Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
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Gast41354 -
11. Mai 2022 um 13:44 -
Geschlossen
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BadAngel ganz viel Spaß und gute Erholung! Gerne berichten, ich schleiche auch schon ne Weile um diverse Hundehotels rum und bin mir noch nicht so sicher wie ich das für uns finde…
Ich schwanke zwischen "Sind wir irre" und "das wird total cool".
Mal sehen, ich werde berichten.
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Nun meine Frage: ist das rechtlich tatsächlich haltbar, können die anderen Eigentümer uns wirklich verbieten, eine Klimaanlage zu installieren?
Bei der nächsten Eigentümerversammlung möchte ich nämlich dahingehend argumentieren, dass ganz im Gegenteil der Wert der Immobilie sogar steigen würde, denn bei unseren zunehmend krass heißen Sommern wäre doch jeder Käufer heilfroh, eine Wohnung kaufen zu können, die bereits eine Klimaanlage hat? Oder sehe ich das falsch?ja und finde ich erst mal richtig, weil sonst jeder machen kann an der Außenfassade was er möchte.
Und es ist auch nicht jeder heilfroh, eine Klimaanlage zu haben, ich möchte keine zB;-)
Aber Du kannst ja einen Antrag stellen, rechtzeitig vor der nächsten Eigentümerversammlung, damit der dann als Punkt aufgenommen wirst und dann wird drüber abgestimmt. Vielleicht haben die anderen Eigentümer ja nichts dagegen, daß man sich eine Klimaanlage einbaut
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Bei der Nachmietersuche muss die Wohnung doch eh zu den selben Konditionen übernommen /angeboten werden.
Möchte die Gesellschaft aus irgendwelchen Gründen die Miete anpassen muss sie dich auch ohne Nachmieter raus lassen.
Also ich kenne es so, dass der Nachmieter nur dafür da ist, dass man früher raus kann, er übernimmt aber nicht den alten Vertrag, sondern bekommt einen anderen.
Auch das, wie Momo es in der Theorie beschrieben hat, würde nicht funktionieren. Bei WGs gibt es meistens einen Hauptmieter. Wenn der wechselt, kann unter Umständen durchaus auch ein neuer Vertrag geschlossen werden, da ja der Vertragspartner wechselt. Im Prinzip hängt es also von dem Vermieter ab, ob er bei Neumietern den Vertrag anpasst.
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Nee, oder?
Ne.
Der Vermieter muss zustimmen, sobald jemand aus dem Mietvertrag entlassen wird oder neu in einen bestehenden Vertrag eintreten will.
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Bei der Nachmietersuche muss die Wohnung doch eh zu den selben Konditionen übernommen /angeboten werden.
Möchte die Gesellschaft aus irgendwelchen Gründen die Miete anpassen muss sie dich auch ohne Nachmieter raus lassen.
Also ich kenne es so, dass der Nachmieter nur dafür da ist, dass man früher raus kann, er übernimmt aber nicht den alten Vertrag, sondern bekommt einen anderen.
Auch das, wie Momo es in der Theorie beschrieben hat, würde nicht funktionieren. Bei WGs gibt es meistens einen Hauptmieter. Wenn der wechselt, kann unter Umständen durchaus auch ein neuer Vertrag geschlossen werden, da ja der Vertragspartner wechselt. Im Prinzip hängt es also von dem Vermieter ab, ob er bei Neumietern den Vertrag anpasst.
Genau.
Es gibt kein Recht für einen Mieter, dass er selbst einen Nachmieter sucht. Wenn er ausziehen möchte, muss er den Mietvertrag kündigen. Er kann natürlich einen Nachmieter vorschlagen, aber der Vermieter muss diesen Nachmieter nicht nehmen.
Einen Anspruch auf Verkürzung der Mietdauer nach Kündigung hat der Mieter auch nicht. Also wenn im Mietvertrag steht, drei Monate Kündigungsfrist, dann muss der Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Miete zahlen, auch wenn er schon früher auszieht. Alles andere (Nachmieter usw.) ist Kulanzsache des Vermieters. Aber ein Nachmieter kann keinesfalls den Mietvertrag des Mieters einfach übernehmen, da muss ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen werden.
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Aber ein Nachmieter kann keinesfalls den Mietvertrag des Mieters einfach übernehmen, da muss ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen werden.
