BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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Gestern bei unserer vertrauten TA-Praxis:
körperliche Untersuchung,
großes BB, plus SD und BS und
20 Stck. Novaminsulfon
136,?? € Nachkommastelle weiß ich nicht mehr und Rechnung hab ich nicht mitgenommen.
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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Dort wird jeder fündig!-
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Ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn ihr sie mir beantworten würdet:
In der GOT steht:
ZitatAlles anzeigen§ 2
Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich,
soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Ein-
fachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Ge-
bühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Er-
messen und unter Berücksichtigung der besonderen
Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbeson-
dere unter Berücksichtigung
1. der Schwierigkeit der Leistungen,
2. des Zeitaufwandes,
3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen,
4. des Wertes des Tieres und
5. der örtlichen Verhältnisse.
Was ist mit der örtlichen Verhältnisse gemeint?
Die allgemeine Preisstruktur am Praxissitz? Also Immobilienpreise sehr teuer, daher 2fache Gebühr erlaubt?
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Ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn ihr sie mir beantworten würdet:
In der GOT steht:
ZitatAlles anzeigen§ 2
Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich,
soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Ein-
fachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Ge-
bühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Er-
messen und unter Berücksichtigung der besonderen
Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbeson-
dere unter Berücksichtigung
1. der Schwierigkeit der Leistungen,
2. des Zeitaufwandes,
3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen,
4. des Wertes des Tieres und
5. der örtlichen Verhältnisse.
Was ist mit der örtlichen Verhältnisse gemeint?
Die allgemeine Preisstruktur am Praxissitz? Also Immobilienpreise sehr teuer, daher 2fache Gebühr erlaubt?
Erlaubt ist prinzipiell alles bis zum dreifachen Satz. Aber ja, natürlich spielt bei der Berechnung des Satzes für den TA auch die Kosten für die Praxisräume, Aussattung usw. ne Rolle.
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Ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn ihr sie mir beantworten würdet:
In der GOT steht:
ZitatAlles anzeigen§ 2
Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich,
soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Ein-
fachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Ge-
bühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Er-
messen und unter Berücksichtigung der besonderen
Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbeson-
dere unter Berücksichtigung
1. der Schwierigkeit der Leistungen,
2. des Zeitaufwandes,
3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen,
4. des Wertes des Tieres und
5. der örtlichen Verhältnisse.
Was ist mit der örtlichen Verhältnisse gemeint?
Die allgemeine Preisstruktur am Praxissitz? Also Immobilienpreise sehr teuer, daher 2fache Gebühr erlaubt?
Ja, genau, die Kommentierung der Tierärztekammer thematisiert genau das:
„Die Liquidation des Tierarztes ist ebenfalls geprägt durch die Höhe der Miete und andere regionale Gepflogenheiten, also den Markt.“
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Hätte wahrscheinlich eher hier rein gehört:
„Tierarztleistungen für 610€
(Ultraschall Bauchorgane, geriatrisches Profil, Blutbild als Verlaufskontrolle, Harnuntersuchung inkl. Sediment/Steinanalyse plus Versand an Labor, Zeckenprofil, Ohrenuntersuchung und Tropfen)“
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Ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn ihr sie mir beantworten würdet:
In der GOT steht:
Was ist mit der örtlichen Verhältnisse gemeint?
Die allgemeine Preisstruktur am Praxissitz? Also Immobilienpreise sehr teuer, daher 2fache Gebühr erlaubt?
Ja, genau, die Kommentierung der Tierärztekammer thematisiert genau das:
„Die Liquidation des Tierarztes ist ebenfalls geprägt durch die Höhe der Miete und andere regionale Gepflogenheiten, also den Markt.“
Und das war vor der Änderung der GOT auch schon so?
Bitte entschuldige meine Frage, ich habe absolut keine Probleme mit der Höhe der TA-Rechnungen.
Da wurde immer der 2fache Satz abgerechnet.
Und jetzt dämmert es mir.
Das liegt daran, dass in meiner Stadt (160.000 Einwohner) die Immobilienpreise sehr hoch sind (also auch Miete oder Kauf der Praxis) und der TA mit seinen Rechnungen auch diese mitfinanzieren muss. Finde ich vollkommen logisch und ok.
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Keine Ahnung 😊
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Und das war vor der Änderung der GOT auch schon so?
Ja.
Nur bei der Abrechnung des Notdienstes gab es Änderungen.
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Ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn ihr sie mir beantworten würdet:
In der GOT steht:
ZitatAlles anzeigen§ 2
Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich,
soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Ein-
fachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Ge-
bühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Er-
messen und unter Berücksichtigung der besonderen
Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbeson-
dere unter Berücksichtigung
1. der Schwierigkeit der Leistungen,
2. des Zeitaufwandes,
3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen,
4. des Wertes des Tieres und
5. der örtlichen Verhältnisse.
Was ist mit der örtlichen Verhältnisse gemeint?
Die allgemeine Preisstruktur am Praxissitz? Also Immobilienpreise sehr teuer, daher 2fache Gebühr erlaubt?
Neben der Praxis gibt es auch Ausseneinsätze/Hausbesuche. Und da ist es ein Unterschied, ob so eine Untersuchung im Haus oder Stall gemacht werden kann oder draußen auf der Koppel im strömenden Regen oder Eiseskälte. Und auch das sollte honoriert werden.
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ich habe keine Versicherung, aber neulich wegen sowas auch mehrere tausend Euro gezahlt und mich danach gefragt ob eine OP Versicherung das wohl übernommen hätte? Aber da es auch keinen Schnitt gab, also keine richtige OP , hätte das eine OP Versicherung dann wohl auch nichts übernommen. Eine Freundin meinte das in ihrer OP Versicherung sogar angegeben ist wie tief ein schnitt sein muss um als OP zu zählen.
Denn danach fragte ich mich, ob so einzel Versicherungen dann überhaupt sinnig sind. Am sichersten ist man wohl echt nur mit einer VollversicherungDa keinerlei OP stattgefunden hat, hat das die OP Versicherung natürlich nicht übernommen.
Bei Cocos OP Versicherung bei der Ülzener muss die "Haut mehr als punktförmig durchtrennt" und eine Narkose durchgeführt werden. Also sind auch minimalinvasive Methoden zum Teil nicht versichert.
Eine Arthroskopie (die eigentlich eine Kreuzband-OP) mit sich ziehen sollte, wurde allerdings bezahlt.
Bei der OP-Versicherung der HanseMerkur sind auch minimalinvasive Methoden mitversichert und es reicht eine örtliche Betäubung (z.B. um eine kleine Warze zu entfernen o.ä.)
Aber beide oben genannten Fälle sind ja reine Behandlungen und keine OPs. Da zahlt nur eine Krankenversicherung.
Ich hab das jetzt grade mal rausgekramt weil ich nach Arthrospopie gegoogelt habe. Zahlt die Ülzener eine reine Arthroskopie, auch wenn keine Op danach durchgeführt wird?
Unsere letzte Arthroskopie bei der letzten TPLO wurde miterstattet, da auch Menisukus durch war, und Minimalinvasiv dann versorgt wurde, und da das Kreuzband komplett durch war auch die TPLO.
Da hab ich mich schon gefragt, zahlen die auch nur die Arthrospopie und falls es "nur" ein Teilriss ist, ab wann gilklt das Kreuzband als so geschädigt, daß sie die OP anerkennen. Hier würde ich aber vermuten dann, wenn der Arzt das anordnet.
- Vor einem Moment
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