Fragen, die man sonst nicht zu stellen traut .... Teil 24

  • Danke! D.h. Ja grundsätzlich, wenn ich heute wieder arbeite freiberuflich, bin ich ja "offiziell" nicht mehr krank und wäre dann Freitag quasi neu krank.

    Laut musikschule bräuhte ich, wenn ich durchweg krank wäre, ein Attest rückwirkend ab Dienstag, also dem ersten Tag krank. Das wurde mir von dort mitgeteilt. Aber so richtig auskennen tun die sich laut eigener Auskunft auch nicht 😅

  • Ich würde das nur riskieren, wenn ich mir sicher sein kann, dass ich über Ebay das Geld zurück bekomme, wenn der Verkäufer nicht versendet. Aber kann ich das ? Das frage ich mich

    Wenn Du mit PayPal bezahlst und der Verkäufer den Versand nicht belegen kann dann bekommst Du das Geld zurück.

    Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder defekt ist dann wird es schwierig.

  • Bin in der Personalstelle einer Behörde beschäftigt. Bei Krankheiten zählen Kalendertage. Wenn du also zwischendurch nicht wieder gesund warst, dann bräuchtest du tatsächlich ein Attest, dass ab Donnerstag dann gilt. Anders wärs jetzt, wenn du wirklich nur Dienstag krank warst, dann am Mittwoch, Donnerstag wieder gesund und am Freitag dann wieder neu krank. Dann ist der Freitag ja wieder der erste Krankheitstag. So eine Konstellation muss man aber der Personalstelle schildern, den als Personalstelle geh ich erstmal automatisch davon aus, dass die Krankheit durchgehend war, egal ob da freie Tage oder Wochenende dazwischen war.

    Edit: gibt aber sicher Arbeitgeber, die das nicht so eng sehen und es lockerer Handhaben. Aber wir als große Behörde haben da unsere Arbeitsrechtsabteilung im Nacken sitzen.

    Danke! D.h. Ja grundsätzlich, wenn ich heute wieder arbeite freiberuflich, bin ich ja "offiziell" nicht mehr krank und wäre dann Freitag quasi neu krank.

    Laut musikschule bräuhte ich, wenn ich durchweg krank wäre, ein Attest rückwirkend ab Dienstag, also dem ersten Tag krank. Das wurde mir von dort mitgeteilt. Aber so richtig auskennen tun die sich laut eigener Auskunft auch nicht 😅

    das haben wir früher auch verlangt, also rückwirkend. Seit wir aber besagte Rechtsabteilung haben, wurde uns von den Arbeitsrechlern dort gesagt, dass das rechtlich nicht haltbar ist ( also das rückwirkende verlangen). Oder habt ihr einen Tarifvertrag, der das explizit so verlangt rückwirkend?

  • Danke! D.h. Ja grundsätzlich, wenn ich heute wieder arbeite freiberuflich, bin ich ja "offiziell" nicht mehr krank und wäre dann Freitag quasi neu krank.

    Laut musikschule bräuhte ich, wenn ich durchweg krank wäre, ein Attest rückwirkend ab Dienstag, also dem ersten Tag krank. Das wurde mir von dort mitgeteilt. Aber so richtig auskennen tun die sich laut eigener Auskunft auch nicht 😅

    Theoretisch können bis zu 3 Tage Krankheit ohne AUB gehen. Aber der Arbeitgeber entscheidet auch, was tatsächlich durchgeht. Da kann dann auch schon mal ab dem 1. Krankheitstag eine AUB angefordert werden, was mein Arbeitgeber auch machen würde, wenn sich abzeichnet, dass ein Arbeitnehmer häufiger durch kurze Fehlzeiten ausfällt. Ich würde, um abgesichert zu sein, tatsächlich zum Arzt gehen, wenn ich merke, dass ich noch nicht wieder arbeitsfähig bin. Schon alleine, um Ärger um Fehlzeiten und Lohnausfälle zu vermeiden. Ein gewisses Mitspracherecht hast du ja beim Arzt auch über die Dauer der Krankschreibung. Und theoretisch kannst du ja auch vor Ablauf wieder die Arbeit wieder aufnehmen (müsstest/solltest aber den Arbeitgeber informieren).

