Der "gefährliche" Hund Teil 3

  • Und nochmal damit meine ich nicht denjenigen der sich irgendwo die Schuhe zu bindet, sondern diejenigen die sich aus der eigenen freien Entscheidung in die Situation begibt, die halt schlimmstenfalls dumm ausgehen kann.

    Bsp.

    1. ich helfe im Verein. Muss ich nah/naeher an Hunde ran, frag ich im Vorfeld, ob das geht. Kommt ein 'ja', sehe ich keinen Grund wieso ich die alleinige Verantwortung habe, wenn mich ein Hund beisst, nur weil ich mit ihm intragiere.


    2. bei unseren ZZL muss gemessen werden und dazu muss sich ueber den Hund gebeugt werden/man muss neben dem Hund etwas runter. Die Richter fragen vorher, ob das geht. Wieso sollte der Richter die alleinige Verantwortung tragen wenn der Hund beisst?


    3. ich trenne Hunde, weil mein Hund (oder ein anderer) es sonst u.U. nicht ueberlebt. Werd ich im Gefecht gebissen, ist es Pech (meine Meinung). Wendet sich der Hund dann aber gezielt gegen mich, dann....gibts nicht nur Pruegel fuer den Hund, sondern auch eine Anzeige.




    Dein 'interagieren' ist einfach ein unfassbar schwammiger Begriff. Anschauen ist z.B. auch schon interagieren. Ebenso wie angreifen. Zw. diesen beiden Handlungen liegen Welten und ich bin - wie gesagt - heilfroh, dass es das 'jeder der freiwillig interagiert, hat die Verantwortumg zu tragen' nicht geben wird.

  • Naja es gibt halt Sachen die sind merkwürdig...


    Bspw wenn sich jemand anders verhält als die meisten, besonders anders aussieht, sich anders anhört ect... Das ist etwas das ich jetzt als merkwürdig einspeichern würde.

    Aus Perspektive meiner Hunde ist es bspw schon merkwürdig wenn jemand quer durchs Gebüsch stapft statt den Gehweg zu benutzen.

    Also Dinge die von der üblichen Norm abweichen, Menschen aber halt so machen. Das dürfte für die meisten Hunde früher oder später entweder garnicht auffallen oder es is zwar seltsam aber ,,Ok Menschen sind halt auch mal so.".


    Aber so Situationen wie einfach kreischend mit nach vorn gestreckten Armen + vor gebeugt auf einen fremden Hund zu rennen, das is nicht mehr nur merkwürdig. Das is definitiv bedrohlich und kommt für den Hund uU vollkommen aus dem Nichts, weswegen da noch ein gewisser Schreckreiz hinzu kommt.

    Natürlich gibt's Hunde die so cool sind dass die sowas nicht juckt, aber eine freundliche oder gelassene Reaktion ist eben nicht das was ich erwarten würde wenn sich ein Mensch so verhält.

    Ebensowenig wenn bspw jemand aus dem Wald mit hoch gestreckten Armen brüllend auf einen zu laufen würde. Das is doch aus Menschensicht für die meisten schon alles andere als nur seltsam, und warum sollte man dann von Hunden erwarten dass die dann bei sowas gelassen reagieren?

    Ehrlich jemand der sich so verhält hat sie nicht mehr alle. Einzige Ausnahme- Der Mensch ist ein Kind.


    Gibt einfach Verhaltensweisen die seitens Mensch doch förmlich befeuern dass es knallt, einfach weil viele nicht mehr im Stande sind mal nachzudenken, das Gefühl fürs Tier fehlt...

    Dafür sorgen dass nix passieren kann muss aber schlussendlich ich als HH.

    Mit eine der Dinge die mich bspw mittlerweile denken lassen: Selbst wenn ich nen absolut netten Hund hätte, bekommt der in gewissen Situationen Maulkorb drauf. Weil wenn mal ein Mensch wieder mal so dumm ist... Is Vorsicht besser als Nachsicht.

