Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20
- Helfstyna
- Geschlossen
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Keine Ahnung - es ist halt undicht. Gemerkt haben wir das Samstag, direkt eine Mail mit Fotos (von unten) hingeschickt.
Keine Reaktion. Mittwoch früh hab ich ihn angerufen, er wollte sich das gestern oder heute angucken (in meiner Abwesenheit, bei so wagen Angaben nehm ich mir nicht frei) und sich dann melden.
Also heute hat er noch, dann werde ich förmlich.
Immer dran denken, dass es im Moment noch eine extreme Handwerkerknappheit gibt. Solange dir der Dachdecker nichts schuldet (Gewährleistung/Garantie), wirst du ihn mit Druck und Förmlichkeit nur noch schneller los. Und selbst wenn er dir Verpflichtungen gegenüber hat, würde es ewig dauern, die rechtlich durchzusetzen.
Ich würde eher auf Freundlichkeit und Penetranz setzen, also jeden Tag anrufen, jedem Mitarbeiter dort dein Problem schildern, dir die Namen und deren persönliche Geschichten merken (wie gehts der Tochter; ist das ihr Hund, der da so bellt, welche Rassse....) und die Leute damit ansprechen etc. Irgendwann kennt dich jeder und nervt den Chef (oder er ist selbst schon genervt) und er wird bald wollen, dass das wieder aufhört. :) Die eigene Nummer unterdrücken ist natürlich wichtig. Die Steigerung wäre ein regelmäßiger persönlicher Besuch.
Es ist ne Gewährleistungssache.
Aber - er war vorhin hier und will - ja nach Wetterlage - Anfang der Woche rangehen. Scheint also zu laufen.
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Hi
hast du hier Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 20* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Sagt mal... Rückdämpfer für Hunde unter 10 kg und (laaaange) Schleppleine - gibt's da was sinnvolles?
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Es kam sogar zu einem Gerichts-Verfahren und die angezeigte Person/ der Betrüger musste das Geld rück-überweisen.
Es wurde sogar gerichtlich bei uns nachgefragt, ob das Geld bis zur gesetzten Frist wirklich überwiesen wurde.
Also im Normalfall gewinnt man da schon.
Das funktioniert aber nur, wenn die deutschen Vollstreckungsbehörden Zugriff auf die Person oder zumindest auf deren Konten haben.
Ich habe in den frühen 90er Jahren mit einem hier ansässigen Geschäft Probleme gehabt. Ich hatte dort für viel Geld etwas gekauft, das im Gebrauch nicht das hielt was es hätte halten müssen. Der Verkäufer behauptete, ich hätte das Ding mutwillig kaputt gemacht. Das ging vor Gericht. Dort stellte sich heraus, dass ich nicht die einzige mit dem Problem war (bis dahin glaubte ich, ein Montagsmodell erwischt zu haben, aber das hatte wohl System). Ich bekam recht, ich erhielt einen Titel. Und ich bekam die Auskunft, dass ich sehr schlechte Chancen habe, mein Geld wiederzusehen. Denn der Inhaber des Ladens ist 4 Wochen vor dem Gerichtstermin nach USA ausgewandert. Keine Chance.
Der Titel ist inzwischen verfallen.
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Bei mir war es leider eine absolute Dummheit über privat, ebay Kleinanzeigen. Hab nicht aufgepasst. Anzeige läuft natürlich. Aber die Aussage war, dass ich das Geld wohl nicht wieder sehen werde, da man nur über die Kontodaten nicht an die Person ran kommt.
Das würde ich so nicht stehen lassen, zumindest wenn es um eine Überweisung innerhalb von Deutschland geht. Wenns ein Fakekonto mit gefälschter Legitimation ist, dann ist es schwierig, klar. Aber wenn der Zahlungsempfänger zu ermitteln ist, dann kann der doch natürlich haftbar gemacht werden?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann würde ich da mal einen Anwalt hinzuziehen. Sind ja zwei Sachen - die Anzeige wegen Betrug und Dein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückerstattung.
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Das funktioniert aber nur, wenn die deutschen Vollstreckungsbehörden Zugriff auf die Person oder zumindest auf deren Konten haben.
Bei uns in Österreich war das dann wohl so.
Man konnte die Person anzeigen und es landete vor Gericht.
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Gina23 Das konnte ich auch.
Aber die betreffende Person hatte sich und ihr Geld rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Ich hatte also ein Urteil zu meinen Gunsten, aber mein Geld habe ich trotzdem nicht bekommen. Ich hätte es durchsetzen können, aber dafür hätte ich zusätzlich noch ein amerikanisches Gericht bemühen müssen. Mit dem Risiko, dass die Person da gar nicht wirklich ist.
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Bei mir war es leider eine absolute Dummheit über privat, ebay Kleinanzeigen. Hab nicht aufgepasst. Anzeige läuft natürlich. Aber die Aussage war, dass ich das Geld wohl nicht wieder sehen werde, da man nur über die Kontodaten nicht an die Person ran kommt.
