Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 21
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Gast41354 -
1. Juni 2023 um 08:34 -
Geschlossen
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(Ich habe leider nicht die Zeit das en detail durchzulesen....)
Moment. Man darf in seinem eigenen Haus theoretisch offiziell nur zwei Hunde halten?!?Ich weiß nicht, ob man da von "offiziell" sprechen kann, ist wohl eher nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aus dem Urteil:
"Zur Begründung führte der Antragsgegner aus, die Hundehaltung sei bauordnungsrechtlich zu untersagen, da durch die Haltung von mindestens sechs Hunden unzumutbare Belästigungen entstünden. Als unzumutbar seien Belästigungen anzusehen, die nach der in der Bevölkerung vorherrschenden Auffassung nicht hinzunehmen seien. Eine Hundehaltung von mehr als zwei Tieren könne nach der Rechtsprechung in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigungen unzulässig sein."
Ok, danke. :)
Trotzdem ein wenig beunruhigend, dass es solche Präzidenzfälle gibt.
Wäre interessant zu wissen (falls hier jemand juristisch bewandert ist?
), ob sowas auch ohne massive Lärmbelästigung durchgesetzt werden könnte.
Böse Nachbarn kann es ja immer geben. - Vor einem Moment
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Bei der Tollwut-Impfung würde ich immer lieber ein paar Wochen zu früh impfen als zu spät. Nicht wegen der Impfwirkung selbst, sondern wegen der rechtlichen Absicherung. (Und weil es ja immer sein kann, dass der Hund krank wird und dann nicht geimpft werden kann.)
Vielleicht ist meine Info diesbezüglich auch veraltet oder gar ein Ammenmärchen (dann gerne berichtigen!), aber ich meine, dass es hieß, dass wenn ein Hund in DE in einen Beißvorfall verwickelt ist (egal ob verschuldet oder nicht), und der Hund keinen gültigen Tollwut-Impfschutz hat, der Hund (zwangsläufig?) eingeschläfert wird.Soweit ich weiss ist da nur der Kontakt zu einem infizierten Tier ein Problem, findet die Beisserei einfach zwischen 2 Hunden statt, ist der Impfstatus egal.
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Der Hund darf nur eingeschlaefert werden, wenn er Kontakt zu einem Tier mit TW hatte und keinen gueltigen Impfschutz hat. Aber auch nur dann!
In DE gibt es keine Impfpflicht, auch nicht fuer TW und somit ist 'toeten weil der eine Hund der Beisserei keinen Impfschutz hatte' nicht machbar!!
Das ist aber auch in der TW-Verordnung geregelt.
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War die Tage im Café , mit einer Bekannten sie hatte ihren Hund mit. Café war mit niedrigen Tischen und Sessel ausgestattet.
Wir hatten unsern Teller mit den Schnitten in der Hand, lümmelten so in den Sesseln. Der Hund meiner Bekannten hing mir regelrecht auf der Pelle wollte was ab, ich spürte seine Atmen an der Hand. War mir nach einer Zeit doch Zuviel und ich bat den Hund zurückzunehmen. Klappte nicht so recht, offensichtlich war meine Schnitte gut duftend. So nun sollte er ins Platz, bekam dann ein Leckerlie steht der auf und wollte wieder zu meiner Schnitte , zurück und ins Platz…wieder Keks. So ging das zig mal…gutes Verhalten belohnen war die Antwort.
Hm, fand den Hund schon schlau, nach dem 10 Versuch hatte ich meine Schnitte verschlungen und dann war gut. Frage mich ob das erzieherisch sinnig ist ? Oder ob der Hund da schon sein eigenes Spiel gemacht hat
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Der Hund darf nur eingeschlaefert werden, wenn er Kontakt zu einem Tier mit TW hatte und keinen gueltigen Impfschutz hat. Aber auch nur dann!
In DE gibt es keine Impfpflicht, auch nicht fuer TW und somit ist 'toeten weil der eine Hund der Beisserei keinen Impfschutz hatte' nicht machbar!!
Das ist aber auch in der TW-Verordnung geregelt.
Beruhigend, dass es wohl doch nicht so schnell passieren kann! Danke.
Hatte gerade noch das hier gefunden:
https://www.tierarzt-kloss.de/nc/tierarzt-ur…rt-tollwut.html
Laut dieser Aussage können sowohl der Biss durch ein beliebiges Wildtier als auch ein Beißvorfall gegenüber einem Menschen dazu führen, dass Amtstierärzte theoretisch einen Tollwutverdacht aussprechen und damit ein Einschläfern begründen können.
