Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Da wird ein Hund aufgrund tierschutzwidriger Haltung vom Amt beschlagnahmt.

    Der Hund wurde - vermutlich aus Gründen - direkt in eine speziell für aggressive Hunde ausgerichtete Einrichtung gegeben.

    Soweit ich das nachlesen konnte, war es keine spezielle Einrichtung für aggressive Hunde. Es wurden vor 2 Jahren 12 Hunde beschlagnahmt, diese wurden auf zwei Einrichtungen aufgeteilt. 6 Hunde gelangten in die Einrichtung, in der sich auch Nanouk befand. 5 Hunde wurden bereits vermittelt, nur Nanouk blieb übrig, weil er wohl Aggressionsthematiken aufwies. Das Hundehaus innerhalb der Einrichtung wird von der Stadt Halberstadt geführt. Der Tierschutzverein unterstützt bei der Vermittlung und ich denke auch bei der Pflege, dem Training und der Versorgung, da es nur einen Angestellten der Stadt dort gibt.

    Quelle: https://fundtierunterkunft.de/


    Man kann also nicht wirklich davon sprechen, dass es sich speziell um eine Einrichtung handelt, die sich auf das Training mit gefährlichen Hunden spezialisiert hat. Lediglich die involvierte Trainerin kann wohl als eine auf solche Hunde spezialisierte Person bezeichnet werden. In welcher Beziehung sie zur Einrichtung steht und ob ihr Training vom Eigentümer des Hundes (der entsprechenden Kommune) beauftragt war, ist zumindest mir nicht bekannt.



    Zitat

    2 Jahre wurde aus "öffentlicher Hand" die Unterbringung und das Training bezahlt, der "Erfolg" dieser professionellen (und sicher gut bezahlten) Betreuung waren mehrere Beißvorfälle.

    Der Eigentümer hat für die Haltung des Tieres aufzukommen. Beschlagnahmte Tiere gehen nach Rechtskraft der Beschlagnahme in das Eigentum der öffentlichen Hand über. Ob der Hund nun der öffentlichen Hand gehört oder sich im Privatbesitz befindet, warum sollte das einen Unterschied bzgl. der Gesetzeslage machen?



    Zitat

    Selbst wenn die Trainerin anderer Ansicht ist und glaubt, eine Resozialisierung wäre möglich - wie lange soll das Amt denn noch dabei zusehen, dass dieser Hund IN DIESER EINRICHTUNG Schaden, auch körperlichen, verursacht?

    Gar nicht, der Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass der Hund tierschutzgerecht und sicher untergebracht ist. Und nur, wenn dies nicht möglich ist, ist eine Euthanasie erlaubt. Hier sehe ich den Fall, dass der Hund in einer hauseigenen Einrichtung untergebracht wurde und eine freie Trainerin 2 Jahre in den Fall involviert war. Inwieweit der Hund nach dem Beißvorfall von einer fachkundigen Person begutachtet wurde, die zu einem anderen Ergebnis kam als die Trainerin, lässt sich nicht sagen. Eventuell hat der Amtstierarzt mit einer entsprechenden Expertise eine Begutachtung vorgenommen, dann sollte ja ein Gutachten darüber vorliegen.



    Zitat

    Ich finde es absolut nachvollziehbar, dass das Vet-Amt hier einen Schlussstrich zieht und kein Geld mehr investieren will für einen Hund, der für die Dauer der amtlich angeordneten Unterbringung über einen Zeitraum von 2 Jahren keinerlei messbaren Fortschritt macht (und ja: jeder Beißvorfall ist ein messbarer Rückschritt), und entscheidet: Es muss jetzt eine Endstelle her, die BESSER ist als die bisherige Unterbringung, wo also absolut sicher ist dass dieser Hund nie wieder einen Schaden verursachen KANN.

    Natürlich ist das ein Argument, dass der Hund bereits genug Kosten verursacht hat. Ist nur eben überhaupt kein Argument, dass eine Rolle spielt bei der Frage, ob der Hund euthanasiert werden darf.



    Zitat

    Für mich ist das ein klarer Plan, und ich befürworte und verstehe die Entscheidung des Vet-Amtes, welches nicht mehr zulassen will dass der Hund weiterhin Schaden anrichten kann.

    Die Frage ist eben, worauf das Vetamt seine Entscheidung zur Euthanasie stützt. Nur weil man einen Schlussstrich ziehen möchte, ist das rechtlich eben nicht immer einfach so zulässig.



