Der "gefährliche" Hund Teil 3
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Ich sage nur, was ich machen würde, wenn ich ein bestimmtes Ergebnis erreichen bzw. vermeiden will.
Naja, dein Ausgangsbeitrag klingt ja aber schon danach, als müsste man annehmen, dass Hunde unberechenbare Biester sind. Absteigen, keinen Blickkontakt aufnehmen.
Der Großteil der Hunde die ich kenne ist zum Glück ziemlich normal unterwegs und da wäre das überhaupt nicht notwendig. Da ist die Flexileine das riskanteste am Hund für einen Radfahrer.
Aber ich denke, das ist einer der Hauptprobleme, dass Wesens- und Erziehungsdefizite mittlerweile so normalisiert werden, seitens der Hundehalter. Diese rosarote Brille ist ja einfach dafür verantwortlich, dass entsprechende Hund keinen Maulkorb tragen, abgeleint werden und allerhand solcher Dinge. Das Resultat sind Unfälle und es wird versucht die Schuld bei den Opfern zu suchen.
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Na ja, warum sollte auch jemand nicht naiv sein dürfen, was Hundeverhalten angeht? Wenn der Hund nicht aushalten kann, dass Leute sich zügig an ihm vorbei bewegen, gehört er an die Leine.
Ich bleibe dabei - mein Hund, mein Hobby, meine Verantwortung.Genau so und nicht anders.
Das ich in Ausnahmefällen ggf. mal wegen einem Hund vom Rad steige geschenkt. Das als allgemeine Handlungsempfehlung sehen, nein, einfach nur nein.
Eigentlich hast du Recht.
Uneigentlich gibt es genau diese Handlungsempfehlung - aber eben genau für die auch von dir erwähnten "Ausnahmefälle".
Ich weiß aber was du meinst mit "allgemeine Handlungsempfehlung". Das ist dann die Interpretation/Auslegung von Menschen, die auf das Einhalten ihrer scheinbaren Rechte pochen, womit sie aber im Unrecht sind.
Unsere gesamte Rechtssprechung, überhaupt das Zusammenleben innerhalb unserer Gemeinschaft wird von allgemeingültigen Richtlinien (Geboten) geregelt.
Sie sind von jedem einzuhalten, weil nur so eine Gemeinschaft funktioniert.
Eines dieser Gebote ist das Rücksichtnahmegebot:
Das Rücksichtnahmegebot ist ein Grundsatz, der die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen verschiedenen Rechtssubjekten fordert und fördert. Es dient der Sicherung eines fairen und respektvollen Zusammenlebens und verpflichtet die beteiligten Personen und Institutionen, ihre Rechte und Pflichten in Einklang mit diesem Grundsatz auszuüben. Dabei kommt es nicht nur bei privaten Auseinandersetzungen, sondern auch in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zur Anwendung.Quelle: Kanzlei Herfurtner, link siehe oben im Zitat.
Im Besonderen gibt es gesonderte Ausführungen dieses Rücksichtnahmegebotes für unterschiedliche Rechtsbereiche, Verkehrsrecht und Bauplanungsrecht z. B.
Für Rücksichtnahme ist die Fähigkeit zur Umsicht erforderlich, die natürlich auf einem entsprechenden Erfahrungsschatz basiert und bestimmte Fähigkeiten zum Einschätzen von Situationen erfordert.
Deshalb haben Kinder z. B. eine Sonderstellung, weil es Allgemeinwissen ist, dass Kinder weder über die Erfahrung noch die Fähigkeiten für eine angemessene Umsicht verfügen.
Jetzt ist im Wort "Umsicht" das Wort "Sicht" enthalten - es kann nur berücksichtigt werden was sichtbar (im Sinne von erkennbar) ist.
Eine erhöhte Rücksichtnahme von einer Partei kann nur gewährt werden, wenn der Grund für diese erhöhte Rücksichtnahme erkennbar ist von der Person (oder auch Institution), von der eine erhöhte Rücksichtnahme erforderlich ist.
