Man bekommt, was man bekommt, schau in die Zuchtordnung der betreffenden Zuchtvereine, beim Malteser gibts drei. So berauschend ist das nicht. Aber immerhin ein Minimum.
Finanziell gibts zwischen Verbandszüchtern und anderen ja eh kaum Unterschied. Musst selber wissen, ob die Zuchtzulassung, Zuchtstättenabnahme, Wurfabnahme und diese Kriterien für einen ein Argument sind.
Aber mal kucken. Bei diesem Kleinhundezuchtverein blick ich nicht durch, hab ich keine Lust zu also einfach den Malteser Club Deutschland 1983 e.V. der unter dem VDH züchtet.
Immerhin müssen Inzestverpaarungen genehmigt werden und man darf nur dreimal den selben Rüden für eine Hündin nehmen. dann einen anderen. ich meine Wow ... Aber immerhin ist im Rassestandard ausdrücklich vermerkt, dass die Nasenlöcher groß sein müssen. Löblich und sieht man auf Fotos auch.
Oh und witzig.
Auszug Zuchtordnung beim Malteser Club Deutschland 1983 e.V.
https://www.malteser-club-deut….de/2017/zuchtordnung.pdf
§ 3 Zuchtzulassungsvoraussetzungen
1. Rüden sind ab Vollendung des ersten Lebensjahres (Stichtag: Decktag), sofern sie bei einer MCD-
Sonder- oder -Spezialzuchtschau von einem in der VDH-Richterliste eingetragenen Zuchtrichter
mindestens mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden, zur Zucht zugelassen.
1.1 Rüden können mit Vollendung des 9. Lebensmonats, nach Bewertung, entsprechend §3, für einen Deckakt ausschließlich in der Zucht des Besitzers, eingesetzt werden. Hierzu bedarf es der Genehmigung der Zuchtleitung
2. Hündinnen sind ab Vollendung des 15. Lebensmonats (Stichtag: Decktag) zur Zucht zugelassen, sofern
sie bei einer MCD Sonder- oder Spezialschau, von einem in der VDH-Richterliste eingetragenen
Zuchtrichter, mindestens mit der Note „Sehr gut“ bewertet wurden; ferner dürfen Hündinnen nur bis zum
vollendeten achten Lebensjahr (Stichtag: Decktag) zur Zucht verwendet werden. Um dies zu
gewährleisten, hat sich der Rüdenbesitzer vor dem Deckakt vom zuchtfähigen Alter der Hündin zu
überzeugen
Damit verstoßen sie offiziell gegen die allgemeinen Richtlinien des VDH
https://www.vdh.de/fileadmin/m…satzung/Zucht-Ordnung.pdf
§ 6 Zuchttiere
1. Das zuchtfähige Alter des Rüden legen die Rassehunde-Zuchtvereine fest, wobei das
Mindestalter von 12 Monaten nicht unterschritten werden darf.
Die erste Zuchtverwendung der Hündin darf nicht vor der Vollendung des 15. Lebensmonats
erfolgen.
Auch beim Thema Inzucht, ist man sich tatsächlich nicht einig.
Auszug Zuchtordnung beim Malteser Club Deutschland 1983 e.V.
5.3. Bei Inzestzucht, also bei Paarungen von Geschwistern oder Paarungen mit einem Elternteil, muss zuvor die Zustimmung des Zuchtleiters schriftlich eingeholt werden. Der Antrag auf Genehmigung muss begründet und frühzeitig gestellt werden. Bei weiterer Inzestzucht wird empfohlen, den Zuchtleiter zu befragen, damit nicht gemeinsame Fehler im Erbgut verstärkt weitervererbt werden.
5.4 Vor Wiederholung einer Inzestzuchtpaarung sind mindestens zwei Tiere der ersten Paarung bei einer MCD Ausstellung vorzustellen.
(Wieso solche Punkte, wenns nie vorkommen darf?)
5.5 Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die Zucht ausschließende Fehler oder Merkmale
haben, die entgegen dem § 11 b des TSchG stehen; hier insbesondere: Zwergwüchsigkeit, eine mehr als
leichte Patella - Luxation (PL), erheblicher Zahnfehler, Kieferanomalie, Epilepsie, Monorchismus,
Kryptorchismus, angeborene Taub- oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen sowie fehlender
Tränenflusskanal.
