Antibiotika-Verbot für Tiere - neuer Rückert-Artikel
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Und womit sollen die armen Leute ihren Eiweißbedarf decken? Sollen sie Insekten essen (am besten aus der gleichen Tüte wie das entsprechende Katzen- und Hundefutter)?
Ich erinnere mich, dass es in meiner Kindheit und Jugend Sonntags Fleisch gab, vielleicht in der Woche mal eine Wurst.
Da hat keiner Insekten gegessen oder ist an Proteinmangel gestorben.
Es gibt so viele Möglichkeiten ohne Fleischberge zu kochen, bedeutet aber natürlich etwas Kreativität und nicht einfach nur das Billigschnitzel in die Pfanne zu schmeissen.
Dieser Massen Konsum an Fleisch heutzutage ist krank.
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Hi
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Sorry, ich bin nicht auf Facebook. Und gerade für ein emotional kritisches Thema ist das für mich auch keine wirklich geeignete Informationsquelle.
Ja, das Thema Reserveantibiotika oder generell Antibiotika in der Tierhaltung ist schon sehr viele Jahre umstritten. Und Herr Häusling hat tatsächlich seine frühere Stoßrichtung bereits modifiziert. Allerdings schon vor der aktuellen Initiative. Und der hier zitierte Facebook-Kommentar wirft die Dinge gerade wieder durcheinander.
Ich drösel es nochmal auf, sorry, wird länger:
Der Auftrag zur Einstufung bestimmter Gruppen von Antibiotika als Reserveantibiotika für den ausschließlichem Einsatz beim Menschen ergibt sich aus einer EU-Verordnung. Die EU 2019/6. Die ist beschlossen. Schon 2019.
Diese EU Verordnung ist in Deutschland in das nationale Tierarzneimittelgesetz umgesetzt worden. Das ist seit Ende Juni 2021 auch durch.
Im Tierarzneimittelgesetz und in der EU-Verordnung sind keine genauen Gruppen von Antibiotika definiert worden, die als HRMA einzustufen sind. Das muss im Rahmen einer Ergänzung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Ende Januar 2022 erledigt sein.
Ja: Tierarzneimittelgesetz und EU Verordnung sehen keine Unterschiede zwischen den Tierarten vor. Das hat aber weder Herr Häusling behauptet noch die Initiativen mit gleicher Stoßrichtung, die sich der Forderung von Germanwatch angeschlossen haben. Zumindest nicht in den entsprechenden Papieren - Facebook kenne ich nicht.
Die Debatte entzündet sich aktuell darum, welche Kriterien angelegt werden sollen, um ein Antibiotikum als HRAM zu klassifizieren. Dafür gab es die beratende Arbeit der EMA. Das war übrigens noch kein Verordnungsgrundlage, sondern ein Vorschlag, der erwägt und in Betracht gezogen werden muss.
Dieser Vorschlag umfasst die Forderung, ein Antibiotikum nur dann als HRAM zu klassifizieren, wenn es nicht essenziell für den Einsatz in der Veterinärmedizin ist. Das ist die Regelung, die aktuell auch der bpt (der wichtigste Berufsverband der Tierärzte) durchsetzen möchte. Es gibt aber auch aus der Tierärzteschaft andere Stimmen, das Forum „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e. V.“ (ein kleiner Verband) hat sich z. B. dem kritischen Schreiben von Germanwatch e. V. angeschlossen.
Unter Anderem dieser Punkt wurde kritisiert - nicht nur vom argrapolitischem Sprecher ubd EU Abgeordneten Herrn Häusling, aber dieser verantwortet den Entschließungsantrag - und als deutlich hinter dem zurückbleibend gewertet, was die EU Verordnung tatsächlich gebietet. Über diese deutliche Kritik wurde Mitte Juli im zuständigen EU Ausschuss debattiert.
