Antibiotika-Verbot für Tiere - neuer Rückert-Artikel
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Hab mich schlau gemacht
Die Anzahl der zugelassenen antibiotisch wirksamen Stoffe beträgt laut WHO mindestens 296 in der Humanmedizin (WHO 2018) bzw. laut OIE 124 in der Tiermedizin (OIE 2019). Von diesen Wirkstoffen sind in Deutschland insgesamt 22 Wirkstoffe in der Tiermedizin im Einsatz, die den Klassen der Fluorchinolone, Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Polypeptide und Makrolide der WHO-CIA-Liste zugeordnet werden können. Von diesen 22 Wirkstoffenwerden in Deutschland fünf Wirkstoffe (Erythromycin, Spiramycin, Bacitracin, Polymyxin B und Colistin) in der Human- und Tiermedizin genutzt.
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Mag dass jemand für Facebook Verweigerer wie mich mal kurz zusammenfassen? Das wäre toll.
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Frau Baerbock sagt, dass das Gesetz von Anfang an nur auf Massentierhaltung ausgelegt war und lediglich "schwammig" formuliert ist und missverstanden wurde.
Aktuell wird vom "grünen Berichterstatter" im EU-Parlament genau dieser Schärfung gefordert. Jeder Tierarzt kann Weiterhin jedes Antibiotikum benutzen, es geht ausschließlich um Massentierhaltung. Und das soll in der Formulierung ergänzt werden.
Wenn Einzeltiere in Massentierhaltung erkranken dürfen sie ebenfalls Antibiotika erhalten. Aber nicht mehr pro forma der ganze Bestand.
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Vielen Dank.
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Frau Baerbock sagt, dass das Gesetz von Anfang an nur auf Massentierhaltung ausgelegt war und lediglich "schwammig" formuliert ist und missverstanden wurde.
Aktuell wird vom "grünen Berichterstatter" im EU-Parlament genau dieser Schärfung gefordert. Jeder Tierarzt kann Weiterhin jedes Antibiotikum benutzen, es geht ausschließlich um Massentierhaltung. Und das soll in der Formulierung ergänzt werden.
Wenn Einzeltiere in Massentierhaltung erkranken dürfen sie ebenfalls Antibiotika erhalten. Aber nicht mehr pro forma der ganze Bestand.
da hat Frau Baerbock leider Unsinn erzählt. Ich halte ihr mal zugute, dass sie im momentanen Wahlkampf nicht die Zeit hat, sich gründlich in eine so komplizierte Gemengelage einzulesen. Die Grundverordnung sagt sehr eindeutig, dass alle Antibiotika auf der Verbotsliste nicht mehr für Tiere eingesetzt werden dürfen. Es gibt keine Möglichkeit für Ausnahmen. Es trifft also einzelne erkrankte Nutztiere ebenso wie Haustiere, Zootiere und Tiere auf Gnadenhöfen.
Herr Häusling fordert in seinem Veto zwar Ausnahmen für Einzeltierbehandlung (mit sehr hohen Hürden), aber es ist ziemlich utopisch zu glauben, dass das zeitnah umgesetzt werden würde.
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Ich habe lediglich wiedergegeben, was sie gesagt hat. Und sie hat mehrfach betont, dass der Text im EU-Parlament gerade angepasst werden soll.
Ob das so stimmt oder nicht, da stecke ich zu wenig in den Details.
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Wenn es denn so wäre, das wäre natürlich sehr positiv.
Allerdings kann ich es nicht wirklich glauben.
Es wurde 8 Jahre an der Verordnung gearbeitet, sie soll Ende Januar 2022 in Kraft treten und auf den letzten Metern soll sie jetzt noch mal entschärft werden?
Wäre zu schön, um wahr zu sein.
Ich vermute eher, sie glaubt ungeprüft das, was Herr Häusling verbreitet. Und der hat leider überhaupt keinen Einfluss darauf, dass die Verordnung angepasst wird.
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Aber ihre eindeutige Aussage, dass die Antibiotika-Initiative der Grünen niemals die Einzel- und Kleintierhaltung betrifft, hat Martin durch viele Falltüren hier eindeutig dokumentieren können.
Sollte es da nachhaltig zu Problemen kommen und ich denke, das ist noch lange nicht fix durch, wird ihr das massiv um die Ohren fliegen.
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Nur, dass es dann zu spät ist.
Ich fange noch mal bei Adam und Eva an:
Herrn Häusling ging der Onehealth-Entwurf der EU-Kommission nicht weit genug. Es gab seiner Meinung nach zu viele Schlupflöcher, die Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung weiterhin ermöglichen würden.
Ergo hat er Veto eingelegt, fordert, auch Antibiotiagruppen auf die Liste zu setzen, die unverzichtbar in der Veterinärmedizin sind und will aber, im Gegensatz zur bereits beschlossenen Grundverordnung, in Ausnahmefällen, nach Antibiogramm, Einzeltierbehandlungen ermöglichen.
Jeder, der nicht völlig naiv ist, weiß aber, dass eine Änderung der Grundverordnung nicht mal eben easypeasy möglich ist.
Ega,, was Frau Baerbock, die Soko Tierschutz, oder wer auch immer das Veto unterstützt, erzählen mag.
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