Ich war beim Vermehrer :(

  • Ich weiß das, aber Zuchtmiete und Vollmacht sind "Ausnahmen", ich wollte lediglich den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer sehr vereinfacht erklären.

  • Alles gut! So komplex war das nicht. Die Frau war jetzt nicht die Vermehrer-Mafia-Elite.


    Mit meiner Schwester gesprochen. Das Veterinäramt fährt dort hin und prüft. Die verstehen das Problem und bekommen aktuell wohl 3 Anrufe täglich in dieser Art. Das hat über Corona extrem zugenommen.

    Was dabei rauskommt und wann sie hinfahren erfahren wir nicht.

    Bisschen enttäuschend ist, dass die solche Betriebe nicht regelmäßig besuchen sondern nur wenn das jemand anzeigt. Damit wird nicht nachgehalten ob sich die Haltung dauerhaft verbessert.

    Kennt jemand eine Tierschutzorga nahe Bremen?

  • Bisschen enttäuschend ist, dass die solche Betriebe nicht regelmäßig besuchen sondern nur wenn das jemand anzeigt. Damit wird nicht nachgehalten ob sich die Haltung dauerhaft verbessert.

    Die Schwierigkeit ist eher, daß halt häufig doch nichts unternommen wird und je weniger man kontrolliert (und es fehlt halt vermutlich auch das personal), umso weniger muß man handeln. War ja immer schon so, auch noch zu Zeiten, als Massenzucht von Hunden in Dtl mit Deutschen Massenzuchten ein riesen Geschäft war. Sie gingen nicht wegen Vetämtern und Tsch Gesetzen ins benachbarte Ausland, sondern weil man dort Ware Hund halt noch billiger produzieren kann.


    Ich würde mein Glück eher über eine Anzeige beim Finanzamt versuchen. Geld zählt mehr, was ist schon Leben :/, da sind Behörden meist fix

  • Hallo, einmal die Schwester hier :)


    Kurz vorweg, weil ich mir vorstellen kann, dass so etwas auch anderen Leuten eventuell passieren kann:


    Der Hund wurde mir nicht über FB angeboten, sondern ich habe mir auf der Wurfmeldungsseite des VDH´s unter Havaneser eine handvoll Züchter rausgesucht, welche auch mit ihrem Internetauftritt einen sehr guten Eindruck gemacht haben.

    Diese habe ich abtelefoniert, aber leider waren die Welpen für die ich mich aus dem jeweiligen Wurf entschieden habe bereits in guten Händen.

    Da mich seit 11 Jahren meine Bolonka Hündin begleitet, habe ich auch in diesem Bereich geschaut und mit einigen Züchtern Gespräche geführt und Emails geschrieben. Das alles passierte in einem Zeitfenster von ca einem Jahr.


    Im Laufe der Suche viel mir vermeintlich ein Zuchtname wieder ein, welchen ich daraufhin googelte und vermeintlich den richtigen Treffer gefunden habe. Und da war der Fehler von mir, da ich dann direkt den Emailkontakt gesucht habe und auf Nachfrage bei dieser Person ob die Hunde Papiere haben, dies bejaht wurde.

    Zukünftig werde ich meine Frage genauer formulieren, da hier Raum für Halbwahrheiten gegeben wurde...


    Wie bereits geschrieben, steht der Kontakt mit dem Vet-Amt, es wurde mir auch deutlich versichert, dass ein Besuch stattfinden wird. Traurig bleiben wir dennoch zurück, da dass Deutsche Tierschutzgesetz, insbesondere im Bereich Hund, einfach unfassbar wage formuliert ist und leider solche Machenschaften möglich sind.


