Grundsätzlich haftet der Halter eines Hunds (sofern es sich um Hobbyhaltung handelt) für einen Schaden, den der Hund anrichtet, unabhängig davon, ob der Halter es schuldhaft verursacht hat.
Ist das etwas anderes, wenn der Hund nicht in Hobbyhaltung ist? Also mir ist klar, dass der Halter nicht haften wird, wenn ein Wachhund einen Einbrecher stellt und löchert, auf dem eingezäunten Gelände zum Beispiel. Aber was ist mit Rettungsdiensthunden, Polizeihunden, Therapiehunden etc? Wird das da anders betrachtet? Weißt du dazu etwas?
Ja, steht explizit im §833 BGB.
Heißt alle Hunde die nicht direkt dem Broterwerb dienen fallen unter die Gefährdungshaftung.
Das hat aber auf die ordnungsrechtlichen Probleme keine Einwirkung.