    Zitat

    Ich glaube, nicht diese Fristsetzung fällt dem Vet-Amt auf die Füße, weil ich von einer vernünftigen Begründung ausgehe, warum die Angebote die dem Amt vorlagen einfach nicht geeignet waren.

    Der Versuch dieser Endstellensuche war eine letzte Gnadenfrist, bevor dieser Hund euthanasiert werden musste.

    Wenn das Amt in Betracht zieht, dass der Hund anderswo tierschutzgerecht und sicher gehalten werden kann, dann steht das eben diametral zur Euthanasieentscheidung, die eben nur dann rechtlich möglich ist, wenn eine solche Haltung nicht ermöglicht werden kann. Diese Haltung nur unter der Bedingung der Abgabe zu ermöglichen, ist dagegen nicht statthaft, denn in erster Linie liegt die Verantwortung und der Auftrag für eine sichere Unterbringung und eine tierschutzgerechte Haltung beim Eigentümer. Ich sehe keinen Grund, warum der Eigentümer sich nicht hätte selbst und auf seine Kosten um eine solche Unterbringung bemühen hätte können. Fehlende Vermittlungsaussichten sind kein Euthanasiegrund.

  • Nichts Anderes behaupte ich!

    Dabei hätten wir doch die Möglichkeit zu vergleichen ob der Hundeführerschein in Niedersachsen irgendeinen positiven Effekt hat im Vergleich zu Bundesländern ohne.

    Leider nicht, denn die Hundehaltungsbedingungen der Bundesländer unterscheiden sich doch sehr in ihren Inhalten.


    Alleine die unterschiedlichen Leinenpflichtregelungen, die dazu noch saisonal unterschiedlich sind (Brut-und Setzzeit z. B.) führen zu Abweichungen in der Haltung, die vom Hundeführerschein unabhängig sind.


    Unterschiedliche Populationsdichte der Hunde, andere Regelungen für das Betreten der Wälder - ein Vergleich lässt sich da kaum herstellen.


    Einzig was die Einführung des Hundeführerscheins für Niedersachsen gebracht hat im Vergleich zu der Zeit vor Einführung des Hundeführerscheins ließe sich feststellen.

  • .Das Hundehaus innerhalb der Einrichtung wird von der Stadt Halberstadt geführt. Der Tierschutzverein unterstützt bei der Vermittlung und ich denke auch bei der Pflege, dem Training und der Versorgung, da es nur einen Angestellten der Stadt dort gibt.

    Quelle: https://fundtierunterkunft.de/


    Man kann also nicht wirklich davon sprechen, dass es sich speziell um eine Einrichtung handelt, die sich auf das Training mit gefährlichen Hunden spezialisiert hat. Lediglich die involvierte Trainerin kann wohl als eine auf solche Hunde spezialisierte Person bezeichnet werden. In welcher Beziehung sie zur Einrichtung steht und ob ihr Training vom Eigentümer des Hundes (der entsprechenden Kommune) beauftragt war, ist zumindest mir nicht bekannt.

    Wie jeder lesen kann, arbeitet die entsprechende Trainerin hauptberuflich im Tierheim Halberstadt ...

  • .Das Hundehaus innerhalb der Einrichtung wird von der Stadt Halberstadt geführt. Der Tierschutzverein unterstützt bei der Vermittlung und ich denke auch bei der Pflege, dem Training und der Versorgung, da es nur einen Angestellten der Stadt dort gibt.

    Quelle: https://fundtierunterkunft.de/


    Man kann also nicht wirklich davon sprechen, dass es sich speziell um eine Einrichtung handelt, die sich auf das Training mit gefährlichen Hunden spezialisiert hat. Lediglich die involvierte Trainerin kann wohl als eine auf solche Hunde spezialisierte Person bezeichnet werden. In welcher Beziehung sie zur Einrichtung steht und ob ihr Training vom Eigentümer des Hundes (der entsprechenden Kommune) beauftragt war, ist zumindest mir nicht bekannt.

    Wie jeder lesen kann, arbeitet die entsprechende Trainerin hauptberuflich im Tierheim Halberstadt ...

    Danke, dann ist sie die von der Stadt bezahlte Angestellte?

  • Wie jeder lesen kann, arbeitet die entsprechende Trainerin hauptberuflich im Tierheim Halberstadt ...

    Danke, dann ist sie die von der Stadt bezahlte Angestellte?

