Fremdhunde massregeln - darf man das?

  • Isr einer meiner Hunde involviert ( ergo uns ist was reingekachelt...) ja. Dann kriegt der Fremdhund Lack.

    Wenn ich mit anderen Leuten spazieren gehe mit Hunden mögen diese es unterlassen , ich Regel meine Hunde und wer mittlerweile den Mali korrigieren will...joa |) Unklug für die Gesundheit.

  • Ich hab da heut nicht lang nachgedacht.

    Die HH des Frenchies wollten den Aussie blocken, aber der witscht durch und treibt den Frenchie in meine Richtung. Da hab ich halt hingelangt und Hey geschrien, als die auf meiner Höhe waren. Hat die Aussiehündin genug beeindruckt, dass sie den Rückruf wieder gehört hat und abgezogen ist.

    Ich kenne beide Hunde von gelegentlichen Begegnungen und Frenchie Tracy ist ignorant, aber kein Blümchen. War jetzt direkt noch keine offensichtliche Aggession im Spiel, aber wenn es Tracy entgültig zu blöd geworden wäre, hätte sie schon biestig werden können.

    Wie gesagt der HH des Aussis war zu weit weg und ich weiss gar nicht, ob er überhaupt mitgekriegt hat, dass ich seine Hündin gepiekst habe.

    Die Frenchie- HH kennen die Aussiehündin auch und sagen, dass sie nervt.

    Kaya hat mit der eigentlich kein Thema und lässt sie abperlen, wenn sie hüten oder treiben will.

    Aber ich massregle Hunde schon auch, wenn sie mich bedrängen oder anspringen. Das ist schon fast ein Reflex. Bisher hatte ich gottseidank noch keinen im Arm hängen. Sind halt meist rüpelige Junghunde.

  • Das kommt ziemlich darauf an, was der Rotti macht. Im Zweifel reagiere ich da noch schneller als bei einem Hund mit weniger direktem Verletzungspotential.

    Aber ich weiß natürlich was Du meinst. Bei meinem Hund wäre das auch eine ganz schlechte Idee, vor allem Anfassen. Nur: da kümmere ich mich auch aktiv drum, da kommt überhaupt niemand in die Situation meinen Hund zu maßregeln. Und als das einmal sehr überraschend vorkam (ich hatte zuvor klare Anweisungen in Bezug auf den Umgang mit ihm gegeben, es waren keine anderen Hunde involviert und mein Hund zeigte keinerlei Aggression, Hüpfen o.ä. sondern tastete sich vorsichtig an den fremden Menschen ran und plötzlich brüllte der Typ total unvermittelt SITZ) flüchtete er augenblicklich hinter mich. Und dann hab ich den Typen rausgeschmissen.


    Haften tut derjenige der in eine Beisserei eingreift idR selbst, es wird ja geraten nicht einzugreifen, weil man verletzt werden könnte und es ist am Ende kaum zu sagen, welcher Hund nun ggf. Verletzungen verursacht hat.

    Ich würde das auch immer auf meine Kappe nehmen, ich bin absolut bewusst darüber, dass Hunde Zähne haben und die auch einsetzen. Mitunter auch gegen den eigenen Halter in bestimmten Situationen, wieso also nicht bei mir?


    Aber meistens geht es ja gar nicht direkt um eine Beisserei.

    Wie hier auch beschrieben, sind es meist fehlinterpretierte Jagdsequenzen, Hüteverhalten... was von den jeweiligen HH dann als normal abgetan wird (was man erst am Nichtstun erkennt und dann zu hören bekommt, wenn man handelt).

  • Aber ich weiß natürlich was Du meinst. Bei meinem Hund wäre das auch eine ganz schlechte Idee, vor allem Anfassen. Nur: da kümmere ich mich auch aktiv drum, da kommt überhaupt niemand in die Situation meinen Hund zu maßregeln.

    Behaupte ich von mir ebenfalls, ist ja auch eher eine theoretische Überlegung.

    Wobei man ja auch niemals nie sagen sollte und nie weiß, welcher Film bei anderen Menschen so im Kopf läuft und wie sie darauf reagieren. :tropf: Es kam schon durchaus vor, dass fremde Menschen der festen Überzeugung waren, mein Hund würde mich zerfleischen wollen... dabei haben wir einfach nur sehr laut und körperlich spielerisch gerangelt. :ka:

  • Haften tut derjenige der in eine Beisserei eingreift idR selbst, es wird ja geraten nicht einzugreifen, weil man verletzt werden könnte und es ist am Ende kaum zu sagen, welcher Hund nun ggf. Verletzungen verursacht hat.

    Ich glaube so eindeutig ist das nicht. Hier in meinem Ort reicht schon "gefahrdrohendes Anspringen" aus damit ein Hund (und sein Halter) Ärger bekommt.

  • Haften tut derjenige der in eine Beisserei eingreift idR selbst, es wird ja geraten nicht einzugreifen, weil man verletzt werden könnte und es ist am Ende kaum zu sagen, welcher Hund nun ggf. Verletzungen verursacht hat.

