Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19

  • Die Aufsichtsbehörde für Betreuer, da würde ich anrufen und nachfragen. Das ist das Betreuungsgericht, früher hieß das Vormundschaftsgericht, und es ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Also des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die betreute Person lebt.

    Der Betreuer muss vom Gericht, also vom Betreuungsgericht, offiziell beauftragt sein.

    Bitte immer beim Betreuungsgericht, also beim Amtsgericht, nachfragen, wenn solche Sachen auftreten. Die müssen sich darum kümmern, wenn sie eine Meldung bekommen, dass ein Betreuer seine Kompetenzen überschreitet.

    Edit:
    Und ein Tierarzt braucht auch die Einwilligung des Tierhalters bzw. der Person, die für ihn entscheiden darf.

  • Die Aufsichtsbehörde für Betreuer, da würde ich anrufen und nachfragen. Das ist das Betreuungsgericht, früher hieß das Vormundschaftsgericht, und es ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Also des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die betreute Person lebt.

    Der Betreuer muss vom Gericht, also vom Betreuungsgericht, offiziell beauftragt sein.

    Bitte immer beim Betreuungsgericht, also beim Amtsgericht, nachfragen, wenn solche Sachen auftreten. Die müssen sich darum kümmern, wenn sie eine Meldung bekommen, dass ein Betreuer seine Kompetenzen überschreitet.

    Der Betreuer hat nichts falsch gemacht. :ka:

    Und das ist auch schon alles richtig so, also was die offiziellen Geschichten angeht. Die ich hier nicht wieder geben werde, um die es auch nicht geht.

    Es geht um den Hund, bzw ich wollte mich einfach nur informieren wie die rechtliche Lage ist.

  • Die Aufsichtsbehörde für Betreuer, da würde ich anrufen und nachfragen. Das ist das Betreuungsgericht, früher hieß das Vormundschaftsgericht, und es ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Also des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die betreute Person lebt.

    Der Betreuer muss vom Gericht, also vom Betreuungsgericht, offiziell beauftragt sein.

    Bitte immer beim Betreuungsgericht, also beim Amtsgericht, nachfragen, wenn solche Sachen auftreten. Die müssen sich darum kümmern, wenn sie eine Meldung bekommen, dass ein Betreuer seine Kompetenzen überschreitet.

    Der Betreuer hat nichts falsch gemacht.

    Dann bitte ich um Entschuldigung, dann habe ich was überlesen oder falsch verstanden.

  • Also das Tierheim will einfach so den Hund einschläfern, ohne Einverständnis des HH bzw. dessen Betreuer? Hab ich das nun richtig verstanden?

    Falls ich das so richtig verstanden habe, dann würde ich dem Tierheim ein paar Paragraphen um die Ohren hauen, gegen die sie verstoßen.

    Und morgen bei der zuständigen Behörde für das Tierheim anrufen, also vermutlich das Ordnungsamt der Stadt, des Landkreises.

  • Also das Tierheim will einfach so den Hund einschläfern, ohne Einverständnis des HH bzw. dessen Betreuer? Hab ich das nun richtig verstanden?

    Falls ich das so richtig verstanden habe, dann würde ich dem Tierheim ein paar Paragraphen um die Ohren hauen, gegen die sie verstoßen.

    Und morgen bei der zuständigen Behörde für das Tierheim anrufen, also vermutlich das Ordnungsamt der Stadt, des Landkreises.

    Das hast du richtig verstanden, ja.

    Naja, ICH weiß ja nicht ob diese Aussage genauso getroffen wurde, ich war bei dem Gespräch nicht dabei.

    Es wurde mir nur so wieder gegeben. :ka:

    Ich warte jetzt erstmal was meine Trainerin vlt in Erfahrung bringen kann. So eine herzlose Aussage kann ich mir fast nicht vorstellen, aber heutzutage ist alles möglich, leider :verzweifelt:

  • Ich wollte im Juli evtl paar Tage in den Schwarzwald fahren.

    Hat jemand ne Idee wo man mit 2 Hunden hinkann?

    Vielleicht mit Verbindung zum Wanderweg ohne mit dem Auto los zu müssen?

    2-3 Nächte...

    Und vllt in der nähe zu den Triberger Wasserfällen/Allerheiligen Fälle und Hexenlochmühle.

  • Es geht um den Hund, bzw ich wollte mich einfach nur informieren wie die rechtliche Lage ist.

    Das hängt davon ab, wer genau derzeit Eigentümer ist. Ist es noch der betreute Herr? Dann geht ohne Betreuuer gar nichts, möglicherweise nicht mal die erneute Übergabe ans Tierheim. Ist es die Tochter? Oder deine Bekannte? Dann wird das Tierheim von denen bei der Übergabe eine Übereignungsvereinbarung unterzeichnen lassen und danach gehört der Hund dem Tierheim und die treffen die Entscheidung.

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