Kann jemand, der vom Hund gebissen wurde, Teilschuld bekommen?

  • genau dafür wäre eine Tasche ja für euch beide absolut empfehlenswert !

  • Uff ja das Problem hier ist ja eig. ganz simpel: Recht haben und Recht bekommen ist leider einfach nicht dasselbe.

    Klar hat der Mensch, der Hund provoziert definitiv eine Mitschuld. Diese müsste aber erst einmal wirklich lückenlos bewiesen werden und ich würde mal behaupten, dass der Großteil der Richter in so einem Fall der Auffassung wäre, egal was Mensch macht, Hund hat nicht zu beißen.


    Ich möchte dir nicht zu nah treten aber ich könnte mir vorstellen ein Argument wäre entweder Treppen nehmen oder aussteigen, wenn der Fahrstuhl zu voll wird oder ja, Maulkorb. Obwohl ich es -für den Hund gesehen- am sinnvollsten finde, auszusteigen, damit der Hund gar nicht erst in diese Lage gerät. Ich weiß wie blöd das klingt aber da finde ich, musst du einfach an den Hund denken...

    Das alles ist übrigens unabhängig von der Größe des Hundes. Geh am besten ganz ganz schnell und weit weg von dem Gedanken, die Hunde in dem Punkt zu unterscheiden. Auch ein kleiner Hund kann stark verletzen. Nur weil rechtlich keine Pflicht besteht, heißt das nicht, dass es in solchen Situationen nicht dennoch angebracht ist.


    Kleiner (ungefragter :D) Tipp: Scheiß auf die Meinung anderer! Du machst das um deinen Hund zu schützen, sollen die anderen doch denken was sie wollen. Du kannst ja, wenn es sein muss, nett erklären, dass Menschen sie einfach immer anfassen und man das mit fremden Hunden einfach nicht macht oder gehst einfach weiter und lässt se reden :)

  • Ich habe den Eindruck, dass "Hund auf Arm" noch mal stärker zum angrabbeln animiert. Kann das sein?


    Würde es dann vielleicht helfen, wenn man dem Hund für den Fahrstuhl beibringt: "Parke zwischen meinen Füßen ein und bleibe genau da sitzen." Bei so einem kleinen Hund sollte das doch ausreichend Schutz bieten? Und die Leute kämen mit ihren Händen nicht mehr ran.

  • Ich habe den Eindruck, dass "Hund auf Arm" noch mal stärker zum angrabbeln animiert. Kann das sein?


    Würde es dann vielleicht helfen, wenn man dem Hund für den Fahrstuhl beibringt: "Parke zwischen meinen Füßen ein und bleibe genau da sitzen." Bei so einem kleinen Hund sollte das doch ausreichend Schutz bieten? Und die Leute kämen mit ihren Händen nicht mehr ran.

    Ach du ich hatte auch schon Momente wo Daisy zwischen den Füßen saß und ich ihr deutlich das Kommando bleib gegeben habe (also wirklich hörbar für andere) und dennoch Menschen zu mir kamen und sie streicheln wollten. Auf bitte weitergehen, am besten nicht ansprechen, nicht streicheln etc. kommt in den meisten Fällen auch nur "wieso?" "der Hund muss sich doch streicheln lassen" und mein persönliches Highlight: "dann dürfen Sie nicht an einer öffentlichen Straße laufen"

  • Den Hund auf meinem Arm anzugrabbeln ist gleichzeitig eine Grenzüberschreitung mir ggü. die ich mir deutlichst verbitten würde. Da grabbeln dann Fremde irgendwo bei meiner Brust rum :shocked:

    Da sind wir dann ganz nah an Belästigung.

  • Und auf einmal hat die Frau Roma einfach so am Rücken angefasst. Ohne mich vorher zu fragen, ohne irgendwie Kontakt mit meiner Hündin aufzunehmen oder irgendwas. Roma hat sich total erschrocken und ich meinte schnell zu der Frau: "Nicht anfassen" ... und dann hat sie mich noch gefragt "Warum?". Als müsste ich mich dafür irgendwie rechtfertigen

    Da wär die einzig richtige Antwort (lachend): "Weil ich das nicht möchte!! Ich latsche ja auch nicht einfach in Ihr Wohnung rein, und frage auch noch, warum Ihnen das nicht paßt, oder grapsche unaufgefordert an Ihrer Handtasche rum!" Das verstehen die Leute dann meist, und erkennen, wie übergriffig sie waren. Führt meist zu einem Lacher auf deren Seite, und Ruhe für den Hund.


