Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 19
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Helfstyna -
11. Mai 2022 um 13:44 -
Geschlossen
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Die Vertretung ist nicht erreichbar...
Ich würde morgen zunächst beim zuständigen Amtsveterinär anrufen, den Fall schildern und dort auch sofort sagen, dass Du die Betreuungsbehörde im Anschluss kontaktierst.
Betreuungsbehörde = die Stelle des Gesundheitsamtes, die die Sachverhalte ermittelt, dem Amtsgericht die Betreuer vorschlägt und ggf. auch in Notfällen per Amtsbetreuer übernehmen kann, wenn Betreuer und Vertretung nicht erreichbar sind.
Namen notieren und beiden Stellen die jeweiligen Ansprechpartner nennen, damit sie in Kontakt treten können.
Damit würde ich dann beim Tierheim anrufen und denen freundlich erklären, dass sie nicht auf den schmalen Pfad kommen sollen, den Hund ohne Abklärung mit dem Veterinäramt einzuschläfern. Da die Tierheime ihre Gelder regelmäßig über die Städte und Gemeinden beziehen, ist es eine reichlich blöde Idee, sich mit denen ohne Not anzulegen. Das Gespräch würde ich auch nur mit der Tierheimleitung führen und nicht mit einem Mitarbeiter.
Dem Betreuer und der Vertretung würde ich eine E-Mail schreiben (Kontaktdaten über das Betreuungsgericht, zu erreichen über das Amtsgericht am Wohnort des Betreuten) und um dringenden Rückruf bitten. 1- 2 Tage Zeit für eine Rückmeldung müssen leider drin sein, aber informieren würde ich zumindest die Vertretung und auch erklären, welche Stellen bereits involviert sind.
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Hi
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Bitte immer beim Betreuungsgericht, also beim Amtsgericht, nachfragen, wenn solche Sachen auftreten. Die müssen sich darum kümmern, wenn sie eine Meldung bekommen, dass ein Betreuer seine Kompetenzen überschreitet.
Was glaubst Du denn, was dann passiert?
Das Amtsgericht schreibt eine Aktennotiz, die wird mit locker einer Woche Verspätung an den Betreuer mit Bitte um schriftliche Stellungnahme rausgeschickt, der Betreuer antwortet zwei Wochen später, dass er im Urlaub war, dass der Drops schon gelutscht war, als die Vertretung reagieren konnte und das Thema ist durch.
Hilft dem Hund genau gar nichts.
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Die Vertretung ist nicht erreichbar...
Dem Betreuer und der Vertretung würde ich eine E-Mail schreiben (Kontaktdaten über das Betreuungsgericht, zu erreichen über das Amtsgericht am Wohnort des Betreuten) und um dringenden Rückruf bitten. 1- 2 Tage Zeit für eine Rückmeldung müssen leider drin sein, aber informieren würde ich zumindest die Vertretung und auch erklären, welche Stellen bereits involviert sind.
Der Urlaub der Betreuerin sollte bald vorbei sein, glaube ich.
Es geht um den Hund, bzw ich wollte mich einfach nur informieren wie die rechtliche Lage ist.
Das hängt davon ab, wer genau derzeit Eigentümer ist. Ist es noch der betreute Herr? Dann geht ohne Betreuuer gar nichts, möglicherweise nicht mal die erneute Übergabe ans Tierheim.
Es muss ja der Mann sein, er war es ja bisher auch. Und da die Betreuerin über seine Belange entscheidet, fällt da doch auch der Hund drunter.
Naja ins TH MUSS er ja, erstmal. Der Mann kann sich nicht kümmern, und irgendwo muss der Hund ja hin. Aber er ist ja deswegen kein “Eigentum” des TH.
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Der Urlaub der Betreuerin sollte bald vorbei sein, glaube ich.
Die wird sich nicht mit Prio A um den Hund kümmern.
Und wenn der Arzt des Tierheimes sagt, dass der Hund zu alt und zu krank für die Vermittlung ist, wird sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit weder um dessen anderweitige Vermittlung kümmern, noch einen längeren Aufenthalt im Tierheim aus den Mitteln des Betreuten finanzieren. Es ist also gut möglich, dass der Hund eingeschläfert wird, wenn der Arzt des TH dazu rät.
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Der Urlaub der Betreuerin sollte bald vorbei sein, glaube ich.
Die wird sich nicht mit Prio A um den Hund kümmern.
Und wenn der Arzt des Tierheimes sagt, dass der Hund zu alt und zu krank für die Vermittlung ist, wird sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit weder um dessen anderweitige Vermittlung kümmern, noch einen längeren Aufenthalt im Tierheim aus den Mitteln des Betreuten finanzieren. Es ist also gut möglich, dass der Hund eingeschläfert wird, wenn der Arzt des TH dazu rät.
Naja Frage ist ja, is der Hund überhaupt so krank? Er sieht nämlich nicht so aus 🤷🏻♀️
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Die wird sich nicht mit Prio A um den Hund kümmern.
Und wenn der Arzt des Tierheimes sagt, dass der Hund zu alt und zu krank für die Vermittlung ist, wird sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit weder um dessen anderweitige Vermittlung kümmern, noch einen längeren Aufenthalt im Tierheim aus den Mitteln des Betreuten finanzieren. Es ist also gut möglich, dass der Hund eingeschläfert wird, wenn der Arzt des TH dazu rät.
Naja Frage ist ja, is der Hund überhaupt so krank? Er sieht nämlich nicht so aus 🤷🏻♀️
Das entscheidet dann eben der Tierarzt des Tierheims und es gibt gute Gründe dafür, dass ein Betreuer das so akzeptiert und sich nicht weiter kümmert.
Wenn Du Dich um den Hund sorgst, wird Dir nichts anderes bleiben, als wie zuvor beschrieben selbst tätig zu werden.
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Ist dem Hund denn damit geholfen, wenn er sein Lebensende unvermittelbar im Tierheim absitzt?
Hauptsache man hat daran jetzt ein Exempel statuiert? Bravo
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Es ist doch gar nicht so leicht einen Hund einfach grundlos einzuschläfern, noch dazu wenn man gar nicht der Besitzer ist. Ich glaube kaum dass da ein Tierarzt einfach Mal so seine Zulassung aufs Spiel setzt.
Und man muss vermutlich bei der Kombi alt und sehr krank + Besitzer nicht zurechnungsfähig abwägen ob ein Aufenthalt im TH für die letzten Monate die bessere Lösung ist
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Aber das TH kann den Hund doch auch nicht einfach vermitteln, er ist dort ja nur untergebracht, bis entweder der Besitzer wieder gesund ist, oder die Betreuung entscheidet, dass der Hund vermittelt werden kann, oder?
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Aber das TH kann den Hund doch auch nicht einfach vermitteln, er ist dort ja nur untergebracht, bis entweder der Besitzer wieder gesund ist, oder die Betreuung entscheidet, dass der Hund vermittelt werden kann, oder?
so versteh ich es auch
Ist dem Hund denn damit geholfen, wenn er sein Lebensende unvermittelbar im Tierheim absitzt?
Hauptsache man hat daran jetzt ein Exempel statuiert? Bravo
Wie ist mit diesem Kommentar geholfen?
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