Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
-
Gast41354 -
11. Mai 2022 um 13:44 -
Geschlossen
-
-
Nun meine Frage: ist das rechtlich tatsächlich haltbar, können die anderen Eigentümer uns wirklich verbieten, eine Klimaanlage zu installieren?
Ja, wenn durch die Installation Änderungen der Aussenfassade notwendig sind.
die Optik der Außenfassade stimmt? Unglaublich.
Die Aussenfassade bei Stockwerkeigentum gehört nicht einem selbst, sondern allen Eigentümern (genauso wie der Garten). Man erwirbt mit dem Stockwerkeigentum nur das Nutzungsrecht eines bestimmten Anteils (der eigenen Wohnung und des Parkplatzes, wenn es einenn gibt oder eben des Gartens). Deshalb darf die Stockwerkeigentümergemeinschaft eben auch gemeinsam darüber entscheiden ob Änderungen beim Gemeingut zulässig sind.
Theoretisch dürfen sie sogar das Einfrieden des Gartens verbieten/regeln.
(Wird hier in der CH z.B. gern gemacht)
Mich würde trotzdem wirklich interessieren, ob es dafür ein Gesetz gibt oder sowas?
Guck mal im Wohneigentumsgesetzt
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19 schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
-
Lilaja Es ist (leider) genauso, wie @Vakuole schreibt. Über alles was zum Gemeinschaftseigentum gehört, entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft. Und zum Gemeinschaftseigentum gehört nunmal alles außerhalb der Wohnung (und ggf. des Balkons).
Du kannst also höchstens versuchen per Beschlussfassung in der nächsten WEG-Versammlung eine Erlaubnis zur Anbringung der Klimaanlage zu erhalten.
-
hypothetische Frage zum Thema "Nachmieter*in suchen".
Das machen Leute ja gern, wenn sie eine neue Bleibe haben und nicht mehrere Monate doppelt zahlen wollen.
Dann würde ja aber vermutlich eine Vermietungsgesellschaft zwischenzeitlich die Verträge ändern, also zwischen Auszug und Einzug.
Könnte man das verhindern, indem man sagt A zieht aus, B bleibt da, C zieht zu B, B zieht aus, C hat die Wohnung zum gleichen Mietvertrag?
Nee, oder?
(ist wirklich ne rein theoretische/rechtliche Frage, keine moralische und es gibt auch wirklich keinen konkreten Hintergrund dazu. Ich hab nur so drüber nachgedacht)
-
Man kann Verträge übernehmen lassen, muss aber nicht und gerade bei langjährigen Mieten würde ich das als Vermieter nicht machen. Sind dann aber trotzdem neue Verträge, halt zu den alten Konditionen.
-
Also wihier fahren morgen ins Erzgebige, ins Hundehotel und dohort bekommt der Rufus am Freitag eine eigene Geburtstagstorte, eine Massage und noch Geschenke vom Hotel.
So, da habt ihrs...
-
-
Magst du verraten in welches?
-
Magst du verraten in welches?
Na klar.
Hier geht es hin:
https://www.berghotel-steiger.de/urlaub
Und eigentlich bin ich ein Instagramopfer, denn da bin ich über das Hotel gestolpert und da ich eh "raus" wollte und jetzt Urlaube habe, hat es sich angeboten.
Und ich bin schrecklich neugierig.
-
Vermietungsgesellschaft zwischenzeitlich die Verträge ändern, also zwischen Auszug und Einzug.
Könnte man das verhindern, indem man sagt A zieht aus, B bleibt da, C zieht zu B, B zieht aus, C hat die Wohnung zum gleichen Mietvertrag?
Bei der Nachmietersuche muss die Wohnung doch eh zu den selben Konditionen übernommen /angeboten werden.
Möchte die Gesellschaft aus irgendwelchen Gründen die Miete anpassen muss sie dich auch ohne Nachmieter raus lassen.
Davon ab, was du da beschreibst ist in vielen WGs ja Usus
.Ich hab damals den Mietvertrag mitübernommen vom Vormieter und mein Nachmieter hat dann den Mietvertrag übernommen.
-
BadAngel ganz viel Spaß und gute Erholung! Gerne berichten, ich schleiche auch schon ne Weile um diverse Hundehotels rum und bin mir noch nicht so sicher wie ich das für uns finde…
-
Alles anzeigen
Vermietungsgesellschaft zwischenzeitlich die Verträge ändern, also zwischen Auszug und Einzug.
Könnte man das verhindern, indem man sagt A zieht aus, B bleibt da, C zieht zu B, B zieht aus, C hat die Wohnung zum gleichen Mietvertrag?
Bei der Nachmietersuche muss die Wohnung doch eh zu den selben Konditionen übernommen /angeboten werden.
Möchte die Gesellschaft aus irgendwelchen Gründen die Miete anpassen muss sie dich auch ohne Nachmieter raus lassen.
Davon ab, was du da beschreibst ist in vielen WGs ja Usus
.Ich hab damals den Mietvertrag mitübernommen vom Vormieter und mein Nachmieter hat dann den Mietvertrag übernommen.
du hast komplett recht. Ich glaub, ich bin heute zu müde für gezieltes Nachdenken.
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!