Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Genau DAS verstehe ich nicht: Warum ein Anhörungsverfahren, und warum muss jetzt erst geprüft werden, ob der Hund Auflagen bekommen soll?


    Die Frauen haben sich verxxxxt vom Ort des Geschehens entfernt, ohne Hilfe zu leisten, ohne ihre Kontaktdaten zu hinterlassen - da gehört der Hund einkassiert.

    Fertig, aus.

  • Genau DAS verstehe ich nicht: Warum ein Anhörungsverfahren, und warum muss jetzt erst geprüft werden, ob der Hund Auflagen bekommen soll?


    Die Frauen haben sich verxxxxt vom Ort des Geschehens entfernt, ohne Hilfe zu leisten, ohne ihre Kontaktdaten zu hinterlassen - da gehört der Hund einkassiert.

    Fertig, aus.

    Noch ein ganz aktuelles Update:


    https://www.soester-anzeiger.d…ehrerschein-93743241.html

  • Genau DAS verstehe ich nicht: Warum ein Anhörungsverfahren, und warum muss jetzt erst geprüft werden, ob der Hund Auflagen bekommen soll?

    weil wir in einem Rechtsstaat leben?

    Für mein Empfinden ist das aber unverhältnismäßig.


    Es geht hier nicht um das Verhalten des Hundes, sondern um die Verantwortungslosigkeit der beiden Frauen.


    Ich stelle in Frage, dass diese/die Halterin fähig und willens ist, einen Hund mit Auflagen verantwortungsvoll zu führen.


    Aber das ist meine Meinung.

  • Was wäre denn aus deiner Sicht verhältnismäßig?

    Den Hund einziehen? Ohne dass geklärt ist, ob es sich wirklich um DIESEN Hund handelt? Und ob die Frauen tatsächlich die Täterinnen waren?

    Genau das passiert doch in der Anhörung.

  • Was wäre denn aus deiner Sicht verhältnismäßig?

    Den Hund einziehen? Ohne dass geklärt ist, ob es sich wirklich um DIESEN Hund handelt? Und ob die Frauen tatsächlich die Täterinnen waren?

    Genau das passiert doch in der Anhörung.

    Bei bestimmten Straftatsbeständen und bis dahin eindeutig scheinender Beweislage kommen Menschen auch in Untersuchungshaft.

    Eine Anhörung in Form eines Gerichtsverfahrens kommt auch erst später.


    In diesem Fall ist die Beweislage ja scheinbar auch sicher.


    Es ist das Verhalten der Frauen, welches ich hier anprangere.


    Sich einfach aus dem Staub zu machen, um etwaigen Folgen zu entgehen - neben dem Fakt der unterlassenen Hilfeleistung - ist in meinen Augen ein absolutes No Go.


    Es passiert doch immer wieder, dass Menschen, die ein solches Fehlverhalten zeigen, auch die Möglichkeit nutzen den Hund irgendwohin abzugeben, um damit Auflagen für den Hund zu verhindern.


    Wenn diese Gefahr abzusehen ist, gilt es, diese präventiv zu verhindern.


    Ich bin mit Sicherheit nicht dafür, Hunde wegen jeder Bagatelle einzuziehen.

    Ich würde das auch anders sehen - trotz der schweren Verletzung des Kleinkindes - wenn die Frauen dafür eingestanden wären, und sich ihrer Verantwortung gestellt hätten.

    Hier würde ich nachvollziehen können (aber auch hier unter Einbezug der Schwere des Vorfalls), wenn eine Anhörung gemacht würde.


    Sich einfach verpissen ist keine Bagatelle.

  • Ich kann die Diskussion mangels fachlichem Unterbau in Sachen Recht und Gesetz leider nicht fortführen.

    Nur so viel: Meines Erachtens hat das eine (Hund beißt Kind) nichts mit dem anderen (Frauen stehlen sich aus Verantwortung) zu tun.


    Ja, die haben einen riesen Fehler gemacht, angefangen damit, dass sie ihren Hund nicht richtig eingeschätzt haben.

    Nach einem Unfall als Schuldiger zu flüchten und sich aus der Verantwortung zu stehlen macht den Hund an sich aber imho nicht gefährlicher.

    Ja, in den Händen dieser Halter sollte er nicht (ohne Auflagen) bleiben.

    Aber das durchzusetzen muss sich im Rahmen des Gesetzes abspielen. Es wird wohl davon ausgegangen, dass der Hundebiss ein Unfall war - ja, da wird jemand fahrlässig gewesen sein, aber Fahrlässigkeit ist kein gezielter Angriff.

    Und was die Flucht aus der Verantwortung angeht ist das durchaus eine Straftat. Das muss aber auch erstmal festgestellt werden und wird imho als vom Unfall losgelöster Fall/Akt behandelt.

  • Wenn ich das richtig sehe, dann haben Ordnungsamt und Veterinäramt gemeinsam den Hund und wohl auch dessen Haltung begutachtet und entsprechende sofort zu vollziehende Auflagen gemacht, die nun erstmal bis zur endgültigen Prüfung des Falles gelten. Ich sehe da wirklich keinen Anlass von fehlender Handlungsfähigkeit zu sprechen oder über nicht dem Fall angepasste Sofortmaßnahmen zu klagen. Ich behaupte jedenfalls nicht, den Fall, den Hund und die Haltungsumstände besser beurteilen zu können als die Fachkräfte, die sich vor Ort ein Bild gemacht haben.

  • Und was die Flucht aus der Verantwortung angeht ist das durchaus eine Straftat. Das muss aber auch erstmal festgestellt werden und wird imho als vom Unfall losgelöster Fall/Akt behandelt.

    Hinsichtlich der Beurteilung des Hundes gehen wir völlig konform.

    Auch, dass der Biss losgelöst vom Verhalten der Besitzer (der beiden Frauen, oder einer der beiden Frauen) betrachtet werden muss.


    Es ist genau der Sachverhalt im obigen Zitat, nämlich die Flucht der Frauen, die als Straftat einzuordnen sind.


    Dass hier kein vorläufiges Hundehalteverbot für diesen Hund ausgesprochen wird, finde ich im Vergleich zu anderen Straftaten, wie z. B. dem Fahrverbot bei Unfallflucht, unverhältnismäßig.

  • Ich sehe in dem geschilderten Fall keine rechtliche Grundlage für ein (vorläufiges) Tierhalteverbot.


    Das feige Verhalten der beiden Frauen ist unbestritten widerlich!

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