Unangeleinter Hund greift meinen angeleinten an

  • Ganz ehrlich…

    Ich weiß, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuh sind.

    Und was ich davon halte, keine Haftpflicht für den Hund zu haben, sag ich hier nicht.

    Aber sollte jemand auf die Idee kommen, seinen unangeleinten Hund auf meinen angeleinten Hund gehen zu lassen, dann steht dieser Hund erst mal MIR gegenüber.

    Und sollte es dann trotzdem noch so ausgehen wie in diesem Fall, würde ich aber aus Prinzip einen Anwalt nehmen und um jeden Cent kämpfen.

    Seinen Tut-was Beißereien anzetteln zu lassen und dann die Hand aufzuhalten…

    Da kommt mir die Galle hoch!

  • Hätte-hätte-Fahrradkette…


    Ich hab schlicht angemerkt, dass der Vorfall hier anders geschildert war.


    Dein hellseherisches Vermögen :roll: um zu diagnostizieren, dass der angeleinte Hund einen bekannten Erzfeind, der ihn freilaufend beißt, zu fest gemaßregelt hat,

    hab ich freilich nicht.

  • Meinst du mich damit? :???:

  • Du sagst es doch aber selbst, du würdest die Situation regeln. Klarer Unterschied zur Situation hier.

  • Klar.

    Mir stößt es nur auf, dass hier (gefühlt) der Halter des angreifenden Hundes von manchen als bedauernswertes Opfer hingestellt wird.

    DER (nicht sein Hund, sondern der Halter, denn das ist SEINE Verantwortung) ist nämlich der Verursacher dieser Situation.

    (Zumindest wurde es hier so geschildert.)

    Und dann hinzugehen und die Hand aufzuhalten, find ich menschlich(!) absolut beschissen.

    Dass es rechtlich anders ausschaut, weiß ich selbst.

  • Ein Biß als Maßregelung zu geil, ich schmeiß mich weg. Und niemand außer dir Gandorf redet hier ständig vom Erzfeind. Und davon abgesehen, wenn ich weiß da läuft der Erzfeind durch die Gegend passe ich entsprechend auf.

    Und hellsehen, bei 600 Euro TA Rechnung um die es hier wohl geht. Lustig.

  • Es hat nichts mit Opfer zu tun.


    Es haftet nun mal der, der geschädigt hat. Je nach Situation zu 100% oder weniger. Das klären normalerweise die Versicherungen unter sich.

    Ich würde mich jetzt auch wundern, wenn der Geschädigte 100% zugesprochen bekäme. Würde einfach mal rausfinden, was überhaupt gefordert wird.

  • Es hat nichts mit Opfer zu tun.

    Emotional aber schon.

    Da passt die Rechtsprechung einfach nicht zu meinem subjektiven Rechtsempfinden.

    Hilft nix, klar.

    Aber kann man ja mal kundtun.


    Das klären normalerweise die Versicherungen unter sich.

    Ich würde mich jetzt auch wundern, wenn der Geschädigte 100% zugesprochen bekäme. Würde einfach mal rausfinden, was überhaupt gefordert wird.

    Hier schwierig, weil der Hund des TE nicht versichert war.

  • Nein, Thor

  • Für die Rechnung hab’s keinen Beleg, für den Rest empfehle ich das Lesen der frühen Beiträge. ;)


    Über Hundeverhalten und Psychologie spekulierst nur du, und tut auch nichts zur Sache.


    Aber ein MENSCH der mehrfach erlebt, wie sich zwei Hunde aus Distanz angiften, und dann seinen frei hinlaufen lässt, handelt fahrlässig, wenn nicht sogar mutwillig.

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