Also, bei Faro war das so, daß der zwangseingezogen worden war vom Veterinäramt, damit der Vorbesitzer nicht mehr an ihn ran kam.
Sprich, meines Erachtens nach endet mit diesem Zeitpunkt auch die Pflicht, für den Hund zu bezahlen.....
Das würde ich auch als Eigentümer so sehen, warum soll man für einen Hund bezahlen, den man weggegeben hat bzw weggeben mußte. Da sehe ich den Eigentumsübergang in dem Moment, wo der Hund abgenommen wird (also Datum des Bescheides).
Nein, der Besitz des Hundes wurde eingezogen, das Eigentum verbleibt beim Besitzer, außer er verzichtet offiziell darauf (was er jederzeit tun kann und bereits bei der Beschlagnahme offiziell abgeben kann).