    Die Homepage ist veraltet und wird nicht aktualisiert. Das betrifft sowohl die Vermittlungstiere als auch auch den Verein.

  • Danke, dann ist sie die von der Stadt bezahlte Angestellte?

    Die Homepage ist veraltet und wird nicht aktualisiert. Das betrifft sowohl die Vermittlungstiere als auch auch den Verein.

    Ok, bleibt trotzdem die Frage, ob sie von der Stadt angestellt ist. Ich denke daran, dass das Hundehaus eine städtische Einrichtung ist, hat sich nichts geändert?

  • Die Homepage ist veraltet und wird nicht aktualisiert. Das betrifft sowohl die Vermittlungstiere als auch auch den Verein.

    Ok, bleibt trotzdem die Frage, ob sie von der Stadt angestellt ist. Ich denke daran, dass das Hundehaus eine städtische Einrichtung ist, hat sich nichts geändert?

    Das weiß ich nicht. In den Tierheimen hier ist niemand von der Stadt angestellt, weder die Pfleger*innen noch die Geschäftsführung.

  • Auch das wäre interessant zu wissen.


  • Nur kurz dazu...deckt sich nicht ganz mit meiner Erfahrung aber gut. Zumal hier Vorfälle mit kleinen Hunden selten gemeldet werden bzw einfach belächelt werden.


    Ich sagte bereits dass meine Ideen dazu nicht perfekt sind, wenn ich allerdings sehe aus welchen Länder die Tiere teilweise kommen und es wird immer wilder, finde ich das man da schon ein Auge drauf werfen sollte...vielleicht auch zwei.

    Wie gesagt wenn man nicht möchte das es wirklich endgültig kollabiert, muss an den Anfängen gearbeitet werden. Ist aber nur meine bescheidene Meinung :ka:

  • Mal ein paar Zahlen, die ich als "Datenlage" für eine mögliche Feststellung der Änderungen, die sich seit Einführung des Hundeführerscheins in Niedersachen ergeben haben KÖNNTEN, gefunden habe:


    2017: ca. 300.000 angemeldete Hunde in Niedersachsen

    2024: ca. 900.000 angemeldete Hunde in Niedersachsen


    2013-2023: knapp 120.000 Neuhundebesitzer haben den Hundeführerschein absolviert.


    Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Quellen, irgendeine einheitliche Quelle dazu habe ich nicht gefunden.


    Irgendwas kann an den Zahlen aber nicht stimmen, denn eine Verdreifachung der Hundepopulation in 7 Jahren finde ich ... suspekt.


    Aber alleine der Fakt, dass seit 2013 ausschließlich Neuhundebesitzer diesen Hundeführerschein machen müssen, macht eine seriöse Auswertung von Verbesserungen, die sich dadurch ergeben haben könnten, unwahrscheinlich.


    Für mein Empfinden ist die Anschaffung eines Hundes zu leicht, und diese "Leichtigkeit" führt eben auch dazu, dass das Halten eines Hundes nicht mit der nötigen Verantwortung verknüpft wird.


    Eine Verantwortung einem denkenden und fühlenden Lebewesen gegenüber.


    Die heutigen Erwachsenen bekommen wir nicht mehr geändert.

    Da bedarf es mMn strengerer Reglementierungen, z. B. die Verpflichtung, für jedes Tier in Privathaltung die Pflicht einer Krankenversicherung*, und für Hunde (und andere Tiere, die in der Öffentlichkeit geführt werden) eine Haftpflichtversicherung.


    Dazu die Pflicht eines Hundeführerscheins für alle, sowohl bei Neuanschaffung als auch Altbestand, letzteres mit einer angemessenen Karenzzeit.


    In den Schulen ein Pflichtfach in Naturkunde**, in welchem die Möglichkeit gegeben ist einen Nachweis zur Befähigung von Tierhaltung zu erwerben.


    Völlig utopische Ideen, ich weiß... aber wir benötigen eine Bremse im Jetzt, und eine vernünftige Investition in Morgen.


    *Krankenversicherung: Hier müsste natürlich auch eine gesetzliche Krankenversicherung eingerichtet werden, um auch die Übernahme eines Tieres mit Vorerkrankung absichern zu können.

    **Naturkunde: Hier denke ich mehr an Themen wie Klimawandel, Umweltverschmutzung, Müllvermeidung, Umgang mit der Natur, Umgang mit Tieren etc.

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