Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 22
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Gast41354 -
27. Dezember 2023 um 11:04 -
Geschlossen
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Die hab ich auch. In verschiedenen Farben und dann die passenden Sweatjacken und Jogginghosen dazu

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Hi,
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Hier sind doch sicher auch verbeamtete Personen im Forum.
Ich hab eine Frage, zu der Google keine Antwort hat.
Angenommen eine verbeamtete Person erscheint regulär zum Dienst oder erfährt kurz (1 Tag) vor Dienst, dass der/die Kolleg/in krank ist. Dienstvorschrift besagt, dass nur zu zweit gearbeitet werden darf.
Muss derjenige, der ja seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, dennoch frei nehmen und somit Minusstunden machen? Steht das irgendwo geschrieben?
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Danke für eure Welpen-Erfahrungsberichte :)
Ich muss wirklich lernen mich nicht mehr so verunsichern zu lassen, das ist aber echt schwer, wenn man keine Hundeerfahrung hat und dann Haltern gegenüber steht, die die einzig pure Wahrheit der Hundehaltung mit Löffeln gefressen haben

Weiters hieß es, ich soll unbedingt eine Hündin nehmen - Rüden sind von Haus aus so viel schwieriger.
Ich muss von Anfang an schauen, dass ich der Herr im Haus bin und den Hund immer wegschicken, wenn er kuscheln will, damit er lernt, das ich komplett und alleinig über alles entscheide, niemals darf ich auch nur im Ansatz etwas tun, dass der Hund auch will.
Aber da weiß man imnerhin als normaler, empathischer Mensch, dass das alles Unsinn ist

Im nächsten Atemzug wurde mir dann eine 3-Jährige rumänische Strassenhündin ans Herz gelegt, die "im Alltag etwas unsicher" ist.
Ich habe aber wirklich genug in diesem Forum inzwischen gelesen um zu wissen, das solche Hunde nicht in blutige Anfängerhände wie die meinen gehören