    Idee: bei nem kleinen Hund wäre eine kleine Tragetasche evtl. eine Lösung, für die Fahrt im Aufzug. Hund rein, Tasche zu - keiner kommt mehr dran. Gibt dem Hund die Sicherheit, daß Du für sein Wohl agierst, und keiner ihn antatscht, und Du mußt Dich nicht mehr erklären...


    Denke schon, daß man Mitschuld kriegen kann, wenn man trotz Warnung hingrapscht, oder eine Reaktion mit Absicht provoziert - aber weise das mal nach hinterher, daß Du echt gewarnt hast..... Den Ärger hast Du trotzdem, auch wenn Du mit ner Teilschuld davonkämst. Und v.a. viel Schlimmer: es lernt der Hund durch sowas, daß Du ihn nicht beschützen kannst, und er sich selbst wehren muß!! und hat auch noch Erfolg damit, weil der Gebissene mit Sicherheit zurückweicht - Ziel erreicht. Dann wird der Hund das wieder einsetzen beim nächsten Mal, wo er sich bedrängt fühlt. Ganz blöd.


    Einen Mauli sehe ich hier nicht als Lösung - damit kann zwar nix passieren, aber die Leute ihn trotzdem antatschen. Ist nicht angenehmer für den Hund, wenn er es eh doof findet, und er sich netmal wehren kann, und Du ihn dem gezielt aussetzt. Macht viel Vertrauen in Dich als Halter kaputt.


    Ganz ehrlich: in so ner Situation auf dem Arm überrascht, würde auch meine Biene schnappen, da bin ich 90% sicher. Die mag anfassen nicht, normalerweise läßt sie sich das gefallen, wenn ich danebensteh und sag, daß alles ok ist, oder derjenige sie vorher freundlich anspricht - aber überraschend antatschen auf meinem Arm? Nö, das wär ein NoGo für sie..... (aufm Boden grapschen wenige sie an - muß man sich bücken für *ggg Kleinhund hat auch Vorteile *lach)

  • Caissa Das mit dem Zettel wäre eine Überlegung. Wobei ich nicht weiß, ob es soo viel bringen wird. Diejenigen, die nachfragen und ein "Nein" bekommen, akzeptieren das in den meisten Fällen. Und diejenigen, die nicht fragen, denen ist grundsätzlich egal was ich sage. Der Frau gestern hatte ich gesagt, dass mein Hündin nicht angefasst werden mag und hab dann etwas wie "Aber sowas muss sie doch abkönnen" bekommen.

    Tatsch ihr doch dann auch einfach mal ins Gesicht, und wenn sie entrüstet guckt: "Was ist? Können Sie das nicht ab???" *ggg

  • Grundsätzlich haftet der Halter eines Hunds (sofern es sich um Hobbyhaltung handelt) für einen Schaden, den der Hund anrichtet, unabhängig davon, ob der Halter es schuldhaft verursacht hat.

    Ist das etwas anderes, wenn der Hund nicht in Hobbyhaltung ist? Also mir ist klar, dass der Halter nicht haften wird, wenn ein Wachhund einen Einbrecher stellt und löchert, auf dem eingezäunten Gelände zum Beispiel. Aber was ist mit Rettungsdiensthunden, Polizeihunden, Therapiehunden etc? Wird das da anders betrachtet? Weißt du dazu etwas?

    Da isses noch viel schlimmer: wenn sowas als Aggressivität gewertet wird und der Staffel zu Ohren kommt, kannste rausfliegen. Ist ja schon beim Eignungstest so: der Hund zeigt ein Nachvorngehen, und Du bist weg vom Fenster, für immer und ewig, mit diesem Hund. Brauchst nicht weiter auszubilden, wirst nie für insatzprüfung zugelassen, das wird im Leistungsheft des Teams dokumentiert.


    Allerdings könnte vor Gericht jemand argumentieren, das ist ein Rettungshund, der ist auf Herz und Nieren geprüft, auch auf Aggressivität mittels Eignungstest, das Verhalten sei nicht zu erwarten gewesen. Könnt vielleicht ein Prozentchen mehr Teilschuld beim Antatschenden ergeben - der Ärger für den Halter sowie der Lernffekt für den Hund bleiben derselbe....

  • Heißt alle Hunde die nicht direkt dem Broterwerb dienen fallen unter die Gefährdungshaftung.

    Ah verstehe. Danke!

    Wobei aber ein Rettungshund kein "Broterwerbhund" ist, sondern stinknormaler Hobbyhund!! Ebenso sämtliche Therapiehunde etc. Die arbeiten alle ehrenamtlich für Hilfsorganisationen. Anders die Mantrailer der Polizei, wenn die selbst welche haben, das sind dann wieder Diensthunde, klar.....

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