Qualzuchten IV

  • Mir macht der Gang eher Sorgen. Diese komprimierte Masse an schlabberhautihem Hund, die sich da über den Gang quält.

  • Ich kenne nur Chow Chows aus einem Deutschen TikTok Channel.

    Und da wird der normal laufende Junghund als unnormal dargestellt und der sich wie nen Rentner Verhaltene Junghund als normal.

    Auch ihre Chow Chows haben sich irgendwie in meinen Augen nicht wie normale Hunde Verhalten...

  • Der zweite Teil der großen "Brachyzephalen-Studie" der US-amerikanischen Versicherung "Nationwide" wurde gerade veröffentlicht. Hier gibt es fundierte Daten zu Komorbiditäten bei extrem kurzköpfigen Hunderassen.

    "Bei diesem White Paper handelt es sich um eine Analyse von Versicherungsansprüchen, die im Namen von über 50.000 landesweit versicherten brachycephalen Hunden eingereicht wurden. Die Daten zeigen zusätzliche signifikante Gesundheitsprobleme bei Hunden mit extremer Brachycephalie (Französische Bulldoggen, Englische Bulldoggen und Möpse), bei denen Leistungen für das brachycephale obstruktive Atemwegssyndrom (BOAS) eingereicht wurden. Unser umfangreicher Datensatz liefert bisher nicht verfügbare Informationen und eröffnet neue Einblicke in diese Population.

    In Teil 1 der Analyse wurde das Krankheitsrisiko von brachycephalen Rassen im Vergleich zu nicht-brachycephalen Rassen quantifiziert. Der vorliegende Bericht, Teil 2 der Analyse, gibt Aufschluss über die dramatischen Zunahme des Risikos bestimmter Atemwegs-, Magen-Darm- und Wirbelsäulenkrankheiten bei extrem brachyzephalen Hunden mit BOAS. Zusammen werfen die beiden Teile der Analyse ein neues Licht auf die erhöhten Gesundheitsrisiken dieser beliebten Rassen.

    Diese Analyse zeigt:

    • BOAS erhöht die Risiken für "extrem brachycephale" Hunde weiter - Nicht nur die Untergruppe der extrem brachycephalen Hunde (Französische Bulldoggen, Englische Bulldoggen und Möpse) haben ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten, sondern diejenigen, die auch an BOAS leiden, haben ein noch dramatischeres Risiko, Ansprüche für andere Krankheiten zu stellen - doppelt so wahrscheinlich für Wirbelsäulenerkrankungen, 4,5 Mal so wahrscheinlich für Lungenentzündungen und 5 Mal so wahrscheinlich für Speiseröhrenerkrankungen.

    • Frühzeitige Aufklärung ist wichtig: Der erste Antrag für die meisten extrem brachyzephalen Hunde mit BOAS wird früh im Leben gestellt, wobei die meisten betroffenen französischen und englischen Bulldoggen die Diagnose vor ihrem zweiten Geburtstag erhalten und Möpse im Alter von vier Jahren. Die Aufklärung des tierärztlichen Behandlungsteams und der Halter wird die Chancen für ein frühzeitiges Eingreifen und optimale Ergebnisse erhöhen.

    • Landesweite Daten über Komorbiditäten schaffen neue Möglichkeiten für Interventionen: Das Wissen um das Risiko von Komorbiditäten ist zwar unglaublich hilfreich, aber die Möglichkeit, den Krankheitsverlauf vorherzusagen, schafft die Chance für eine frühzeitige Diagnose oder sogar Prävention. So könnten beispielsweise bei extrem brachycephalen Hunden, bei denen eine Lungenentzündung als erste Erkrankung auftritt, andere Komorbiditäten durch eine frühzeitige BOAS-Operation vermieden oder gemildert werden.

    Ratschläge für die Halter bezüglich BOAS:

    • Eine Krankheit der jungen Erwachsenen: Bei Französischen und Englischen Bulldoggen wird BOAS in der Regel im Alter von 2 Jahren diagnostiziert, bei Möpsen im Alter von 4 Jahren.

    • Klinische Anzeichen von BOAS: Der Schweregrad variiert von leicht bis mittelschwer (z. B. Schnarchen, Schnaufen, Würgen, Unruhe) bis schwer (z. B. mangelnde Kondition, Kollaps, Zyanose).

    • Die Aufzeichnung klinischer Anzeichen, während der Hund zu Hause ist, kann den Tierärzten dabei helfen, Empfehlungen auf der Grundlage der individuellen Reaktion des Hundes auf Bewegung, Stress oder Hitze auszusprechen.

    • Frühzeitige chirurgische Intervention: Aufgrund des erhöhten Risikos der Entwicklung multipler Komorbiditäten bei Französischen und Englischen Bulldoggen sowie Möpsen mit BOAS unterstützt diese Analyse die Empfehlungen, eine korrigierende Operation zeitnah zur Diagnose in Betracht zu ziehen.

    Empfehlungen zur Lebensweise:

    • Gewichtsmanagement: Wie in Teil 1 unserer Analyse zu brachycephalen Hunden erörtert, gibt es Belege dafür, dass Fettleibigkeit ein Risikofaktor für die Entwicklung und den Schweregrad mehrerer Erkrankungen bei Hunden mit extremem Brachycephalus (BOAS, IVDD, Speiseröhrenerkrankung bei BOAS-Hunden) ist, rechtfertigt die nachdrückliche Empfehlung einer Ernährungsberatung, um einen gesunden (4-5/9) Body Condition Score zu erhalten.

