Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Trotzdem ist ein großer Unterschied zwischen einem Goldie, der einen Jogger anspringt und einem Hund, der eine Joggerin tötet.
Ersterer fällt bei mir nicht zwingend unter einen gefährlichen Hund!Sehe ich auch so.
Aus meinem Hundehalter Empfinden hat der Goldie gefiddelt und war überfordert.
Wenn man es aber weiterspinnt und der Jogger hätte nicht nur Kratzer gehabt, sondern wäre gestürzt und auf den Kopf geknallt.......
Die typische Tiergefahr, die den Halter ungeachtet der Umstände in die Haftung nimmt, hätte sich erfüllt.
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hätte nicht nur Kratzer gehabt, sondern wäre gestürzt und auf den Kopf geknallt.......
Ja, hätte und wäre, war aber nicht so!
Und deshalb ist es müßig!
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Zwischen abstrakter Tiergefahr und einem gefährlichen Hund besteht m.E. ein deutlicher Unterschied.
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Ja, hätte und wäre, war aber nicht so!
Und deshalb ist es müßig!Das ist auf keinen Fall müßig.
Der Kontext, aus dem du das Zitat chirurgisch heraus isoliert hast, war der Begriff der Gefährlichkeit von Hunden.
Der Rest ist oben nachzulesen.
Ich wiederhole mich ungern.
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Zwischen abstrakter Tiergefahr und einem gefährlichen Hund besteht m.E. ein deutlicher Unterschied.
Rechtlich nicht.
Wenn sich der geliebte Familenplüschi überfordert fühlt und jemand zu Schaden kommt, ist die Frage, ob er zuvor als gefährlich einzuschätzen war, irrelevant.
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Ich muss jetzt mal ganz blöd nachfragen - ist der „gefährliche“ Hund nicht einheitlich per Gesetz in Deutschland definiert? Ich meine NRW ist da ja sehr eindeutig…
Ich meine damit jetzt ausdrücklich nicht die Rasseliste! Und auch nicht die Haftung und Tiergefahr allgemein!
Sondern
- Biss Hund
- Jagen und Hetzen von Wild
- anspringen Mensch
- Biss Mensch
- aggressiv auffälliges Verhalten (wozu für mich auch Leinenaggression zu gehört)
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abstrakter Tiergefahr
Wieso überhaupt abstrakt?
Rechtlich ist es die typische / spezifische Tiergefahr.
Die nimmt uns in die Haftung.
Der Schadensfall heißt darum, sehr unmissverständlich, "Verwirklichung der typischen Tiergefahr".
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Zwischen abstrakter Tiergefahr und einem gefährlichen Hund besteht m.E. ein deutlicher Unterschied.
Rechtlich nicht.
Wenn sich der geliebte Familenplüschi überfordert fühlt und jemand zu Schaden kommt, ist die Frage, ob er zuvor als gefährlich einzuschätzen war, irrelevant.
Das war ja nicht die Frage. Deine These ist ja, alle gleich gefährlich, weil abstrakte Gefahr. Die Ansicht, dass der Rehpinscher aus Versehen auch jemanden umbringen kann und der genauso gefährlich ist wie der XL-Bully, taucht hier ja alle paar Seiten wieder auf, wird aber nicht plausibler mit der Wiederholung.
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@Shepweiler Bellende Hunde an der Leine sind doch nicht in deutschen Gesetzen als gefährlich definiert? Ehm… Oder??
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