Dafür hat Herr Häusling einen Gegenvorschlag unterbreitet. Auch der ist noch kein Verordnungstext. In diesem Gegenvorschlag wird u. A. gefordert, dass es kein Kriterium für die Einstufung eines Antibiotikums als HRAM sein darf, dass es als essenziell für den Einsatz in der Veterinärmedizin gewertet wird. Wie gesagt: Nicht um Tierhalter zu schikanieren, sondern weil diese Regelung als zu großes Schlupfloch für den weiteren Einsatz dieser als höchst kritisch eingestuften Antibiotika in der Massentierhaltung bildet. Und damit genau im Gegensatz zum ursprünglichen Anliegen, die Wirksamkeit dieser Antibiotika zu retten, unterläuft. Dagegen richtet sich die Kritik und diesbezüglich kann man auch nicht von einer Lüge sprechen.
Dieser Kritik hat sich der Ausschuss mehrheitlich angeschlossen.
Der Gegenvorschlag von Herrn Häusling geht nicht um eine Unterscheidung zwischen Tierarten. Ich zitiere - verlinkt ist die Quelle ja schon:
„5. Calls on the Commission to submit a new delegated act in line with the criteria and the recommendations of the WHO to reserve highest priority critically important antimicrobials for human use only;
6. Calls on the Commission to accompany the new delegated act with a legislative proposal to amend Regulation (EU) 2019/6 to set the conditions for the treatment of individual animals with HRAM by way of derogation from Article 37(3) of that Regulation;
7. Considers that such a derogation should only apply to the treatment of individual animals with a clinically diagnosed serious, life-threatening disease which, if inappropriately treated, would lead to significant morbidity or significant mortality, and for which no alternative treatment, alternative farm management strategies or improved animal husbandry techniques to prevent, treat or control the disease are available, and should only apply subject to an antibiotic susceptibility test being required prior to treatment.“
Der Entschließungsantrag sieht also vor, dass Ausnahmen beim individuellen Tier gleich welcher Art zulässig sind. Es ist wie gesagt grundsätzlich faktisch richtig, was der bpt sagt, dass die zugrundeliegenden Gesetze keine Unterscheidung zwischen Tierarten vorsehen. Die wird nicht kommen. Nur tut das auch nichts zur Sache, weil das auch nicht so im Entschließungsantrag steht. Es ist genauso richtig, dass Herr Häusling sagt, dass sich seine Initiative nicht gegen die individuelle Medikation in der Hobbytierhaltung richtet. Aber sie ist wegen des Wortlauts der schon ratifizierten Rechtsordnungen tatsächlich zwangsweise betroffen.
Und an dieser Stelle wird es wirklich unklar, was die Zukunft bringt. Der Entschließungsantrag sieht eine Änderungsverordnung zu der EU Richtlinie 2019/6 vor. Der bpt unterstellt - schwankend - dass genau das nicht möglich ist bzw. sehr unwahrscheinlich ist und fordert auf Basis dieser unterstellten Unmöglichkeit, die Empfehlung der EMA unverändert passieren zu lassen. Das zum Faktischen. Die individuellen gegenseitigen teils beleidigenden Anschuldigungen sind eine unschöne und unprofessionelle Begleiterscheinung dieses Streits und haben in der fachlichen Debatte mMn nichts zu suchen.
Der EU Ausschuss ist der Kritik am EMA-Papier mehrheitlich gefolgt und fordert das EU Parlament auf, neu zu debattieren. Dagegen richtet sich die Petition (unter der Auffassung, dass die abstimmenden Mitglieder im Ausschuss nicht überblickt haben, was das in Konsequenz bedeutet).
Zur Rechtsfrage gibts von allen Seiten bisher nur Meinungen. Von daher besteht meiner jetzt ganz persönlichen Einschätzung nach durchaus! das reelle Risiko, dass durch den Entschluss des Ausschusses in letzter Konsequenz mehr Antibiotika als HRMA eingestuft und damit auch schlussendlich nicht mehr am Haustier zum Einsatz gelangen können. Dass sich hier also möglicherweise ein „Kollateralschaden“ für den Haustierhalter daraus ergibt, dass der Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung strikt eingeschränkt wird.
