Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20

  • Sie hätten das ja auch besser erklären können anstatt zu sagen " finden sie mal nen Arzt der das macht" :skeptisch2: .

    Es ist bis zur 22 Wochen möglich unter bestimmten Voraussetzungen. Wobei eben die Ärzte sich strafbar machen könnten (damit meinte die Beratungsstelle bestimmt den Seitenhieb das sie keinen Arzt finden wird, der bei dem Grund sozusagen es durchführen wird oder so :ka: ).


    Würde behaupten 1a Beratung :skeptisch2:

  • Man darf bis zur zwölften Woche (12 Wochen nach Empfängnis) abtreiben, danach nur in Ausnahmesituationen (Strafgesetzbuch §218 a (1) 3. Absatz)

    Nur was sind die Ausnahmesituationen?

    mMn befindet sie sich definitiv in einer Ausnahmesituation

    Abs 4: Straffreiheit zwischen 12 und 22 Wochen nach Empfängnis, dies gilt bei medizinischer oder kriminologischer Indikation. (kriminologisch = zB Vergewaltigung, medizinisch kann auch die Suizidalität der schwangeren Person sein). Je nachdem wo die Person wohnt kann auch über eine Abtreibung in den Niederlanden nachgedacht werden, da jede der beiden Indikationen erst nachgewiesen werden muss

  • Sie hätten das ja auch besser erklären können anstatt zu sagen " finden sie mal nen Arzt der das macht" :skeptisch2: .

    Es ist bis zur 22 Wochen möglich unter bestimmten Voraussetzungen. Wobei eben die Ärzte sich strafbar machen könnten (damit meinte die Beratungsstelle bestimmt den Seitenhieb das sie keinen Arzt finden wird, der bei dem Grund sozusagen es durchführen wird oder so :ka: ).


    Würde behaupten 1a Beratung :skeptisch2:

    Die Beratung war....

    Mau 🤣

    Aber sie greift gerade bei sämtlichen Beratungen ( auch beim Jugendamt) tief in den güllehaufen

  • Die Beratung war....

    Mau 🤣

    Aber sie greift gerade bei sämtlichen Beratungen ( auch beim Jugendamt) tief in den güllehaufen

    Hier ist es ganz gut erklärt:

    Anwalt.org - Abtreibung: Aktuelle Gesetzeslage in Deutschland

    Danach gilt auch für die kriminologische Indikation eine Frist von 12 Wochen, aber die Beratungspflicht entfällt.

    Beratungsstellen sind rechtlich vom Prinzip her dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet, von neutraler Beratung im Sinn der werdenden Mutter kann man daher nicht unbedingt ausgehen, der Auftrag ist ein Anderer.

  • und es würde, in Deutschland, kein Arzt machen

    Das ist tatsächlich ein Thema, auch bei medizinischen Indikationen. Es gibt nur sehr wenige Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Und weder Ärzte noch anderes medizinisches Personal kann dazu verpflichtet werden, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. In vielen Kliniken ist es schwierig, ein entsprechendes Team zusammenzustellen.

  • und es würde, in Deutschland, kein Arzt machen

    Das ist tatsächlich ein Thema, auch bei medizinischen Indikationen. Es gibt nur sehr wenige Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Und weder Ärzte noch anderes medizinisches Personal kann dazu verpflichtet werden, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. In vielen Kliniken ist es schwierig, ein entsprechendes Team zusammenzustellen.

    Und die, die es machen, riskieren Strafe, wenn sie öffentlich darauf aufmerksam machen.

  • Das ist tatsächlich ein Thema, auch bei medizinischen Indikationen. Es gibt nur sehr wenige Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Und weder Ärzte noch anderes medizinisches Personal kann dazu verpflichtet werden, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. In vielen Kliniken ist es schwierig, ein entsprechendes Team zusammenzustellen.

    Und die, die es machen, riskieren Strafe, wenn sie öffentlich darauf aufmerksam machen.

    Nicht nur Strafe sondern auch Angriffe aller Art bis hin zu Morddrohungen und Anschlägen.

  • Nur was sind die Ausnahmesituationen?

    mMn befindet sie sich definitiv in einer Ausnahmesituation

    Abs 4: Straffreiheit zwischen 12 und 22 Wochen nach Empfängnis, dies gilt bei medizinischer oder kriminologischer Indikation. (kriminologisch = zB Vergewaltigung, medizinisch kann auch die Suizidalität der schwangeren Person sein). Je nachdem wo die Person wohnt kann auch über eine Abtreibung in den Niederlanden nachgedacht werden, da jede der beiden Indikationen erst nachgewiesen werden muss

    Wobei für Deutsche aber auch weiterhin deutsches Recht auch bei einer Abtreibung in den Niederlanden gilt. Hält man z. B. die in Deutschland geltenden Fristen nicht ein, macht man sich strafbar. (Inwieweit das auffällt / verfolgt wird ist natürlich eine andere Frage)

  • Auch schlimm ist, gerade heute noch bei Anna Stamm (frau_gyn auf Instagram) gelesen, dass es immer schlechter bezahlt wird für Frauenärzte Eingriffe durchzuführen. Teilweise ist es wohl nicht einmal mehr kostendeckend, weshalb viele überlegen ambulante Eingriffe nicht mehr durchzuführen. Das erschwert wieder die Suche nach Personen, die Abtreibungen durchführen und erhöht wieder Wartezeiten.

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