Alles anzeigenDas ist es ja, was eben nicht verstanden wurde!
Kat 2 Liste hat nichts mit Kat 1 Liste zu tun!
Kat 1 sind die sogenannten Kampfhunde, auch gerne nur Listenhunde genannt.
Darin befinden sich, bis auf seltenen Ausnahmen, immer die gleichen üblichen "Verdächtigen". Daher ja auch der Begriff Listenhunde.
Kat 2 sind eben Anlagehunde, also eben bestimmte Hunde, die "auch mal gerne gefährlich werden können". Darum ja auch die Auflagen für Kat 2 Hunde! Darum kann, darf man die halten, muß aber vorab gewisse Auflagen erfüllen!
und genau das ist eben nicht richtig, Anlagenhunde gibt es als Begrifflichkeit nicht in dieser Verordnung.
Du kannst jetzt gerne weiter versuchen Haare zu spalten, aber grundsätzlich gibt es Kampfhunde in zwei Kategorien, die einen vermittelbar, die anderen nicht. Und nichts anderes schreibe ich die ganze Zeit.