Der Entschließungsantrag von Herrn Häusling sieht eine Ausnahmemöglichkeit für das individuelle Tier vor, mit der die Interessen der Haustierhalter gesichert wären (die Tierärzte allerdings deutlich eingeschränkter bei der Verordnung wären). Aber ob die umgesetzt werden kann oder nicht - oder umgesetzt werden wird oder nicht - oder ob das Parlament letztlich nochmal was ganz anderes für die Kriterien beschließt - das ist völlig offen.
Auf der anderen Seite ist es definitiv auch Fakt, dass das strittige Kriterium im Entwurf der EMA (dessen unveränderte Durchsetzung der bpt fordert) eine drastische Hürde für die Einstufung eines Antibiotikums als HRMA legt. Und damit das Ziel, die grundsätzliche Wirksamkeit dieser speziellen Antibiotika durch strikte Einsatzlimitierung zu sichern, erschwert. Und dass entsprechend für den Menschen als Ultima Ratio wichtige Antibiotika weiter auch in der Tiermedizin eingesetzt werden, und zwar sowohl in Einzel- als auch in Massentierhaltung.
Was an Risiken hier wie betrachtet oder gewichtet werden soll, das ist letztlich die strittige Frage. Nicht, ob es eine Unterscheidung zwischen Haustier und Nutztier geben wird, die steht überhaupt nicht zur Debatte. Das sind einfach nur verbale Schlagabtausche zwischen den Streitenden. Daher mag ich meine persönliche Einschätzung davon auch nicht beeinflussen lassen. Das Fachliche ist schon schwierig und komplex genug.
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Ich wünschte, ich könnte deinen Optimismus teilen.
Leider befürchte ich, dass die Szenarien, die die Tierärzteschaft zeichnet, genauso eintreffen und dass es keine Ausnahmen für Individuen geben wird.
Für mich ist der Antrag von Herrn Häusling, diese Ausnahmen zuzulassen, reine Makulatur.
Ich wünsche mir aber wirklich, dass du mit deiner Einschätzung letztendlich richtig liegst; denn sonst kann ich meine Meerschweinchen (beispielsweise) bei jedem Atemwegsinfekt oder Abszess direkt zum Einschläfern zum TA bringen, wenn er kein Baytril mehr geben darf.
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ich war wieder neugierig. Inzwischen sind es fast 115000 Unterschriften. Dazu kommen dann noch die Listen. Ich kann mich nicht erinnern je eine so schnell wachsende Petition verfolgt zu haben.
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Ich wünschte, ich könnte deinen Optimismus teilen.
Leider befürchte ich, dass die Szenarien, die die Tierärzteschaft zeichnet, genauso eintreffen und dass es keine Ausnahmen für Individuen geben wird.
Für mich ist der Antrag von Herrn Häusling, diese Ausnahmen zuzulassen, reine Makulatur.
Ich wünsche mir aber wirklich, dass du mit deiner Einschätzung letztendlich richtig liegst; denn sonst kann ich meine Meerschweinchen (beispielsweise) bei jedem Atemwegsinfekt oder Abszess direkt zum Einschläfern zum TA bringen, wenn er kein Baytril mehr geben darf.
Ich bin nicht optimistisch. Würdest Du mich nach meinem rein persönlichen Bauchgefühl fragen: Ich tendiere zu der Auffassung, dass eine Ergänzungsverordnung tendnziell eher unwahrscheinlich als wahrscheinlich ist.
Ich bin übrigens auch nicht optimistisch dahingehend - auch mein ganz rein persönliches Bauchgefühl - dass im EU Parlament dem Entschließungsantrag gefolgt wird, sondern halte es für tendenziell wahrscheinlicher, dass den Empfehlungen der EMA gefolgt wird. Weil meiner Erfahrung nach schlussendlich oft die Weichenlegung für die Wahrung langfristiger Interessen kurzfristigen und einfacher belegbaren konkreten Interessen untergeordnet wird. Ganz unabhängig von der Petition.