  • Oder habt ihr einen Tarifvertrag, der das explizit so verlangt rückwirkend?

    Das wäre mir zumindest beim durchlesen bei Vertragsunterzeichnung nicht aufgefallen, müsste ich nochmal nachlesen. Ich könnte ja auch Montag krank sein und dann Freitag wieder, wenn ich nur Montag und Freitag an der MS arbeite. Dadurch, dass kaum jemand durchgehend 5 Tage dort arbeitet, wird es gerne etwas verwirrend 😅

    Und an meinen selbstständigen Tagen gucke ich dann schon was ich evtl. Trotzdem unbedingt machen muss und was ich ausfallen lasse. Weil ich da ja nachholen muss (z.b. 2 ensembleproben heute abend- da steht eh noch jeweils eine aus zum nachholen, da kann ich nicht noch ne weitere draufpacken, irgendwann kriegt man die ja nicht mehr nachgeholt).

  • Oder habt ihr einen Tarifvertrag, der das explizit so verlangt rückwirkend?

    Das wäre mir zumindest beim durchlesen bei Vertragsunterzeichnung nicht aufgefallen, müsste ich nochmal nachlesen. Ich könnte ja auch Montag krank sein und dann Freitag wieder, wenn ich nur Montag und Freitag an der MS arbeite. Dadurch, dass kaum jemand durchgehend 5 Tage dort arbeitet, wird es gerne etwas verwirrend 😅

    Und an meinen selbstständigen Tagen gucke ich dann schon was ich evtl. Trotzdem unbedingt machen muss und was ich ausfallen lasse. Weil ich da ja nachholen muss (z.b. 2 ensembleproben heute abend- da steht eh noch jeweils eine aus zum nachholen, da kann ich nicht noch ne weitere draufpacken, irgendwann kriegt man die ja nicht mehr nachgeholt).

    Nur eine Sicht: Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass du durchgehend krank bist, hätte er vermutlich ein Problem damit, wenn du zwischenzeitlich entscheidest, trotz Krankheit selbstständig zu arbeiten, sofern er das mitbekommen kann. Die Argumentation "ich kann da nicht noch eine Probe ausfallen lassen" sieht ein Arbeitgeber wahrscheinlich kritisch.

  • Das wäre mir zumindest beim durchlesen bei Vertragsunterzeichnung nicht aufgefallen, müsste ich nochmal nachlesen. Ich könnte ja auch Montag krank sein und dann Freitag wieder, wenn ich nur Montag und Freitag an der MS arbeite. Dadurch, dass kaum jemand durchgehend 5 Tage dort arbeitet, wird es gerne etwas verwirrend 😅

    Und an meinen selbstständigen Tagen gucke ich dann schon was ich evtl. Trotzdem unbedingt machen muss und was ich ausfallen lasse. Weil ich da ja nachholen muss (z.b. 2 ensembleproben heute abend- da steht eh noch jeweils eine aus zum nachholen, da kann ich nicht noch ne weitere draufpacken, irgendwann kriegt man die ja nicht mehr nachgeholt).

    Nur eine Sicht: Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass du durchgehend krank bist, hätte er vermutlich ein Problem damit, wenn du zwischenzeitlich entscheidest, trotz Krankheit selbstständig zu arbeiten, sofern er das mitbekommen kann. Die Argumentation "ich kann da nicht noch eine Probe ausfallen lassen" sieht ein Arbeitgeber wahrscheinlich kritisch.

    Wenn ich Dienstag krank bin teile ich das mit. Mittwochs bin ich also nicht krankgeschrieben. Da dürfte ich dann ja theoretisch machen was ich wollte. Wenn es mir dann Mittwoch oder Donnerstag so gut geht, dass ich mir zutraue zu arbeiten, sollte das ja kein Problem sein.

    Wie es mir Freitags geht, weiß ich dann natürlich nicht, egal ob ich zwischendurch was arbwite oder nicht (hab übrigens vor am Freitag arbeiten zu gehn, daher hat es für dieses mal vermutlich keine Bewandnis). Bin ich Dienstag kankgemeldet und mah abends noch was freiberufliches- das würde ich nie machen. Aber am nächsten oder übernächsten Tag?

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