BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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126,87 Euro
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Gestern Abend Notdienst mit Aiko, weil er nur noch tröpfchenweise Urin absetzen konnte. Allgemeine Untersuchungen, drei verschiedene Harnuntersuchungen, Injektionen vor Ort und Medikamente um das Wochenende zu überbrücken -> knapp 310 Euro weniger auf dem Konto.
Wahnsinn , was sich da für Preisunterschiede auftun . Waren eben mit Aiko bei unserem Haustierarzt. Allgemeine Untersuchung, Ultraschalldiagnostik der Blase, Prostata und Milz, Punktion der Blase um Urin abzuzapfen, zwei unterschiedliche Harnuntersuchungen und eine Injektion Metacam -> knapp 140 Euro.
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Gestern Abend Notdienst mit Aiko, weil er nur noch tröpfchenweise Urin absetzen konnte. Allgemeine Untersuchungen, drei verschiedene Harnuntersuchungen, Injektionen vor Ort und Medikamente um das Wochenende zu überbrücken -> knapp 310 Euro weniger auf dem Konto.
Wahnsinn , was sich da für Preisunterschiede auftun . Waren eben mit Aiko bei unserem Haustierarzt. Allgemeine Untersuchung, Ultraschalldiagnostik der Blase, Prostata und Milz, Punktion der Blase um Urin abzuzapfen, zwei unterschiedliche Harnuntersuchungen und eine Injektion Metacam -> knapp 140 Euro.
Finde ich aber nachvollziehbar, die Differenz zum Notdienst. Der muß ja einfach deutlich teurer sein.
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Wahnsinn , was sich da für Preisunterschiede auftun . Waren eben mit Aiko bei unserem Haustierarzt. Allgemeine Untersuchung, Ultraschalldiagnostik der Blase, Prostata und Milz, Punktion der Blase um Urin abzuzapfen, zwei unterschiedliche Harnuntersuchungen und eine Injektion Metacam -> knapp 140 Euro.
Finde ich aber nachvollziehbar, die Differenz zum Notdienst. Der muß ja einfach deutlich teurer sein.
Ist ja auch vollkommen in Ordnung. Aber etwas überrascht waren wir schon, wie günstig im Vergleich der gestrige Termin war. Der Aufwand gestern war deutlich höher. Wir hatten auch wieder mit einer Endsumme jenseits der 300 Euro gerechnet.
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Finde ich aber nachvollziehbar, die Differenz zum Notdienst. Der muß ja einfach deutlich teurer sein.
Ist ja auch vollkommen in Ordnung. Aber etwas überrascht waren wir schon, wie günstig im Vergleich der gestrige Termin war. Der Aufwand gestern war deutlich höher. Wir hatten auch wieder mit einer Endsumme jenseits der 300 Euro gerechnet.
Ich kann mir bei 120€ netto beim besten Willen nicht vorstellen, dass alles vollständig abgerechnet wurde. Selbst beim 1fachen Satz wird das knapp.
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Gerade nochmal die Rechnung rausgekramt. Der Ultraschall wurde tatsächlich nur mit 0,5 abgerechnet
Wären dann nochmal 30 Euro netto drauf.Der Rest mit 1fachem Satz.
Edit: Da ist bestimmt ein Fehler unterlaufen. Muss nicht der 1fache Satz genommen werden? Ich rufe da gleich mal an.
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Edit: Da ist bestimmt ein Fehler unterlaufen. Muss nicht der 1fache Satz genommen werden? Ich rufe da gleich mal an.
An sich ja, Ausnahmen sollten begründet und vorher abgesprochen werden. Die Möglichkeit ist in der GOT tatsächlich immer noch gegeben, beispielsweise im Hinblick auf Tierschutztiere etc.
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Edit: Da ist bestimmt ein Fehler unterlaufen. Muss nicht der 1fache Satz genommen werden? Ich rufe da gleich mal an.
An sich ja, Ausnahmen sollten begründet und vorher abgesprochen werden. Die Möglichkeit ist in der GOT tatsächlich immer noch gegeben, beispielsweise im Hinblick auf Tierschutztiere etc.
Gilt das nicht nur für Tierschutzvereine die eine Vertragspraxis haben? Privat darf da doch gar nicht unter den einfachen Satz gegangen werden oder?
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Ich glaube, dafür ist es gea
An sich ja, Ausnahmen sollten begründet und vorher abgesprochen werden. Die Möglichkeit ist in der GOT tatsächlich immer noch gegeben, beispielsweise im Hinblick auf Tierschutztiere etc.
Gilt das nicht nur für Tierschutzvereine die eine Vertragspraxis haben? Privat darf da doch gar nicht unter den einfachen Satz gegangen werden oder?
Ich denke, dafür ist es gedacht, aber ich lese es aus Paragraph 5 der GOT nicht heraus:
ZitatAlles anzeigen§ 5 Sonstige abweichende Gebührensätze
(1) Überschreitungen des Dreifachen der Gebührensätze oder eine Unter-
schreitung der einfachen Gebührensätze sind im begründeten Einzelfall vor
Erbringen der Leistung der Tierärztin oder des Tierarztes zu vereinbaren.
Die Vereinbarung bedarf der Textform. Die Tierärztin oder der Tierarzt hat
dem Zahlungspflichtigen ein Doppel der von ihm und dem Zahlungspflichti-
gen gezeichneten Textform auszuhändigen oder elektronisch zu übermit-
teln.
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Letzte Woche in einer Praxis Schwerpunkt Kardiologie
Kastration Rüde (Inhalationsnarkose mit Monitoring)
Zähne hübsch machen (war leichter/wenig Belag drauf und da er eh geschlafen hat..)
683€
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Wir sind heute morgen nochmal zum TA zum fäden ziehen, leichte Reizung in einer Nasenfalte kontrollieren, verfärbte Krallen kontrollieren - und sind mit 0€ wieder raus.
Die nette TFA vorne meinte nur, für heute gibt es nicht zu zahlen
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