Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Ich weiß, dass Katzen gezielt ihre Krallen einsetzen, um Verletzungen zuzufügen.
Von Hunden wäre mir das neu.
So ohne Nennung des Kontextes wird in deinem Beitrag eine Verletzung suggeriert, die durch einen Fehler im Führen des Hundes verursacht wurde.
Ob ein Gericht das genau so als Fakt ansieht, wie du es hier darstellst, bezweifel ich doch sehr.
Der Hund sprang am Jogger hoch und verletzte ihn dabei mit einer Kralle. Das ist per Definition ein gefahrdrohendes Anspringen, da es zu einer Verletzung kam. Selbst wenn es zu keiner Verletzung gekommen wäre, hätte es allein ausgereicht, dass objektiv die Möglichkeit einer Verletzung bestanden hätte. Das kannst du gerne anders bewerten, ist aber geltende Gesetzeslage in den meisten BL.
ZitatAuch hier: Woher nimmst du, dass der Jogger sich tatsächlich bedroht gefühlt hat?
Der Hund hat gar nichts gemacht, was den Jogger bedroht hätte.
Alleine die Tatsache, dass der Hund sich zufälligerweise auf dem Weg aufhielt, den der Jogger gerade langlief, birgt noch keinen Tatbestand einer Bedrohung.
Auslöser für die Reaktion des Hundes war die sehr deutliche Aktion des Joggers, der zielgerichtet auf den Hund zulief.
Sicherlich ist zu bewerten, warum der Jogger dies tat und ob er eine Mitverschulden am Verhalten des Hundes trug. Das heißt, man müsste dem Jogger zunächst einmal nachweisen, dass er gewusst hat oder hätte wissen müssen, dass sein Verhalten zu einem Anspringen des Hundes führen könnte. Bzgl. ordnungsrechtlicher Konsequenzen hätte der Jogger mit seinem Verhalten das Anspringen sogar bewusst herbeiführen wollen müssen.
Viel Spaß dabei aus der Situation eine Bedrohungssituation zu konstruieren, in der der freilaufende Hund einen Menschen hätte anspringen dürfen. -
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Viel Spaß dabei aus der Situation eine Bedrohungssituation zu konstruieren, in der der freilaufende Hund einen Menschen hätte anspringen dürfen.
Wie bitte?
Du selber konstruierst doch gerade eine Bedrohungssituation durch den Hund.
Verkehrte Welt, echt
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Es ist ja schön, dass du aus früheren Diskussionen ein neues Wort mit nehmen konntest (“relativieren”),
aber wenn ein Hund am nackten Menschenbein einen Kratzer hinterlässt, weil er es mit der Pfoten und den Krallen berührt,
ist das mitnichten dasselbe, als wenn ein Hund mehrfach ernsthaft angreift.
(Wobei er ja im Übrigen auch kratzt.)
Also jedes Ungemach und jede Genervtheit mit schweren Verletztungen zu vergleichen — DAS wäre Relativieren.
Und genau der betroffene Jogger sah es ja genauso und hat abgewunken.
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In den nächsten Wochen soll deine Bekannt höllisch auf Jogger achten (auch von hinten kommende, eben immer wieder mal schauen, ob da jemand angerannt kommt), den Hund dann mit Leine sichern, sie selber soll den Jogger dann völlig ignorieren (auch nicht anschauen, nicht grüßen oder sonstiges), sich statt dessen auf ihren Hund konzentrieren, mit Leckerchen vollstopfen, ihn beschäftigen (Fußarbeit z. B.), und dann, sobald der Jogger sie und ihren Hund passiert hat, in die Gegenrichtung des Joggers gehen (also nötigenfalls eben auch umdrehen, wenn ein Jogger von hinten überholt hat), so lange, bis der Jogger außer Sicht ist.
Also das halte ich doch für einen übertriebenen Aktionismus!
Erst einmal nur angeleint passieren, aber je mehr Tamtam um jeden Jogger gemacht wird, umso interessanter werden sie doch!
Das erzeugt doch schon eine Erwartungshaltung des Hundes auf irgendeine Aktion der HH, wenn nur ein Jogger in Sicht kommt.
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Und wenn der Hund nicht gefährlich genug ist
Kümmern sich die Menschen um den Rest
Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich
Emmelshausen (ots) -
Am Sonntag, den 09.06.2024, kam es gegen 15:00 Uhr im Biergarten am Zentrum am Park in Emmelshausen zur einer Gefährlichen Körperverletzung durch einen Messerstich.
Nachdem der 57-jährige Beschuldigte mit einer 5-köpfigen Personengruppe zunächst in verbalen Streit geraten war, weil sein Schäferhund den vorbeilaufenden Hund der Gruppe attackiert hatte, entwickelte sich daraus eine handgreifliche Auseinandersetzung.Im Zuge dieser schlug der Beschuldigte einen 68-jährigen mit der Faust ins Gesicht, wurde danach selbst durch einen Faustschlag getroffen, bevor er ein Klappmesser aus seiner Gürteltasche zog und mit diesem einem 45-jährigen Geschädigten in den Rücken stach.