Interessant ist hier z. B. die Rechtslage von sehbinderten/blinden Menschen:
BSBH - Kennzeichnung & Vorsorgepflicht
Weil es den "gesunden Menschenverstand" nicht gibt, entscheiden im Zweifelsfalle die Gerichte, ob gegen dieses auf Gegenseitigkeit beruhende Rücksichtnahmegebot verstoßen wurde, auf Basis der dafür existierenden Gesetze.
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Für uns steigt bitte kein Radfahrer ab. Das ist doch lächerlich. Ich erziehe meine Hunde, der Radfahrer macht sich bemerkbar und Rücksichtnahme sehe ich dort, dass man mir ermöglicht in Ruhe meine Hunde einzusammeln und nicht mit 20km/h durch uns durchrauscht.
Normales vorbeifahren langt völlig. Ich will ja auch fix wieder ableinen und nicht 300 Jahre warten, bis so ein Radfahrer uns im Stechschritt überholt oder passiert hat...
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Ich sage nur, was ich machen würde, wenn ich ein bestimmtes Ergebnis erreichen bzw. vermeiden will.
Naja, dein Ausgangsbeitrag klingt ja aber schon danach, als müsste man annehmen, dass Hunde unberechenbare Biester sind. Absteigen, keinen Blickkontakt aufnehmen.
Nein, absolut nicht. Ich gehe eher davon aus, dass ein Anspringen meistens aus reinem Übermut passiert, nicht aus Aggressivität. Im Normalfall habe ich auch kein Problem damit. Aber WENN ich es vermeiden wöllte (z.B. empfindliche Klamotten an, was auch immer), dann würde ich da eben nicht dran vorbei joggen, sondern normal gehen, um für den Hund langweilig zu sein. Bricht mir ja kein Zacken aus der Krone.
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Nein, absolut nicht. Ich gehe eher davon aus, dass ein Anspringen meistens aus reinem Übermut passiert, nicht aus Aggressivität. Im Normalfall habe ich auch kein Problem damit. Aber WENN ich es vermeiden wöllte (z.B. empfindliche Klamotten an, was auch immer), dann würde ich da eben nicht dran vorbei joggen, sondern normal gehen, um für den Hund langweilig zu sein. Bricht mir ja kein Zacken aus der Krone.
Je nach Gegend kommst du dann gar nicht mehr zum joggen.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass Leute ihre Hunde erziehen und das anspringen von Fremden zu unterbinden ist Vorschule. Da sehe ich ganz klar den Hundehalter in der Pflicht seinen Hund entsprechend zu führen. Abgewandte Seite, doppelte Sicherung über Halsband und Halti, kurze Leine zum Beispiel um ein Anspringen effetiv unterbinden zu können. Ansonsten darf der Halter sich auch gerne ins Gebäusch schlagen auf engen Wegen.
Das Jogger 30cm an einem vorbeijoggen obwohl noch Zweimeterfüfzig Platz gewesen wären kommt wohl eher selten vor und wer dann über den Dackel stolpert wird mit Sicherheit eine Mitschuld kassieren.
Wegen solcher Ausnahmen braucht nun aber nicht jeder Jogger Hunde im gehen passieren, das ist einfach Blödsinn und völlig übertrieben.
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Das Jogger 30cm an einem vorbeijoggen obwohl noch Zweimeterfüfzig Platz gewesen wären wohl eher selten vor.
Alles schon erlebt. Zwei Frauen sind uns joggend entgegengekommen (und der Weg war an sich breit genug) und mit so wenig Abstand gelaufen, dass man sich fast schon berührt hat. Die eine hat sich ganz schön erschreckt, als mein Hund dann plötzlich aufgesprungen ist, als sie direkt neben uns waren (er konnte sie natürlich trotzdem nicht erreichen, da ich die 3 m Leine vorausschauend nochmal extra kurz gehalten habe).
