da hat Frau Baerbock leider Unsinn erzählt. Ich halte ihr mal zugute, dass sie im momentanen Wahlkampf nicht die Zeit hat, sich gründlich in eine so komplizierte Gemengelage einzulesen. Die Grundverordnung sagt sehr eindeutig, dass alle Antibiotika auf der Verbotsliste nicht mehr für Tiere eingesetzt werden dürfen. Es gibt keine Möglichkeit für Ausnahmen. Es trifft also einzelne erkrankte Nutztiere ebenso wie Haustiere, Zootiere und Tiere auf Gnadenhöfen.
Herr Häusling fordert in seinem Veto zwar Ausnahmen für Einzeltierbehandlung (mit sehr hohen Hürden), aber es ist ziemlich utopisch zu glauben, dass das zeitnah umgesetzt werden würde.
Um welche Antibiotika geht es denn?
Also welche sind die Reserveantibiosen, die Tierärzte eben nicht verschreiben dürfen?
Dass das Gesetz 8 Jahre brauchte ist doch klar.
Wiesen… möchte doch die glücklichen Hühner weiterhin ab dem ersten Korn mit Chemie vollpumpen…