Der 45-jährige Geschädigte mit einer Stichwunde im unteren Rücken, der 68-jährige Geschädigte und eine weitere Frau aus dieser Gruppe wurden zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser verbracht.
Diese Meldung wurde am 09.06.2024, 06:17 Uhr durch die Polizeidirektion Koblenz übermittelt.
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Erst einmal nur angeleint passieren, aber je mehr Tamtam um jeden Jogger gemacht wird, umso interessanter werden sie doch!
Eben deshalb auch die klare Vorgabe von mir, dass die Halterin selber den Jogger ignorieren soll.
Erfahrungsgemäß erzeugt dieses "Grumbeln im Bauch" beim Menschen auch eine "Hab-Acht-Empfindung" beim Hund.
Sagt dir der Begriff Defokussieren etwas?
Es geht sowohl für den Hund als auch für den Menschen darum, sich gemeinsam auf etwas Anderes zu konzentrieren.
Edit: Falls es um das "in die Gegenrichtung gehen" geht - auch hier: Erfahrungsgemäß hält das eigene, menschliche Unwohlseinsgefühl an, so lange der Jogger in Sicht ist.
Ob dieses Unwohlsein beim Hund ein: "Wir verfolgen den jetzt!" auslöst, kann niemand sagen; Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber größer als bei einem Hund, der Jogger völlig neutral sieht.
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Geht es hier eigentlich noch um gefährliche Hunde oder nur noch um irgendwelche Spitzfindigkeiten?
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Geht es hier eigentlich noch um gefährliche Hunde oder nur noch um irgendwelche Spitzfindigkeiten?
Naja, ein Problem ist halt begrifflicher Natur, und zwar die Bedeutung von "Gefährlich" -- dies ist leider ein sehr schwammiger und vieldeutiger Begriff. Aus dem BGB kann man ableiten -- Stichwort "Tiergefahr", dass jedes Tier gefährlich ist.
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Trotzdem ist ein großer Unterschied zwischen einem Goldie, der einen Jogger anspringt und einem Hund, der eine Joggerin tötet.
Ersterer fällt bei mir nicht zwingend unter einen gefährlichen Hund!
Und seitenlange Diskussionen, was die Intention bei dem Goldie gewesen sein könnte und wie die HH jetzt bitte schön damit umgehen soll, finde ich doch etwas übertrieben.
Wir alle leben mit unseren Hunden in der Öffentlichkeit und müssen bestmöglich dafür sorgen, dass es zu keinen Vorfällen kommt, aber das hat in dem Thread, wo es um wirklich gefährliche Hunde geht, nicht wirklich etwas verloren.
Es ist doch eigentlich erfreulich, dass bei den Millionen Mensch-Hundbegegnungen täglich nicht mehr passiert.
Und das zeigt doch, dass der Hund schon sehr gut in unserer Gesellschaft angekommen ist und damit zurecht kommt.
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Naja, ein Problem ist halt begrifflicher Natur, und zwar die Bedeutung von "Gefährlich" -- dies ist leider ein sehr schwammiger und vieldeutiger Begriff. Aus dem BGB kann man ableiten -- Stichwort "Tiergefahr", dass jedes Tier gefährlich ist.
Ich finde den Begriff gar nicht schwammig.
Je mehr man verinnerlicht, dass man grundsätzlich in der Haftung ist, umso besser und klarer....
Es ist also schnurzpiepegal, ob ein Angler die Böschung hoch stiefelt, ein Jogger mit den Armen fuchtelt oder ein Kleinkind auf den Hund zu stolpert.
Haftung ist grundsätzlich immer.
Die spezifische Tiergefahr, die Tierhalterhaftung, ergibt sich daraus, dass wir alle, gewissermaßen im erlaubten Rahmen, unserer Umwelt eine Gefahr zumuten.
Darüber muss man sich einfach im Klaren sein.
Wenn sich diese typische Tiergefahr verwirklicht, dann tritt, nach §833 Satz 1 BGB, immer die Haftung ein.
Auch ohne Verschulden.
Ausdrücklich auch ohne Verschulden.
Es kann also gar keine Diskussion darüber geben, wer wann und wo mit den Armen wedelt, Böschungen hochgeht, klingelt oder nicht klingelt, alkoholisiert schwankt, einen Regenschirm aufspannt, ein fröhlich wackeliges Kleinkind ist, einfach joggen geht........
In der Theorie ist also der Rehpinscher im gleichen Maße gefährlich, wie ein XL Bully.
Wenn eine betagte Person über den Rehpinscher fällt, hat sich die spezifische Tiergefahr erfüllt.
Insofern ist jeder Hund gefährlich.
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