    Ich glaube so eindeutig ist das nicht. Hier in meinem Ort reicht schon "gefahrdrohendes Anspringen" aus damit ein Hund (und sein Halter) Ärger bekommt.

    Was ich jetzt auch überzogen finde. Grad bei Junghunden passiert das halt mal im Überschwang. Kaya war da auch eine Kandidatin. Ich war direkt froh, wenn sie da auch mal von ihrem "Opfer" direkt die entsprechende Rückmeldung bekommen hat. Klar, hab ich das auch unterbunden, aber beim Junghund passiert sowas schon mal. Ich will den auch nicht hermetisch abriegeln, weil sonst lernt er ja auch nix.

    Und wer entscheidet dann, ob es "gefährlich" war? Der Angesprungene?

  • Isr einer meiner Hunde involviert ( ergo uns ist was reingekachelt...) ja. Dann kriegt der Fremdhund Lack.

    Wenn ich mit anderen Leuten spazieren gehe mit Hunden mögen diese es unterlassen , ich Regel meine Hunde und wer mittlerweile den Mali korrigieren will...joa |) Unklug für die Gesundheit.

    Würd ich mir bei nem Mali wahrscheinlich auch zwei Mal überlegen. Hier rennen aber keine Malis ungesichert in uns rein. Eigentlich rennen hier überhaupt keine auf meinen Gassistrecken rum.

  • Isr einer meiner Hunde involviert ( ergo uns ist was reingekachelt...) ja. Dann kriegt der Fremdhund Lack.

    Wenn ich mit anderen Leuten spazieren gehe mit Hunden mögen diese es unterlassen , ich Regel meine Hunde und wer mittlerweile den Mali korrigieren will...joa |) Unklug für die Gesundheit.

    Würd ich mir bei nem Mali wahrscheinlich auch zwei Mal überlegen. Hier rennen aber keine Malis ungesichert in uns rein. Eigentlich rennen hier überhaupt keine auf meinen Gassistrecken rum.

    War er auf Leute bezogen mit denen man unterwegs ist und dem Hund ne Ansage machen wollen weil halt.

    Gibt dann halt ne Ansage und sonst keine Runden mehr weil.zu nervig.

  • Ich glaube so eindeutig ist das nicht. Hier in meinem Ort reicht schon "gefahrdrohendes Anspringen" aus damit ein Hund (und sein Halter) Ärger bekommt.

    Was ich jetzt auch überzogen finde. Grad bei Junghunden passiert das halt mal im Überschwang. Kaya war da auch eine Kandidatin. Ich war direkt froh, wenn sie da auch mal von ihrem "Opfer" direkt die entsprechende Rückmeldung bekommen hat. Klar, hab ich das auch unterbunden, aber beim Junghund passiert sowas schon mal. Ich will den auch nicht hermetisch abriegeln, weil sonst lernt er ja auch nix.

    Und wer entscheidet dann, ob es "gefährlich" war? Der Angesprungene?

    Wer das entscheidet weiß ich nicht, aber ich fürchte tatsächlich erstmal der Angesprungene. Der meldet das ja, wenn er sich bedroht gefühlt hat.

    Und dann setzt sich die Maschinerie in Gang....

    Überzogen finde ich das eigentlich auch, aber eigentlich auch nicht. Einfach weil wir hier bis vor 2 Jahren auch echt noch Hunde hatten die alleine Gassi gegangen sind. Ein Dobermann, ein Mix in der Größenordnung und so. Ich nehme an das dieser Satz mit in die Satzung aufgenommen wurde weil es da einfach zuviele Probleme gab.

  • Haften tut derjenige der in eine Beisserei eingreift idR selbst, es wird ja geraten nicht einzugreifen, weil man verletzt werden könnte und es ist am Ende kaum zu sagen, welcher Hund nun ggf. Verletzungen verursacht hat.

    Ich glaube so eindeutig ist das nicht. Hier in meinem Ort reicht schon "gefahrdrohendes Anspringen" aus damit ein Hund (und sein Halter) Ärger bekommt.

    Das ist bei uns auch so, würde dann in so einem Fall zu Auflagen für beide Hunde und HH führen. Das kann Dir schon blühen, wenn Dein angeleinter Hund in eine Beisserei mit einem freilaufenden Hund verwickelt wird und dieser verletzt wird.

    Aber Auflagen haben ja was mit Gefahrenverhütung zu tun, nicht mit Haftung.

    Und die Hundehaftpflicht und die Privathaftpflicht werden da aussteigen, wenn der Geschädigte aktiv eingegriffen hat und dadurch geschädigt wurde. Derjenige hat sich selber freiwillig, fahrlässig in den Gefahrenbereich begeben. Wenn das zur Klage kommt und es um Schuld geht, dann gibt das immer eine Teilschuld. Und Teilschuld in dem Falle auch nur, weil Tierhalter durch das Tierhalterrisiko/Tiergefahr praktisch immer und überall mithaften sobald ihre Tiere involviert sind.

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