Kann jemand, der vom Hund gebissen wurde, Teilschuld bekommen?

  • nö der tut mir doch nichts

    Jaaaaaaa - so ne Leute HASSE ich!!! WIE oft hab ich mir das schon anhören dürfen mit Faro - "der is doch so lieb! MICH Beißt KEIN Hund", im Brustton der Überzeugung...... Nee, ey, echt - ich hab da immer soooo Lust, zu sagen: "Achso - naja, wenn das SO ist - Feuer frei, streicheln Sie ihn nur......" Wenns dann nur net an mir und dem Hund rausginge hinterher.....

  • bekomme evtl. Kommentare wie "Ach, der arme kleine Hund", aber hoffentlich lassen dann mehr Leute die Finger von ihr

    Erfahrungsgemäß passiert genau das Gegenteil: jetzt kann er die Leute ja nimmer beißen, da kann man herzhaft dran rumtatschen!! Habs mit meiner Frieda ausprobiert. Den hab ich gaaaaanz schnell wieder weggelassen.....

  • Ah verstehe. Danke!

    Wobei aber ein Rettungshund kein "Broterwerbhund" ist, sondern stinknormaler Hobbyhund!! Ebenso sämtliche Therapiehunde etc. Die arbeiten alle ehrenamtlich für Hilfsorganisationen. Anders die Mantrailer der Polizei, wenn die selbst welche haben, das sind dann wieder Diensthunde, klar.....

    Nee, das ist noch mal ein anderer Unterschied. §833 BGB regelt


    „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“


    Das betrifft nicht nur Diensthunde von Polizei, Zoll etc., sondern je nach der individuellen Konstellation beim Halter z. B. auch Hütehunde, Therapiebegleithunde, Wachhunde.


    Der Unterschied zum staatlichen Diensthund ist, dass diese (im Gegensatz zu allen Anderen, auch zum privaten Wach- und Schutzhund) fürs zivile Beißen ausgebildet werden dürfen.



    Auch der betriebliche (aber nicht staatliche) Wachhund darf nicht beißen, auch nicht bei Einbruch - und es wird eine Ermittlung zur Folge haben, wenn es doch dazu kommt und der Einbrecher es anzeigt. Was dann passiert hängt am Gericht :smile:

  • Ich habe den Eindruck, dass "Hund auf Arm" noch mal stärker zum angrabbeln animiert. Kann das sein?

    Ja, leider! Der Hund ist dadurch auf Augen- und Greifhöhe für andere Menschen. Zu einem Kleinsthund am Boden müßte man sich erst tief runterbücken.

    Daher finde ich, den Hund hinter dir in die Ecke parken und dich vor ihn stellen - mit Blick zum Gegenüber - einen besseren Ansatz als ihn hochzunehmen.


    Hochnehmen und mit dem Rücken zur Person stehen nimmt dir leider die Blickkontrolle.


    Cara habe ich nicht oft hochgenommen, aber regelmäßig zB auf Rolltreppen. Da wurde auch häufiger versucht, sie ungefragt anzufassen als wenn sie am Boden war.

    (ein einfaches: "Fassen Sie meinen Hund nicht an!" gilt ja schon als unfreundlich

    Für bestmögliche Wirkung verwendest du ein energisch druckvoll gesprochenes "Finger weg!" Das ist wirksamer als das umständlichere "Fassen Sie meinen Hund nicht an". Weil es - kein Scherz - das innere Kleinkind im Gegenüber anspricht, das diese Formel schon früh im Leben verinnerlicht hat. Damit löst du praktisch einen - zumindest kurzen - Gehorsamsreflex aus.


    Laß dich auch auf keinerlei Rechtfertigungsdiskussion ein! Allenfalls sowas sagen wie "Sie möchten ja auch nicht von Fremden angefaßt werden!"

  • :lol:


    Genau. Diskussionen können nach hinten losgehen.


    Bin einmal mit einem Korb Steinpilze und Hexenröhrlinge aus dem Wald gekommen und lief Einem von der örtlichen Altherren-Wanderriege über den Weg. Der guckte mir in den Korb und LANGTE MIR DOCH TATSÄCHLICH den schönsten Steinpilz an :shocked: :fluchen: :barbar:


    Auf mein „Ey - Finger weg!!!“ hat er pronto reagiert und mich erstmal erschrocken angeguckt. Unklugerweise habe ich noch voller Empörung hinzugesetzt: „Da hättest Du mir ja gleich an die Titten langen können.“ |) :hust:


    Die Augen fingen an zu leuchten, aber getraut hat er sich dann doch nicht :lol: . Lernerfahrung: Weniger ist bei sowas tatsächlich mehr.

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