Das würde ich so nicht stehen lassen, zumindest wenn es um eine Überweisung innerhalb von Deutschland geht. Wenns ein Fakekonto mit gefälschter Legitimation ist, dann ist es schwierig, klar. Aber wenn der Zahlungsempfänger zu ermitteln ist, dann kann der doch natürlich haftbar gemacht werden?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann würde ich da mal einen Anwalt hinzuziehen. Sind ja zwei Sachen - die Anzeige wegen Betrug und Dein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückerstattung.
Ich weiß nicht so recht, was ich da machen kann oder wie da vorgehen kann.
Das war ja im Herbst. Anzeige habe ich gestellt und das Ganze auch mit Fotos der Anzeige, Schriftverkehr etc. belegt.
Ich hab auch bei meiner Bank nachgefragt wegen Rückbuchung, aber dazu war es zu spät.
Laut Ausage der Polizei wäre der Name eh gefälscht und nur über die Kontonummer kommt man da nicht ran bzw. geht man von einem Dreiecksbetrug aus, also dass die Person, der ich überwiesen habe, das Geld gleich weiter überwiesen hat.
Ich hab bisher gewartet, dass noch irgendwas von der Polizei kommt. Aber bisher ist da nichts passiert. Am 28.10. hab ich die Anzeige gemacht.
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Am 28.10. hab ich die Anzeige gemacht
Bei uns hat das mehrere Monate gedauert.
Das ist schon in Vergessenheit geraten damals und plötzlich kam eine Vorladung!
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Das würde ich so nicht stehen lassen, zumindest wenn es um eine Überweisung innerhalb von Deutschland geht. Wenns ein Fakekonto mit gefälschter Legitimation ist, dann ist es schwierig, klar. Aber wenn der Zahlungsempfänger zu ermitteln ist, dann kann der doch natürlich haftbar gemacht werden?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann würde ich da mal einen Anwalt hinzuziehen. Sind ja zwei Sachen - die Anzeige wegen Betrug und Dein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückerstattung.
Ich weiß nicht so recht, was ich da machen kann oder wie da vorgehen kann.
Das war ja im Herbst. Anzeige habe ich gestellt und das Ganze auch mit Fotos der Anzeige, Schriftverkehr etc. belegt.
Ich hab auch bei meiner Bank nachgefragt wegen Rückbuchung, aber dazu war es zu spät.
Laut Ausage der Polizei wäre der Name eh gefälscht und nur über die Kontonummer kommt man da nicht ran bzw. geht man von einem Dreiecksbetrug aus, also dass die Person, der ich überwiesen habe, das Geld gleich weiter überwiesen hat.
Ich hab bisher gewartet, dass noch irgendwas von der Polizei kommt. Aber bisher ist da nichts passiert. Am 28.10. hab ich die Anzeige gemacht.
Hast Du Rechtsschutz? Wenn ja, dann würde ich die Versicherung anrufen und um Kostenzusage für eine anwaltliche Erstberatung bitten. Und dann das Ganze dem Anwalt schildern. Manche Versicherungen haben auch Anwälte an der Hand.
Deine Bank konnte Dir nicht helfen, weil Du die Zahlung ja autorisiert hast. Die Bank hat nur die Schuldigkeit, den von Dir selbst autorisierten Zahlungsauftrag korrekt auszuführen. Sobald das passiert ist sind die Draußen. Dank SEPA kann eine einmal losgelassene Überweisung eigentlich nicht mehr gestoppt werden.
Aber die Bank des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfänger selbst haben Pflichten. Eine Bank muss ihre Kunden ordnungsgemäß nach GWG legitimieren. Und der Zahlungsempfänger muss bei „normalen Privatkonten“ in der Regel sicherstellen, dass da nur eigener Zahlungsverkehr drüber läuft.
Das wäre die Frage, die ich einem Anwalt stellen würde: Ob ich über diesen Weg eine Chance habe, den Zahlungsempfänger haftbar zu machen.
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Am 28.10. hab ich die Anzeige gemacht.
Das ist wirklich noch nicht lange her - die Zeit läuft in unsren Justizbehörden "etwas" langsamer als in der normalen Welt; je nachdem, wie gut oder schlecht die jeweilige Behörde besetzt ist, sogar noch langsamer.
Im Strafverfahren - wie in deinem Fall - bist du "nur" Zeuge, d.h. du wirst auch nicht über die einzelnen Ermittlungsschritte informiert. Du erfährst mWn (in meiner Kanzlei wird kein Strafrecht gemacht, daher bin ich hier nicht 100% sicher) erst etwas, wenn die deine Aussage brauchen (also vmtl. wenn die Verhandlung angesetzt wird).
Kurz: außer Abwarten kannst du nichts tun. Solange du nicht einen Brief bekommst, dass das Verfahren eingestellt wurde, kannst du hoffen (und im Falle eines solchen Briefes könntest du von einem RA prüfen lassen, ob es sich lohnt, hiergegen vorzugehen).
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