Der Hundehalter haftet für den Schaden seines Hundes verschuldensunabhängig.
Ubrigens: Wenn man eine Zigarette rauchen geht und noch ein paar andere Erwachsene im Raum sind, verletzt man doch nicht seine Aufsichtspflicht. Das wurde ja als Argument aufgeführt, um bloß nichts zu melden. Dieses Argument ist falsch.
Ich frag mich echt, wieso man das innerhalb der Familie so anders sieht als außerhalb.