    Bandscheibenerkrankungen: Englische und Französische Bulldoggen mit BOAS haben ein signifikant höheres Risiko, Anträge für IVDD einzureichen.

    • Vorbeugung: Bewegungsprogramme mit geringer Belastung, um den Muskeltonus zu erhalten, Benutzung von Rampen oder niedrigen Treppen, anstatt auf Möbel zu springen, Gewichtsmanagement.

    • Überprüfen auf: Hinken, Rücken- oder Nackenschmerzen, wackeliger Gang oder Schwierigkeiten beim Gehen

    Folgeerkrankungen: Unsere Sequenzanalyse zeigt, dass extrem brachycephale Hunde dazu neigen, Ansprüche in der Folge von BOAS und Lungenentzündung, dann Speiseröhrenerkrankung, einzureichen.

    Es wird empfohlen, einen Tierarzt aufzusuchen, wenn klinische Anzeichen für diese Erkrankungen festgestellt werden, insbesondere bei Hunden mit einer BOAS-Diagnose.

    Lungenentzündung:

    • Achten Sie auf: Husten, schnelle oder erschwerte Atmung, Appetitlosigkeit, Schwäche oder Bewegungsunlust.

    • Hohes Risiko: Fast einer von drei (31 %) extrem brachyzephalen Hunden mit BOAS und Lungenentzündung entwickelte in dieser Analyse eine Erkrankung der Speiseröhre, der Wirbelsäule oder der Augenlider.

    Erkrankungen der Speiseröhre:

    • Achten Sie auf: Erbrechen oder Aufstoßen von Nahrung (besonders nach den Mahlzeiten) oder häufiges Verschlucken."

    https://www.petinsurance.com/veterinarians/research/

  • also streng genommen ist ja nicht die zunge zu lang, sondern die schnauze zu kurz..... was für verkrüppelte Kreaturen einfach 😩

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  • Da muss die Zunge gekürzt werden, weil das arme Mäuschen sie nicht mehr einziehen kann? DAS hatte ich noch garnicht auf der Rechnung. Ich bin entsetzt. Danke fürs aufmerksam machen.

  • Da gehts um Oesterreich. Betrifft in vielen Punkten Zuechter, aber gerade das (geplante) Verbot bzgl. Erwerb und Weitergabe von Qualzuchten betrifft auch normale HH.

    Ich find grad leider nur das auf FB. Wenn ich Zeit habe, schau ich mal nach etwas zum Thema ausserhalb von FB..

    *klick*

  • Ich schau da immer gerne bei Quen nach, es gibt neues aber zu A noch nix.

    Aber auf der Seite vom ÖKV gibt es einen Link zu Gesetzen.

    https://www.oekv.at/media/upload/e….12.2022(1).pdf

    Und daraus:

    "...Besondere Voraussetzungen für das Halten von Hunden und Katzen im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit

    § 15. (1) Unbeschadet des § 21 TSchG ist bei der Haltung von Hunden und Katzen im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit Folgendes zu überprüfen und zu dokumentieren:1. Impfpässe oder EU-Heimtierausweise (inklusive Nationale des Tieres),

    2. Name und Anschrift der Züchterin oder des Züchters, wenn Zwischenhändler vorhanden, auchvon diesen,

    3. im Falle des Einbringens von Tieren aus anderen Mitgliedstaaten der EU die Bescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel gemäß Anhang E Teil I der Richtlinie 92/65/EWG, oder im Falle des Einbringens von Tieren aus Drittstaaten die grenztierärztliche Bescheinigung,4. Datum der Einbringung in die Betriebsstätte,
    5. Datum der Weitergabe.

    (2) Bei der Eingangsuntersuchung gemäß § 12 Abs. 4 ist insbesondere auch Folgendes zu überprüfen und unter Angabe des Datums der Eingangsuntersuchung zu dokumentieren:

    1. Übereinstimmung der in Abs. 1 Z 1 und 3 genannten Dokumente mit den eingebrachten Tieren, wobei vor allem das Alter und die Chipnummer mit den Angaben in den Dokumenten zu überprüfen sind,

    2. Gesundheitszustand (bei Katzen gemäß Anlage 4 Punkt II Z 2) und Bestätigung, dass die Tiere zur Haltung in der Betriebsstätte bzw. in einer Pflegestelle und zum Zwecke einer Übergabe an Dritte geeignet sind,

    3. Überprüfung auf Qualzuchtmerkmale gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 TSchG und auf stattgefundene Eingriffe,
    (3) Weiters ist von der Betreuungstierärztin oder vom Betreuungstierarzt Folgendes zu dokumentieren:
    1. Freigabedatum zur Vergesellschaftung mit anderen Tiergruppen derselben Tierart,
    2. Dokumentation von durchgeführter Medikation und Therapie.
    (4) Die Aufzeichnungen und Nachweise gemäß Abs. 1 bis 3 sind, sofern sie nicht gemäß § 21 TSchG fünf Jahre aufzubewahren sind, mindestens drei Jahre nach der Weitergabe oder dem Tod des betreffenden Tieres aufzubewahren. Diese Aufzeichnungen sind der Behörde anlässlich einer Kontrolle oder auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Stellt der Betreuungstierarzt bei den in Abs. 2 geforderten Überprüfungen Verstöße gegen die veterinärrechtlichen oder tierschutzrechtlichen Bestimmungen fest, ist von der Betreuungstierärztin oder vom Betreuungstierarzt die Behörde zu informieren..."

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