  • Terri-Lis-07
    Ich wollte meinen Einwurf auch keinesfalls als Vorwurf oder Anspruch an alle Hunde verstanden wissen. Ich kann halt einfach nie davon ausgehen, dass sich alle Menschen oder Tiere erwartungsgemäß verhalten, deswegen kommt mein Hund z.B. in engeren Begegnungen mit anderen Hunden grundsätzlich an die Leine, denn während er bei Begegnungen mit Menschen allen mir bekannten oder vorstellbaren Merkwürdigkeiten gelassen entgegensieht, gilt das eben nicht für Artgenossen. Andere Hunde haben in anderen Situationen ihre Schwächen. Wichtig ist, dass man als Hundehalter das weiß und einschätzen kann, insbesondere eben dann, wenn man seinen Hund in den Freilauf lässt.

  • Gerade was das Hundethema angeht könnten auffällige Hunde viel schneller eingezogen werden (eben weil sich ja oftmals nicht an Auflagen gehalten wird, die kaum überprüft werden können usw). Und wenn eine Unterbringung vom eigentlichen Eigentümer nicht finanziert werden kann wird das Tier eingeschläfert. Übrigens eine Meinung die unter nicht HH gar nicht so unpopulär ist, also dass man Hunde mit Beissvorfall (völlig egal aus welchen Gründen der Hund gebissen hat und ob dieser Hund bei einem anderen Halter wohl ein sehr unauffälliges Leben führen könnte) einschläfern sollte.

    Ich denke, wenn diesen Nicht-Hundehaltern dann Beispiele genannt werden, wo ein solches Vorgehen eben auch nicht-gefährliche Hunde treffen würde, die einen Schaden nicht aus eigenem Antrieb verursacht haben, würde sich diese populäre Meinung doch bei etlichen ändern.


    Bei Haltern, die unbelehrbar keine Auflagen einhalten, aber eben auch (anscheinend) kein Geld zum Finanzieren einer Unterbringung haben, könnte man dennoch einen Titel erwirken, mit dem das - dann vom Staat vorfinanzierte - Geld für die Unterbringung eingefordert werden kann, sobald derjenige Geld zur Verfügung hat.

    Darüber hinaus könnte auch eine weitere Hundehaltung untersagt werden, bis die Summe für die Unterbringung des Hundes vom Hundehalter beglichen ist.

    Das wären für mich z. B. angemessene Strafen, die den Verantwortlichen einer unsachgemäßen Hundehaltung treffen - nämlich den Menschen.

    Nicht den Hund.


    Was für mich aber viel wichtiger ist:

    Wie gesagt das ist jetzt nix, was ich unbedingt forcieren würde, aber sollte es da Änderungen geben, kann ich das inzwischen doch recht gut nachvollziehen.


    Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen.

    Obwohl auch ich manchmal bei den Diskussionen hier den Eindruck bekomme, es wäre vielleicht doch nötig, noch mehr Regeln und Gesetze zu erlassen ...


    ... komme ich immer wieder an diesen einen Punkt:


    Es gibt über 10 Millionen Hunde alleine in Deutschland - und auch wenn teilweise durch die mediale Aufmerksamkeit Vorfälle mit Hunden eine gefühlte hohe Wertigkeit bekommen, liegt der Anteil an Schäden, die durch Hunde verursacht werden, im Promillebereich.


    Das rückt mein Empfinden für die Realität wieder zurecht, und ich komme zu dem Punkt, dass es nicht mehr rechtlicher Maßnahmen bedarf für die Allgemeinheit.


    Wünschen würde ich mir ein härteres Vorgehen gegenüber den "Unverbesserlichen", dass hier die rechtlichen Möglichkeiten besser angewandt werden.

  • Gibt einfach Verhaltensweisen die seitens Mensch doch förmlich befeuern dass es knallt, einfach weil viele nicht mehr im Stande sind mal nachzudenken, das Gefühl fürs Tier fehlt...

