Unangeleinter Hund greift meinen angeleinten an

  • Niedlich .

  • Also halten wir fest du Gandorf redest von Erzfeinden, obwohl der TE selber nur von Giften sich an schrieb!

    Du redest von rassetypischen Verhalten (reaktionsschnelligkeit beim cattle)

    Der TE schrieb selber von 600 Euro TA Kosten, die laut Halter im Raum stehen. Klar kann man sagen ohne Rechnungsbeleg glaub ich das nicht. Aber in meiner Welt hätte ich dann wenn ich sowas sage die Belege.

    Und fahrlässig und mutwillig alles Jacke wie Hose, denn auch wenn du es nicht verstehen willst oder kannst, gibt es eine Teilschuld.

    Und noch etwas, fahrlässig handelt hier auch der TE, wenn er weiß da rennt ein Hund frei, den sein Hund nicht abkann und nicht den freilaufenden Hund hindert zu seinem Hund zu gelangen.

    Moralisch mag das alles Scheiße sein, aber ein Hund hat nicht zu beißen.

  • Ohne alles gelesen zu haben. Wir wurden vor 4 Jahren auf dem Hof von einem unangeleintem Hund angegriffen. Meine Hunde waren an der Leine, ich habe versucht den Angreifer abzuwehren, was mehr schlecht als recht gelang. Zum Glück war der aber jetzt auch nicht sooo super mutig, dass es nicht zu einer richtigen Beißerei gekommen ist (meine Hündin habe ich ja festgehalten). Trotzdem hat es meine Hündin geschafft den Hund so zu verletzen, dass er in Vollnarkose geflickt werden musste. Die Behandlungskosten hat meine Versicherung anstandslos übernommen.

  • Laut Text des TE ist der unangeleinte Hund aus weiter Entfernung zu seinem angeleinten Hund gerannt, OBWOHL der Halter wusste, dass die beiden Rüden Erzfeinde sind.


    Das Gesetz ist die eine Sache, aber das ist echt schreiende Ungerechtigkeit.

  • Soweit ich weiß, hat die/der HH des nicht angeleinten Hundes für gewöhnlich Teilschuld und die Versicherungen der/des HH des angeleinten Hundes welcher geschädigt hat übernehmen dann nur die Hälfte der Kosten.


    Ohne Versicherung würde ich der/dem anderen HH also genau das anbieten - die Hälfte. Sollte er/sie sich weigern und die volle Summe wollen, böte sich der Gang zum Anwalt.


    Ich hatte einmalig mit Freki so einen ähnlichen Fall - aber die andere HH war eine gute Bekannte, sah die Schuld nur bei ihrem Hund und hat von mir nichts verlangt (bei ihr hätte ich aber tatsächlich auch bei Bedarf alles bezahlt weil wie gesagt gute Bekannte).

  • Ich wette die meisten Hunde kennen mindestens einen anderen Hund, den sie ohne zu zögern tackern würden, sollte sich eine entsprechende Begegnung ergeben.

    Äh, nein.

    Also, nicht dass ich das bewerten will (Hund der sich wehrt, ist böse oder so) - aber die Aussage stimmt nicht.

    Nicht einmal bei einem Angriff, schon gar nicht "bei Gelegenheit".

    Wie gesagt, nicht dass ich das werten möchte, aber nicht jeder Hund beisst zu, wenn er belästigt wird. (Das war ja hier der Fall, eine grobe Belästigung, aber der Angreifer hat ja nicht gebissen.) So einfach ist das auch nicht.

    Les nochmal :p






    Thor

    Gandorf

    KudlWackerl


    Diese Zickereien nerven!

  • Mensch kommt anderem Menschen zu nahe (was ich selbst extrem nervig fände) und kassiert eine Tracht Prügel, die ihn ins Krankenhaus befördert.

    Dann gibt es den Notwehrparagraphen. Und den gibt es für ANGELEINTE Hunde eben nicht.


    Ein Hund darf sich nicht wehren, wenn ein anderer Hund auf ihn ohne Leine zukommt. Und zwar so nah, dass überhaupt gebissen werden kann.


    Ich verstehe, dass es das Gesetz nicht hergibt, dass anders zu lösen, aber meine Moral wäre so, dass ich als Halter des unangeleinten Hundes ganz kleine Brötchen backen würde.


    Meine Hunde dürfen sich ausdrücklich gegen das Gesetz wehren! Aber vorher steh ich da.


    Das Gesetz ist so scheixxx, das der Sheltie Faye einfach so mal von freilaufenden Hunden getötet wird….

    Es muss viel mehr angeleinten Hunde Schutz zugebilligt werden!

    Denn wenn JEDER nur hörende Hunde ablehnen würde, dann würde man einen Hund eben einfach anleinen, wenn er im Begriff ist andere zu belästigen/ anzugreifen.


    Das ist doch Punkt, die Vollspacken, machen was sie wollen und dann wird noch am Ende die verschuldete Bisswunde bezahlt.


    Und ich würde hier auch zum Anwalt tendieren. Is natürlich sehr ungünstig, dass die Versicherung nicht bezahlt wurde. Ich würde die alte Versicherung anrufen und fragen, ob sie bei Zahlung der ausstehenden Summe, den Fall übernehmen könnten.

  • Also wer rechtlich haftet, ob komplett oder nur teilweise, ist wohl klar.


    Aber viele Kommentare hier kann ich echt nicht nachvollziehen.

    Es war offenbar beiden HH bekannt, dass die Hunde sich blöd finden, der andere überlegt sich jetzt aber, seinen einfach mal ohne Leine hinterherzuschicken, klang hier nach Absicht.

    Jetzt rennt der andere Hund also auf den drauf und beißt zu.

    Warum auch immer gab es keine Verletzungen, der andere hatte halt doch welche.


    Ganz ehrlich, ich würde absolut nicht einsehen, da zu bezahlen und finde es absolut daneben, falls die andere Seite das verlangt oder sogar anzeigt.

    Auch wenn man dann vielleicht doch zahlt, um sich gut zustellen.

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