Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20
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Helfstyna -
4. Dezember 2022 um 09:55 -
Geschlossen
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Thema Abtreibung
Bitte keine Diskussion ob ja oder nein und ich werde auch nix zu den Umständen, warum es überlegt wird, äußern
Laut der Homepage des bmfsfj darf in Deutschland legal bis zur 22 Schwangerschaftswoche angetrieben werden(mit Beratungsgespräch).
Laut einer Email der Schwangerschaftsberatung ist ein Abbruch in der 18ten Woche nicht mehr erlaubt und es würde, in Deutschland, kein Arzt machen.
Ich bin da, um ehrlich zu sein, extrem verwirrt.
Warum sagt die Dame der Beratungsstelle so etwas, während die HP etwas anderes behauptet.
Weiß von euch einer genaueres darüber?
Soweit ich weiß ist die Abtreibung nur bis zur 12.ssw möglich, darüber hinaus nur unter bestimmten Bedingungen.
Das würde auch zur Mail passen dass eine Abtreibung in ssw 18 nicht erlaubt wäre.
Die 22 Wochen beziehen sich auf Abtreibungen aus medizinischer Sicht, soweit ich weiß. Ab Woche 22 zählen Föten als lebensfähig und es wird nicht mehr abgetrieben
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Thema Abtreibung
Bitte keine Diskussion ob ja oder nein und ich werde auch nix zu den Umständen, warum es überlegt wird, äußern
Laut der Homepage des bmfsfj darf in Deutschland legal bis zur 22 Schwangerschaftswoche angetrieben werden(mit Beratungsgespräch).
Laut einer Email der Schwangerschaftsberatung ist ein Abbruch in der 18ten Woche nicht mehr erlaubt und es würde, in Deutschland, kein Arzt machen.
Ich bin da, um ehrlich zu sein, extrem verwirrt.
Warum sagt die Dame der Beratungsstelle so etwas, während die HP etwas anderes behauptet.
Weiß von euch einer genaueres darüber?
Man darf bis zur zwölften Woche (12 Wochen nach Empfängnis) abtreiben, danach nur in Ausnahmesituationen (Strafgesetzbuch §218 a (1) 3. Absatz)
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Irgendwann um die 20-21 ssw. rum ist das große Organscreening bei dem eben auch gesundheitliche Probleme entdeckt werden können. Vielleicht ist die Frist bis zur 22. Woche an medizinische Auffälligkeiten gekoppelt?
Es ist eine Risikoschwangerschaft und es ist bereits eine sehr umfangreiche gesundheitsuntersuchung erfolgt, die dem Fötus beste Gesundheit bescheinigt.
Wenn die 22te Woche aber an gesundheitsuntersuchungen gekoppelt ist, sollten das doch auch auf der HP stehen, oder nicht?
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Thema Abtreibung
Bitte keine Diskussion ob ja oder nein und ich werde auch nix zu den Umständen, warum es überlegt wird, äußern
Laut der Homepage des bmfsfj darf in Deutschland legal bis zur 22 Schwangerschaftswoche angetrieben werden(mit Beratungsgespräch).
Laut einer Email der Schwangerschaftsberatung ist ein Abbruch in der 18ten Woche nicht mehr erlaubt und es würde, in Deutschland, kein Arzt machen.
Ich bin da, um ehrlich zu sein, extrem verwirrt.
Warum sagt die Dame der Beratungsstelle so etwas, während die HP etwas anderes behauptet.
Weiß von euch einer genaueres darüber?
Man darf bis zur zwölften Woche (12 Wochen nach Empfängnis) abtreiben, danach nur in Ausnahmesituationen (Strafgesetzbuch §218 a (1) 3. Absatz)
Nur was sind die Ausnahmesituationen?
mMn befindet sie sich definitiv in einer Ausnahmesituation
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Thema Abtreibung
Bitte keine Diskussion ob ja oder nein und ich werde auch nix zu den Umständen, warum es überlegt wird, äußern
Laut der Homepage des bmfsfj darf in Deutschland legal bis zur 22 Schwangerschaftswoche angetrieben werden(mit Beratungsgespräch).
Laut einer Email der Schwangerschaftsberatung ist ein Abbruch in der 18ten Woche nicht mehr erlaubt und es würde, in Deutschland, kein Arzt machen.
Ich bin da, um ehrlich zu sein, extrem verwirrt.
Warum sagt die Dame der Beratungsstelle so etwas, während die HP etwas anderes behauptet.
Weiß von euch einer genaueres darüber?
Straffrei nach Beratung ist ein Schwangerschaftsabbruch, wenn er nach Beratung durch einen Arzt bis zur 12. Woche nach Empfängnis vorgenommen wird. Diese Frist greift nicht, wenn - wie es rechtlich so schön heißt
- an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat verübt wurde oder geistige/psychische Gesundheit der Mutter bzw. Gesundheit von Mutter und Kind den Abbruch geboten erscheinen lassen.
Meines Wissens nach: Wird der Abbruch nach Beratung durch einen Arzt nach der 12. bis zur 22. Woche nach Empfängnis durchgeführt, ist das (außer bei den Ausnahmen s. o.) zwar verboten, aber die Schwangere wird nicht bestraft. Mitbeteiligte ggf. aber schon.
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Laut der Homepage des bmfsfj darf in Deutschland legal bis zur 22 Schwangerschaftswoche angetrieben werden(mit Beratungsgespräch).
Das wäre ja Wahnsinn!
Und das kann ich mir beim besten Willen (ohne medizinischen Grund) nicht vorstellen.
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Laut der Homepage des bmfsfj darf in Deutschland legal bis zur 22 Schwangerschaftswoche angetrieben werden(mit Beratungsgespräch).
Laut einer Email der Schwangerschaftsberatung ist ein Abbruch in der 18ten Woche nicht mehr erlaubt und es würde, in Deutschland, kein Arzt machen
Also eigentlich ist es nach § 218a Absatz 4 Satz 1 StGB geregelt
Zitat(4) 1Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. 2Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.
Hab im Gesetz nichts von 18 Wochen gefunden und kann die Aussage der Beraterin nicht nachvollziehen.
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Ahhh, OK.
Dank euch.
Das erscheint mir logisch
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Laut einer Email der Schwangerschaftsberatung ist ein Abbruch in der 18ten Woche nicht mehr erlaubt und es würde, in Deutschland, kein Arzt machen.
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Weiß von euch einer genaueres darüber?
Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist Abbruch nach der 12. Woche nur bei gesundheitlicher Gefährdung für Mutter oder Kind bis zur 22. Woche erlaubt.
Bis zur 12. reicht die Beratung und der Wunsch der Mutter.
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Laut der Homepage des bmfsfj darf in Deutschland legal bis zur 22 Schwangerschaftswoche angetrieben werden(mit Beratungsgespräch).
Laut einer Email der Schwangerschaftsberatung ist ein Abbruch in der 18ten Woche nicht mehr erlaubt und es würde, in Deutschland, kein Arzt machen
Also eigentlich ist es nach § 218a Absatz 4 Satz 1 StGB geregelt
Zitat(4) 1Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. 2Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.
Hab im Gesetz nichts von 18 Wochen gefunden und kann die Aussage der Beraterin nicht nachvollziehen.
Ja, das war ja auch das, was wir dazu gefunden haben.
Aber das oben geschriebene macht schon Sinn und passt ja auch, zu der sehr kurz angebundenen Mail der Beratungsstelle
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