Klar kann das gut gehen - aber was ich hier so lese ist die Chance, dass alles gut klappt eher am unteren Ende der Skala.
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Weiters hieß es, ich soll unbedingt eine Hündin nehmen - Rüden sind von Haus aus so viel schwieriger.
Meine Hündin war das einzige Mädel im Wurf und sie war von Anfang an die schwierigste. Mit einem der Rüden wäre alles sicher viel einfacher gewesen.
Also sowas ist echt totaler Unsinn.
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Hier sind doch sicher auch verbeamtete Personen im Forum.
Ich hab eine Frage, zu der Google keine Antwort hat.
Angenommen eine verbeamtete Person erscheint regulär zum Dienst oder erfährt kurz (1 Tag) vor Dienst, dass der/die Kolleg/in krank ist. Dienstvorschrift besagt, dass nur zu zweit gearbeitet werden darf.
Muss derjenige, der ja seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, dennoch frei nehmen und somit Minusstunden machen? Steht das irgendwo geschrieben?
Bei meinem Mann (verbeamteter Justizvollzugsdienst) ist es dann so dass innerhalb der Justizanstalt geschaut wird wo eine Person über ist und derjenige wird dann zu ihm abkommandiert.
Alternativ wird er irgendwo anders zusätzlich eingesetzt.
Ins Minus geht er deswegen nicht
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Hier sind doch sicher auch verbeamtete Personen im Forum.
Ich hab eine Frage, zu der Google keine Antwort hat.
Angenommen eine verbeamtete Person erscheint regulär zum Dienst oder erfährt kurz (1 Tag) vor Dienst, dass der/die Kolleg/in krank ist. Dienstvorschrift besagt, dass nur zu zweit gearbeitet werden darf.
Muss derjenige, der ja seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, dennoch frei nehmen und somit Minusstunden machen? Steht das irgendwo geschrieben?
Bei meinem Mann (verbeamteter Justizvollzugsdienst) ist es dann so dass innerhalb der Justizanstalt geschaut wird wo eine Person über ist und derjenige wird dann zu ihm abkommandiert.
Alternativ wird er irgendwo anders zusätzlich eingesetzt.
Ins Minus geht er deswegen nicht
Danke. Ja, das ist ein bisschen schwierig. Er könnte dann zusätzlich woanders eingesetzt werden, diese haben aber andere Dienstzeiten.
Aber vielleicht machen wir es so, dass er dann dort wenigstens ein paar Stunden mitmacht. Muss er eben drauf bestehen.
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Hier sind doch sicher auch verbeamtete Personen im Forum.
Ich hab eine Frage, zu der Google keine Antwort hat.
Angenommen eine verbeamtete Person erscheint regulär zum Dienst oder erfährt kurz (1 Tag) vor Dienst, dass der/die Kolleg/in krank ist. Dienstvorschrift besagt, dass nur zu zweit gearbeitet werden darf.
Muss derjenige, der ja seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, dennoch frei nehmen und somit Minusstunden machen? Steht das irgendwo geschrieben?
In der freien Wirtschaft - bei Verbeamteten weiß ich halt nicht Bescheid, wie da die Besonderheiten sind - ist es so:
AN stellt Arbeitskraft zur Verfügung, AG lehnt ab, AG zahlt die Zeit
Der AG hat aber (meist, kommt auf den Arbeitsvertrag an) das Recht, den AN auch woanders / bei einer anderen, vergleichbaren! Tätigkeit einzusetzen.
Hier hat die verbeamtete Person ja dann anscheinend die Wahl: Tätigkeit woanders oder freinehmen. Da muss er sich wohl entscheiden - oder, wenn das der AG erlaubt, sogar als Kompromisslösung, nur stundenweise freizunehmen.
Vielleicht gibt es einen Personalrat, den er fragen könnte?
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Rüden sind von Haus aus so viel schwieriger.
Dafür sind Rüden angeblich verkuschelter und Hündinnen zickiger.
Joa, hier zwei zickige Hündinnen, die nicht kuscheln:
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Hier sind doch sicher auch verbeamtete Personen im Forum.
Ich hab eine Frage, zu der Google keine Antwort hat.
Angenommen eine verbeamtete Person erscheint regulär zum Dienst oder erfährt kurz (1 Tag) vor Dienst, dass der/die Kolleg/in krank ist. Dienstvorschrift besagt, dass nur zu zweit gearbeitet werden darf.
Muss derjenige, der ja seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, dennoch frei nehmen und somit Minusstunden machen? Steht das irgendwo geschrieben?
In der freien Wirtschaft - bei Verbeamteten weiß ich halt nicht Bescheid, wie da die Besonderheiten sind - ist es so:
AN stellt Arbeitskraft zur Verfügung, AG lehnt ab, AG zahlt die Zeit
Der AG hat aber (meist, kommt auf den Arbeitsvertrag an) das Recht, den AN auch woanders / bei einer anderen, vergleichbaren! Tätigkeit einzusetzen.
Hier hat die verbeamtete Person ja dann anscheinend die Wahl: Tätigkeit woanders oder freinehmen. Da muss er sich wohl entscheiden - oder, wenn das der AG erlaubt, sogar als Kompromisslösung, nur stundenweise freizunehmen.
Vielleicht gibt es einen Personalrat, den er fragen könnte?
Danke dir auch. Ja, wegen dieser Regelung in der freien Wirtschaft hab ich überlegt. Aber genaueres weiß man nicht.
Personalrat... Eher nicht geeignet. Sie arbeiten offiziell ohne Pausen, über die festgelegte Dienstzeit hinaus (wird eben angeordnet) und mit regelmäßigen Verkürzungen der Schutzfrist (ja, wird eben angeordnet).
Na ja, Augen auf bei der Berufswahl bzw in welchen Bundesland man sich verbeamten lässt.
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In der freien Wirtschaft - bei Verbeamteten weiß ich halt nicht Bescheid, wie da die Besonderheiten sind - ist es so:
AN stellt Arbeitskraft zur Verfügung, AG lehnt ab, AG zahlt die Zeit
Der AG hat aber (meist, kommt auf den Arbeitsvertrag an) das Recht, den AN auch woanders / bei einer anderen, vergleichbaren! Tätigkeit einzusetzen.
Hier hat die verbeamtete Person ja dann anscheinend die Wahl: Tätigkeit woanders oder freinehmen. Da muss er sich wohl entscheiden - oder, wenn das der AG erlaubt, sogar als Kompromisslösung, nur stundenweise freizunehmen.
Vielleicht gibt es einen Personalrat, den er fragen könnte?
Danke dir auch. Ja, wegen dieser Regelung in der freien Wirtschaft hab ich überlegt. Aber genaueres weiß man nicht.
Personalrat... Eher nicht geeignet. Sie arbeiten offiziell ohne Pausen, über die festgelegte Dienstzeit hinaus (wird eben angeordnet) und mit regelmäßigen Verkürzungen der Schutzfrist (ja, wird eben angeordnet).
Na ja, Augen auf bei der Berufswahl bzw in welchen Bundesland man sich verbeamten lässt.
Für viele Beamten Berufe gibt's auch Gewerkschaften... Evtl können die euch weiter helfen
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