    Zum rechtlichen Teil: Eine Anzeige auf Schadensersatz bei Nichterfüllung eines Vertrages benötigt einen Schaden des Verkäufers. Der Schaden ist in dem konkreten Fall nicht gegeben, da der Hund zu keinem Zeitpunkt dem Markt als "Gut" entzogen wurde, da die Annullierung zeitnah geschah und kein Geld geflossen ist. Bestandteil des Vertrages ist, dass der Käufer seiner Pflicht nachkommt (Geld) und der Verkäufer seiner Pflicht nachkommt ( Gut/Ware/Hund) wenn eine der Parteien dieser Abmachung nicht nachkommt, gilt ein Vertrag als nicht erfüllt. (Um im Bild mit dem Einzelhandel zu bleiben : Kunde geht mit Produkt zur Kasse, lässt es einscannen und überlegt es sich dann anders und geht. Ist ärgerlich ohne Ende für den Verkäufer aber kein Vertragsbruch)



    Ich wünsche Euch noch einen schönen abend und hoffe, dass sich das Leben dieser armen Tiere doch noch verbessern lässt.....

  • Zum rechtlichen Teil: Eine Anzeige auf Schadensersatz bei Nichterfüllung eines Vertrages benötigt einen Schaden des Verkäufers. Der Schaden ist in dem konkreten Fall nicht gegeben, da der Hund zu keinem Zeitpunkt dem Markt als "Gut" entzogen wurde, da die Annullierung zeitnah geschah und kein Geld geflossen ist. Bestandteil des Vertrages ist, dass der Käufer seiner Pflicht nachkommt (Geld) und der Verkäufer seiner Pflicht nachkommt ( Gut/Ware/Hund) wenn eine der Parteien dieser Abmachung nicht nachkommt, gilt ein Vertrag als nicht erfüllt. (Um im Bild mit dem Einzelhandel zu bleiben : Kunde geht mit Produkt zur Kasse, lässt es einscannen und überlegt es sich dann anders und geht. Ist ärgerlich ohne Ende für den Verkäufer aber kein Vertragsbruch)

    Das sich so ein, sorry, Unfug nicht ausrotten lässt.


    Das Beispiel mit der Kasse ist irrelevant, da kein Kaufvertrag nach §433 BGB zustande kam. Ein Kaufvertrag benötigt zwei Willenserklärungen. Ein Angebot und die Annahme. Die Verkäuferin scannt den Artikel, dass ist das Angebot. Geht der Käufer weg, nimmt er es nicht an.


    Hier ist ein Angebot gemacht worden (Vorlage Kaufvertrag), dieses ist angenommen worden.


    Erst daraus ergibt sich der schuldrechtliche Anspruch auf Ware und Geld.

    Heißt die Verkäuferin kann selbstverständlich auf dem Vertrag bestehen.


    Der Hund müsste abgenommen werden und der vereinbarte Kaufpreis gezahlt werden.


    Wirklich interessant würde dann aber tatsächlich der Anspruch auf Sachmängelhaftung werden. Dem Käufer waren die Mängel vor Vertragsabschluss ja bekannt und das Angebot für den „mangelhaften Artikel“ hat er trotzdem angenommen.



    Naja, lange Rede kurzer Sinn: Bitte nicht nachmachen.

  • Ich würde mal beim Bremer Tierschutzbund nachfragen, ob die was machen können. Ansonsten ist der Verein Vier Pfoten ja sehr aktiv gegen Welpenhandel unterwegs, die sitzen in Hamburg, vielleicht da mal anrufen und fragen, ob die einem irgendwie weiterhelfen können? Vielleicht haben die ja auch Leute in Bremen oder kennen wen, der wen kennt. Ich wünsche viel erfolg!

  • Bremer Tierschutzbund kontaktier ich. Es wär gut wenn da nochmal jemand vorbei fährt um zu schauen ob sich etwas geändert hat.


    Ansonsten gibt es nichts neues. Man bekommt ja leider keine Informationen darüber was passiert.

  • Wird beschlagnahmt, hört man meistens was auf den Seiten der umliegenden Tierheime ... wenn nicht, gabs ... Auflagen ...

    Und beobachten, ob wieder Hunde inseriert werden, die passen könnten mit ganz frischem Account ...


    Ich hoffe mit euch, dass sich was ändern muss für die Hunde.

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