Ist es in der Realität weniger willkürlich / hätte man eine Grundlage so etwas anzufechten? -
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War die Tage im Café , mit einer Bekannten sie hatte ihren Hund mit. Café war mit niedrigen Tischen und Sessel ausgestattet.
Wir hatten unsern Teller mit den Schnitten in der Hand, lümmelten so in den Sesseln. Der Hund meiner Bekannten hing mir regelrecht auf der Pelle wollte was ab, ich spürte seine Atmen an der Hand. War mir nach einer Zeit doch Zuviel und ich bat den Hund zurückzunehmen. Klappte nicht so recht, offensichtlich war meine Schnitte gut duftend. So nun sollte er ins Platz, bekam dann ein Leckerlie steht der auf und wollte wieder zu meiner Schnitte , zurück und ins Platz…wieder Keks. So ging das zig mal…gutes Verhalten belohnen war die Antwort.
Hm, fand den Hund schon schlau, nach dem 10 Versuch hatte ich meine Schnitte verschlungen und dann war gut. Frage mich ob das erzieherisch sinnig ist ? Oder ob der Hund da schon sein eigenes Spiel gemacht hat
Wie es bei diesem konkreten Hund war, ist schwer zu sagen, aber pfiffige Hunde durchschauen es generell ziemlich schnell, dass sie dann indirekt durch unerwünschtes Verhalten an Leckerchen kommen.
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Ich war eher überrascht, dass es überhaupt noch Gegenden gibt, in denen die Arztdichte hoch genug ist.

Naja. Die Situation bei den Fachärzten hier ist auch ne Katastrophe. Aber Allgemeinmedizin ist hier kein Thema.
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Der Hund darf nur eingeschlaefert werden, wenn er Kontakt zu einem Tier mit TW hatte und keinen gueltigen Impfschutz hat. Aber auch nur dann!
In DE gibt es keine Impfpflicht, auch nicht fuer TW und somit ist 'toeten weil der eine Hund der Beisserei keinen Impfschutz hatte' nicht machbar!!
Das ist aber auch in der TW-Verordnung geregelt.
Beruhigend, dass es wohl doch nicht so schnell passieren kann! Danke.
Hatte gerade noch das hier gefunden:
https://www.tierarzt-kloss.de/nc/tierarzt-ur…rt-tollwut.html
Laut dieser Aussage können sowohl der Biss durch ein beliebiges Wildtier als auch ein Beißvorfall gegenüber einem Menschen dazu führen, dass Amtstierärzte theoretisch einen Tollwutverdacht aussprechen und damit ein Einschläfern begründen können.
Ist es in der Realität weniger willkürlich / hätte man eine Grundlage so etwas anzufechten?Zitat§ 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
(1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
1. einen Menschen gebissen haben oder
2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html
Ein Hund oder eine Katze ist nicht automatisch seuchenverdaechtig, nur weil sie keinen Impfschutz haben! Dazu muessen schon gute Gruende vorliegen.
Aber...ja! Kein Impfschutz KANN ein Problem sein, weil die Behandlung verboten ist und bei Verdacht eben auch die Toetung angeordnet werden kann.
Man sollte es sich mAn also sehr gut ueberlegen ob man die TW-Impfung gar nicht oder zeitlich verzoegert machen laesst.
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Wie lange kann man eine SHPPi-Impfung (Impfstoffe Nobivac Pi und Nobivac L4) überziehen?
Lepto sollte nicht endlos überzogen werden, wegen ein paar Wochen würde ich mir da aber auch keinen Kopf machen. Eher überlegen, ob man es nicht eh erst im Frühjahr impfen lässt, weil der Impfschutz nicht unbedingt ein ganzes Jahr hält und die Ansteckungsgefahr in der warmen Jahreszeit deutlich höher ist.
Beim Rest geht's dann eher um den Eintrag im Impfausweis, als dass tatsächlich eine Gefahr besteht, dass der Hund keinen gültigen Impfschutz mehr hat. Da kannst du ganz unbesorgt bis Januar warten. Lass dir nur vom Tierarzt nicht aufschwatzen, dass dann bei allem noch mal mit mehreren Impfungen grundimmunisiert werden muss (das machen viele TÄ immer noch zu gern), das gilt nur für Lepto, für alles andere nicht.
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Ich würd Lepto getrennt impfen, da das einmal jährlich geimpft wird. Der Rest bei Nobivac nur alle 3 Jahre.
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