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Ich gehe einfach mal davon aus, dass Leute ihre Hunde erziehen
Ich WEIß aber nicht, ob der Hund, an dem ich vorbeijoggen will, entsprechend erzogen ist.
Da sehe ich ganz klar den Hundehalter in der Pflicht
Nochmal: Es geht mir nicht darum, wer was darf und wie sich wer verhalten soll, sondern, was ICH in dem Moment erreichen will.
Hält sich einer nicht an Regeln und fährt über Zebrastreifen, würde ich in dem Moment ja auch nicht über die Straße gehen, nur weil ich im Recht bin. Das kannst du ja gerne anders handhaben.
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Hält sich einer nicht an Regeln und fährt über Zebrastreifen, würde ich in dem Moment ja auch nicht über die Straße gehen, nur weil ich im Recht bin
Na ja, die Frage ist ja aber hier eher, gehst Du vorsorglich gar nicht über die Straße wenn ein Auto in Sicht ist, weil es über den Zebrastreifen fahren könnte? Das wäre so vergleichbar mit "bei jedem Hund anhalten und schieben". Mal abgesehen davon, dass ich dann nie pünktlich irgendwo ankäme.
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Hält sich einer nicht an Regeln und fährt über Zebrastreifen, würde ich in dem Moment ja auch nicht über die Straße gehen, nur weil ich im Recht bin
Na ja, die Frage ist ja aber hier eher, gehst Du vorsorglich gar nicht über die Straße wenn ein Auto in Sicht ist, weil es über den Zebrastreifen fahren könnte? Das wäre so vergleichbar mit "bei jedem Hund anhalten und schieben". Mal abgesehen davon, dass ich dann nie pünktlich irgendwo ankäme.
Ich stelle erst sicher, dass der Autofahrer mich gesehen hat. So wichtig ist kein Termin, dass man sein Leben riskiert, um ein paar Sekunden einzusparen. Und bei Radfahrern rechne ich erst gar nicht damit, dass sie am Zebrastreifen anhalten.
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Das Jogger 30cm an einem vorbeijoggen obwohl noch Zweimeterfüfzig Platz gewesen wären wohl eher selten vor.
Alles schon erlebt. Zwei Frauen sind uns joggend entgegengekommen (und der Weg war an sich breit genug) und mit so wenig Abstand gelaufen, dass man sich fast schon berührt hat. Die eine hat sich ganz schön erschreckt, als mein Hund dann plötzlich aufgesprungen ist, als sie direkt neben uns waren (er konnte sie natürlich trotzdem nicht erreichen, da ich die 3 m Leine vorausschauend nochmal extra kurz gehalten habe).
Nochmal: ich sehe da den Hundehalter in der Pflicht, den Hund eben entsprechend zu sichern, wenn er anspringt. So wie du es ja gemacht hast.
Als wir von der Gruppe Fahrradfahrer überrascht wurden und ich meine Hunde nur noch ins Stopp kommandieren konnte, hätte jeder der Fahrradfahrer meine Hunde problemlos im vorbei fahren streicheln können, so dicht waren die an uns dran.
Ja ich habe mich in dem Moment auch geärgert, dass man da ohne zu klingeln oder sich anderweitig bemerkbar zu machen auf eine Person mit zwei freilaufenden Hunden zufährt.
Aber mehr halt auch nicht.
Würden meine Hunde auf die Fahrradfahrer in irgendeiner Art und Weise reagieren, und sei es nur das freundlich-interessierte Hinwenden ohne das ich das unterbinden kann, könnten sie die Freiheit des Freilaufs eben nicht genießen. Ganz einfach.
Springt mein Hund an, ist es meine Verantwortung, das zu unterbinden.
Oder um das aufzugreifen, was WorkingDogs schon gesagt hat: meine Defizite bei der Erziehung meines Hundes können nicht zu Lasten der Umgebung gehen.
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