Der Vermieter kann den neuen Mieter in den bestehenden Mietvertrag eintreten lassen und den alten Mieter aus dem Vertrag entlassen.
Ich habe immer wieder Klienten, die Mietverträge haben, die noch auf ihre inzwischen verstorbenen Eltern oder Ehepartner laufen.
Es muss kein neuer Vertrag geschlossen werden.
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Aber ein Nachmieter kann keinesfalls den Mietvertrag des Mieters einfach übernehmen, da muss ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen werden.
Der Vermieter kann den neuen Mieter in den bestehenden Mietvertrag eintreten lassen und den alten Mieter aus dem Vertrag entlassen.
Ich habe immer wieder Klienten, die Mietverträge haben, die noch auf ihre inzwischen verstorbenen Eltern oder Ehepartner laufen.
Es muss kein neuer Vertrag geschlossen werden.
Der Vermieter kann, aber er muss nicht. Ein Mieter kann sich nicht einfach einen Nachmieter suchen und hat dann ein Recht darauf, dass der Vermieter diesen akzeptiert. Darum ging es mir.
Ausnahmen gibt es nur, wie du auch schreibst, wenn eine Familie in einer Wohnung wohnt und der Hauptmieter stirbt. Da haben dann die hinterbliebenden Mitbewohner das Recht, in den Mietvertrag einzutreten (also Ehepartner oder Kinder). Oder wenn zwei Lebenspartner den Mietvertrag unterschrieben haben und einer davon auszieht.
Wenn sich Vermieter und neuer Mieter einig sind, dann muss man natürlich auch keinen neuen Mietvertrag machen sondern kann einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag machen. Und da ein Mietvertrag nicht schriftlich sein muss, kann man sich natürlich auch mündlich darüber einig sein, dass man den Mietvertrag so weiterlaufen lässt (= mündlicher Nachtrag zum Mietvertrag).
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Müssen muss er natürlich vieles nicht.

Aber die Frage war ja ob diese Konstellation möglich wäre und ja ist sie.
Wie gesagt ich hatte das bei unserer WG. Wir waren beide Hauptmieter und konnten dem Mietvertrag immer weitergeben an das nächste WG Mitglied.
Es ist also möglich.
Ob man das erzwingen kann weiss ich nicht.
Bzgl Nachmieter stellen
...Das der Vermieter den Nachmieter nicht nehmen muss, ist klar. Aber ich dachte schon, dass wenn man einen zumutbaren Nachmieter vorschlägt, man das recht hat ausserterminlich zu kündigen.
Ausser die Regelung ist anders als in der CH und ich schmeiss das jetzt nach vielen Jahren durcheinander.
Hier ist man definitiv raus aus dem Vertrag wenn man einen zumutbaren Nachmieter findet der die Wohnung übernimmt. Will der Vermieter diesen nicht, ist der selber Schuld und man darf trotzdem raus.
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Müssen muss er natürlich vieles nicht.

Aber die Frage war ja ob diese Konstellation möglich wäre und ja ist sie.
Wie gesagt ich hatte das bei unserer WG. Wir waren beide Hauptmieter und konnten dem Mietvertrag immer weitergeben an das nächste WG Mitglied.
Es ist also möglich.
Ob man das erzwingen kann weiss ich nicht.
Bzgl Nachmieter stellen
...Das der Vermieter den Nachmieter nicht nehmen muss, ist klar. Aber ich dachte schon, dass wenn man einen zumutbaren Nachmieter vorschlägt, man das recht hat ausserterminlich zu kündigen.
Ausser die Regelung ist anders als in der CH und ich schmeiss das jetzt nach vielen Jahren durcheinander.
Hier ist man definitiv raus aus dem Vertrag wenn man einen zumutbaren Nachmieter findet der die Wohnung übernimmt. Will der Vermieter diesen nicht, ist der selber Schuld und man darf trotzdem raus.
Niemand kann dich zwingen mit einer Person einen Vertrag zu schließen, wenn du nicht möchtest. Genau das wäre aber der Fall.
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Niemand kann dich zwingen mit einer Person einen Vertrag zu schließen, wenn du nicht möchtest. Genau das wäre aber der Fall
Wann wäre das der Fall?
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