    Ist zwar OT, weil es eine andere Tierart betrifft - aber bei der Formulierung fiel mir direkt das Video aus irgend so einer "Pleiten, Pech und Pannen" Sendung ein, wo jemand ein Pferd über eine Straße führte, und ein Passant meinte, im Vorbeigehen dem Pferd mal eben auf den Hintern klatschen zu müssen...


    Nun ja - das Pferd hat (sehr arttypisch, wie ich finde xD ) "zurückgeklatscht", dass es so richtig knallte - mit der Hinterhand, diesen unverschämten Popoklatscher mal eben etwas durch die Luft katapultiert ... xD


    Schön blöd, so was.

  • Bin zwar noch nicht zum gesamten Nachlesen gekommen, aber darauf antworte ich direkt - ein Urteil von 2017, bei genauerer Suche finden sich bestimmt noch etliche, auch jüngere Urteile:


    Gericht urteilt: Jogger trägt Mitschuld an Unfall mit Hund (morgenpost.de)

    Das ist ein Artikel über dem Fall von 1999 über den wir seit einigen Seiten sprechen. Ein Jogger ist über einen frei laufenden Dackel gestürzt, der den Weg kreuzte. Das Gericht bejahte daraufhin ein Mitverschulden des Joggers, da dieser die Hunde bereits aus der Entfernung gesehen hatte und trotzdem ohne Verlangsamung seines Tempos oder einen Bogen zu machen, an ihnen vorbeilief. Zudem lief er beim Vorfall so dicht hinter seinem Vordermann, dass seine Sicht auf den Weg und die Dackel erheblich beeinträchtigt war. Daher sprach ihm das Gericht ein Mitverschulden von 30% zu. Der Dackelhalter haftete also nur zu 70% für die Schäden des Joggers. Die Dackel sind hier lediglich quer über den Weg gelaufen und hatten keinesfalls den Jogger aktiv belästigt oder angesprungen.

    Du weißt nicht mehr, wann du was geschrieben hast, nicht wahr?


    Schau doch mal selber nach, wann du den Satz "Das Urteil würde ich gerne lesen" geschrieben hast, du musst dazu nur in meinem post, wo ich mich auf genau diese Aussage von dir beziehe, auf "Zitat" klicken, und kannst dann den Kontext nachvollziehen.


    "Das Urteil würde ich gerne lesen" war mitnichten auf diesen Fall auf 1999 bezogen, sondern auf eine allgemeine Aussage von Gandorf , die darauf hinwies dass es durchaus etliche Urteile gibt, wo ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt wurde.


    Du hast genau zu dieser Aussage mehrere unterschiedliche Urteile von unterschiedlichen Usern verlinkt bekommen.

  • Du hast genau zu dieser Aussage mehrere unterschiedliche Urteile von unterschiedlichen Usern verlinkt bekommen.

    Gandorf hat 2x das Urteil zu den Dackeln verlinkt. Du dann ebenfalls noch einmal. Ich habe mir die Urteilsbegründung zu selbigem Urteil (Aktenzeichen: 5 U 27/03) durchgelesen und die gibt eben genau das wider, was ich dazu geschrieben habe.

  • Es werden aber unterschiedliche Unfälle in den Artikeln beschrieben.

    Dass man (die Zeitung? Die Gerichte bei der Urteilsbegründung?) sich auf einen bestehenden Präzedenzfall beziehen, wo der Grundsatz "Jogger tragen Mitschuld bei Unfall mit Hund" begründet ist, ist üblich.


    Es handelt sich nicht um die gleichen Fälle, sondern nur um den gleichen Präzedenzfall, der immer mit angeführt wird als Begründung für die Mitschuld, in diesem Fall bei Joggern.


    Dieser Präzedenzfall aus 1999 ist immer noch gültig.


    Vergessen nur manche Jogger, genauso wie manche Radfahrer vergessen, dass sie überall da wo sie fahren der Straßenverkehrsordnung unterliegen - und die sagt nun mal, dass Radfahrer beim Nutzen von Wegen die für schwächere Verkehrsteilnehmer freigegeben sind, auf diese Rücksicht nehmen müssen und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen haben.

    Notfalls eben auch stehenbleiben.

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