert werde.

    Ich hätte mir als Antwort für mein Sicherheitsempfinden gewünscht, dass sie verwarnt worden wären und Auflagen bekommen hätten.

    DIESE Art der Antwort sagt mir, dass das Ordnungsamt zufrieden war, dass viele Buchstaben in der "ausführlichen" Stellungnahme standen.

    Und nun haben die Halter auch noch die Bestätigung, dass ihr Handeln ok ist und die Verweigerung ihre Daten zu nennen, sie vor Kosten bewahrt.

  • Und nun haben die Halter auch noch die Bestätigung, dass ihr Handeln ok ist

    Was meinst Du mit Handeln? Dass sie Deine Rechnung nicht übernommen haben? Dafür ist das OA aber nicht zuständig.

    Und ob ihr Verhalten vor und während des Vorfalls ok war bzw. so eingestuft wird, weißt Du nicht, da Du nicht weißt, was genau zwischen OA und den Haltern gelaufen ist.

    Vielleicht hilft Dir meine Erfahrung mit OA, bei dem vermutlich im Endeffekt eine ähnliche Erklärung an den Ankläger rausging. Bei mir ging es um das Bellen meiner Hunde, also Lärmbelästigung. Ich habe mit OA eng zusammengearbeitet, ihnen Beispiele (Videoaufnahmen meiner ruhigen Hunde mit Bellen im Hintergrund mitten in der Nacht) gegeben und eine zeitgesteuerte Hundeklappe eingebaut, um zu verhindern, dass meine Jungs morgens halb 6 die Nachbarn wecken. Ich habe auf genaue Angaben, wann sie gebellt haben sollten, nachgewiesen, wann sie es gewesen sein konnten und wann nicht. Das zog sich über Wochen. Im Endeffekt ist es bei mir halt auch bei der einen Anzeige geblieben, ohne dass ein Verfahren / eine Ordnungsstrafe draus wurde. Und dennoch bedeutet das nicht, das ich die Anzeige einfach so abgetan habe und fröhlich so weitermache wie vorher (als ich nicht mal wusste, dass sie soviel bellen, weil die Nachbarn auf Nachfrage von mir immer abgewunken hatten).

    Ja, es ist echt doof, da nichts genaueres zu wissen.

    Andersherum wäre ich als Halter des "bösen" Hundes schon ziemlich irritiert, wenn meine Begründung/Schilderung des Vorfalles und ggfs. meiner ab dem Zeitpunkt schon freiwillig getroffenen Vorsichtsmaßnahmen einfach so dem "Ankläger" mitgeteilt werden.

    (Ich muss gestehen, ich hätt mich aber in Deinem Fall auch nicht vor der Rechnung gedrückt.)

  • Ja klar, die Erinnerung von Tätern ist gerne so, dass sie völlig unschuldig sind.

    Bloedsinn. Erinnerung ist bei allen (!) Menschen ein Problem, egal ob 'Taeter' oder Opfer.

    Und nun haben die Halter auch noch die Bestätigung, dass ihr Handeln ok ist und die Verweigerung ihre Daten zu nennen, sie vor Kosten bewahrt.

    Noe. Sie haben gelernt, dass es Beweise braucht und das ist auch gut und richtig so. Bloed fuer dich, ja. Aber dennoch ist das eben wichtig.

    Die Rechnung, die nicht gezahlt wurde, ist deine/eure Sache. Da hat das OA gar nichts mit zu tun

  • sie vor Kosten bewahrt.

    Da hat das Ordnungsamt nichts mit zu tun. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist Teil des Zivilrechts, das macht das Ordnungsamt generell nicht. Das müsst ihr schon selbst in die Hand nehmen, wenn ich das wollt.

    Das Ordnungsamt ist grob gesagt zur „Gefahrenabwehr“ zuständig, also gegebenenfalls Auflagen gegenüber den Haltern hinsichtlich der Haltung des Hundes zu verhängen.

    Es könnte also durchaus auch sein, dass die Halter in ihrer Stellungnahme dargelegt haben, den Hund jetzt umfassend zu sichern und deswegen von Auflagen abgesehen wurde.

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