Hallo zusammen,
Ich hoffe, Ihr seid nachsichtig mit einem Anfänger.
Nach fast 3 Jahrzehnten geht bald endlich ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung, eine Hündin zieht in vier Wochen ein.
Ein Traum, für den ich schon als Kind lange erfolglos gekämpft habe, als Erwachsener lang nicht die passenden Rahmenbedingungen (Job, Einverständnis des Vermieters) gewährleisten konnte. Nun sind alle Hürden aus dem Weg geräumt und eine Havapoo-Hündin (Mischung aus Havaneser und Pudel) wird bald mein Zuhause mit mir teilen.
Als kleiner Bub mit einer sehr gutmütigen Golden Retriver-Hündin aufgewachsen, wollte ich schon im Grundschulalter einen eigenen Hund, der mir von den Eltern immer verwehrt wurde. Komischerweise bin ich in meinem Umfeld, nach dem Tode der Großeltern, die einzige Hundeperson. Beruflich und wohnlich habe ich in den letzten Jahren sukzessive die Voraussetzungen so geschaffen, dass der Traum immer näher rückt. Seit April ausschließlich im HomeOffice arbeitend, im Sommer umgezogen, um die Erlaubnis des Hundehaltens endlich zu erlangen.
Wohnungsbedingt stand fest, dass es eine kleinere Hunderasse werden sollte (müsste), doch mit den üblichen Verdächtigen konnte ich mich nicht so ganz anfreunden, bis ich auf die Mischung von Havaneser und Pudel aufmerksam wurde.
Das schien gut zu passen, der erste Welpenbesuch hat das bestätigt, bin noch ganz verliebt und kann den Einzug kaum erwarten.
Nun genug des Prologs, der Knackpunkt ist der Kaufvertrag bzw. das darin beinhaltete Zuchtverbot. Im Vertrag findet sich eine Klausel, die in diesem Beitrag bereits diskutiert wurde, jedoch nicht abschließend geklärt wurde. Meine Hündin würde bzw. wird (ausschließlich) als Liebhaberhündin/Familienhündin verkauft, die ohne Einverständnis der Züchterin nicht für die kommerzielle oder Hobbyzucht eingesetzt werden darf.
Wie weit oder eng ist der Passus auszulegen (und anzuwenden).
Ich habe keinerlei Zuchtambitionen, hätte jedoch gerne die Option auf dem Tisch, passende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, die Maus zu gegebener Zeit (im Erfolgsfall einmalig) decken zu lassen, damit eines der Kinder nach ihrem Tod (eigentlich will man gar nicht daran denken) bei mir bleiben kann, dass der Nachfolgehund von ihr abstammt. Das mag sehr weit gedacht sein, doch wenn die Dinge im Leben normal verlaufen, dürfte ich die Maus lange überleben und fände es schön, wenn sie dann so irgendwie doch weiterleben kann.
Ich könnte nun in einem noch längeren Beitrag dezidiert Für und Wider einzelner Aspekte und mein Verständnis davon darlegen, bringt mich jedoch nicht weiter. Ich würde die Klausel als nicht anwendbar verwerfen, weil eine einmalige Vermehrung ohne Gewinnstreben nach meinem Dafürhalten keine Zucht darstellt. Nach anderer Rechtsdefinition könnte man schon eine einmalige Vermehrung darunter subsumieren. Bei Bedarf kann ich da weiter ausholen, allerdings bin ich als BWLer kein Jurist.
Daher die Frage an die Gemeinschaft, die ihr mehr Erfahrungen habt und vielleicht auch die praktische Auslegung/Anwendung der Klausel kennt: Darf man mit einem Liebhaber- bzw. Familienhund Welpen bekommen? Im Erfolgsfall sprechen wir hier von einer einzigen Verpaarung im gesamten Lebenszyklus, keinerlei Gewinnerzielungsabsicht oder monetäres Streben.
Wie ist eure Erfahrung diesbezüglich?
Vielen Dank im Voraus.