(Immerhin! Gerade das mit dem Tränenkanal ist bei so Zwergrassen mit zu großen Augen immens wichtig.)
5.6 Zur Zucht zugelassen sind grundsätzlich nur Malteser, die im Alter von mindestens zwölf Monaten auf PL getestet sind. Die PL - Untersuchungsbefunde werden nur anerkannt, wenn der untersuchende
Tierarzt das VDH-Formular benutzt. Zur Zucht zugelassen sind Malteser mit PL 0
(Und dieser Abschnitt ergibt keinen Sinn, wenn man doch Deckrüden einsetzen kann, die neun Monate alt sind. Rätsel über Rätsel. Da erkennt man die überlegene Expertise, die hinter so einer Zuchtordnung stecken)
VDH zum Thema Inzest
3. Paarungen von Verwandten 1. Grades – Inzest (Eltern x Kinder/Vollgeschwister untereinander)
sind verboten. Halbgeschwisterverpaarungen bedürfen der Ausnahmegenehmigung des
Rassehunde-Zuchtvereins.
Tja. Mindestschutz, den der VDH durchsetzt und worüber es viele Gerüchte gibt, die immer wiederholt werden.. klappt nichtmal bei den Satzungen!
15 Monate bei Erstbelegung find ich auch nicht besonders WOW. Und ja nach dem zweiten! Kaiserschnitt ist vorbei für die Hündin. Wie nett.
Es ist ein Verein von Menschen, ja die Mauscheln international, aber das ist keine irgendwie geartete Institution, die irgendeine geartete Expertise irgendwo extern nachweisen muss. Das ist das Selbe wie ein Modelleisenbahnverein oder Turnverein.
Es gibt mehr als ein Beispiel, wo die Zucht von Rassen unter dem VDH sich nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbaren lassen dürften. Aber ey, solange irgendwer irgendwo gesund gezüchtet wird, dient man dem VDH als Werbetrommler.
Also nicht einfach das Märchen vom VDH weitererzählen. Das sorgt nämlich auch dafür, dass der sich eben keine Mühe geben muss seine Werbeversprechen einzuhalten, die sind einfach gebucht und sorgt eben nicht für den Schutz der Hunde. Sondern einfach nur für eine falsche Sicherheit und einen geradezu hahnebüchenden Umgang mit wissenschaftlichen Ergebnissen, alles um OMG der RASSESTANDARD drumrumgebogen. Die Beispiele dafür sind endlos.
Also Augen auf bei der Züchtersuche.
Probleme der Rasse kann man googln und beim Malteser ergibt sich allein aus der Größe und Körperform einiges und auch der Farbe, das extrem aufgehellte ist anfällig für Allergieprobleme, gilt für den Weißen Schäferhund und ja auch den West Highland.
Beispiel kurze Beine, wo kommen die her? CDDY, je kürzer die Beine, um so eher kauft man sich Bandscheiben und andere Knorpelprobleme ein. Und wenn man sich einen Überblick verschafft hat, ja dann mit dem Züchter reden, wie er so züchtet, worauf er achtet, was er erlebt hat. Ein Gefühl dafür bekommen, was wichtig ist. Wie zum Beispiel PL, Tränenkanal, Trachialkolaps, Zähne. Weshalb genau dieser Deckrüde? Ich würde unbedingt nach Züchtern suchen, die am oberen Standard, gerne drüber züchten. Und wert auf Nasenlänge legen, keine Glubschaugen und längere Beine und wenn sie damit keinen Blumentopf gewinnen, wärs mir egal.
Wenn ein Züchter, der nicht im Verein ist, dessen Standard einhält, besser übertrifft, brauche ich nicht unbedingt einen VDH Stempel. Und wenn unter VDH Stempel fröhlich Inzestzucht mit dem neun Monate alten Rüdi im Hause Nachwuchs produziert wird, ja nun. An die Regeln des VDH halten muss man sich als eingetragener Verein wohl nicht wirklich 