Optimismus ist für mich bei dem ganzen Themenkomplex ausverkauft. Ich halte es für eine Entscheidung zwischen zwei Misthaufen.
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Bei unserer Tierärztin liegen auch Unterschriftenlisten aus.
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Nochmal ergänzend zu dem bereits gepostetem Link von Kenjada noch zur sachlichen Information über Reserveantibiotika ein Dossier des RKI - dass sich unter Anderem mit den Kriterien für die Einstufung eines Antibiotikums als Reserveantibiotikum. Dieses Dossier ist von de aktuellen Auseinandersetzung völlig unbeleckt, weil es in einem ganz anderen rechtlichem Zusammenhang erstellt wurde. Und es bietet einen sehr guten und gleichzeitig nicht allzu umfangreichen Überblick zum Thema:
RKI - FREISTELLUNG VON RESERVEANTIBIOTIKA VON DER NUTZENBEWERTUNG NACH § 35A SGB V
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Und noch eine Ergänzung zum Hintergrund des Ganzen von WHO und IACG (beauftragt von der WHO, Report an die UN):
Die Vorstellung in Kurzfassung der WHO aus 2019:
WHO.in - New report calls for urgent action ..l
Und der komplette Report aus 2019:
WHO.int - Antimicrobial Resistance Interageny Coordination Group: No time to wait
Kurz zu den angeführten „5% der resistenten Keime, die aus dem Tierbereich stammen“: Ganz unabhängig davon, das ich auch dafür möglichst gerne eine sachliche Quelle hätte und nicht entscheiden möchte, ob ich einem Blogbeitrag „glaube“: Das spielt bei den aktuell anstehenden Beschlüssen tatsächlich keine große Rolle. Siehe hierzu auch den Bericht des RKI und warum Reserveantibiotika als solche zu behandeln sind.
Die Festlegung, dass bestimmte Reserveantbiotika als ausschließlich nur zu menschlichen Nutzung reserviert werden sollen, ist schon getroffen. Es geht um die Frage, welche das sein sollen.
Der WHO gehts übrigens auch nicht darum, „die Welt zu retten“. Wie auch immer man sich das vorstellt. Die befasst sich mit Gesundheitsfragen. Die Dringlichkeit 2919 wurde vor dem Hintergrund folgender Prognose herausgestellt (Zitat aus dem oberen Link):
„If no action is taken - warns the UN Ad hoc Interagency Coordinating Group on Antimicrobial Resistance who released the report – drug-resistant diseases could cause 10 million deaths each year by 2050 and damage to the economy as catastrophic as the 2008-2009 global financial crisis. By 2030, antimicrobial resistance could force up to 24 million people into extreme poverty.
Currently, at least 700,000 people die each year due to drug-resistant diseases, including 230,000 people who die from multidrug-resistant tuberculosis. More and more common diseases, including respiratory tract infections, sexually transmitted infections and urinary tract infections, are untreatable; lifesaving medical procedures are becoming much riskier, and our food systems are increasingly precarious.“
Natürlich ist die EU Verordnung 2019/6 da nur ein Minimalbaustein.
Ich selbst krieg 2050 recht wahrscheinlich nicht mehr groß mit. Trotzdem halte ich auch diese Belange für wichtig.
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Ralph Rückert schreibt allerdings, dass 95 % der Resistenzen im Humanbereich gezüchtet werden. Aus welchem Grund soll man ihm das nicht glauben?
Weil es keine nachvollziehbare Quelle dafür gibt. Ich halte diese Aussage für sehr fraglich.
Was allerdings stimmt: es gibt keine Möglichkeit, in der Gesetzgebung zur Tiermedizin zwischen unterschiedlichen Tierarten zu unterscheiden. Es gibt nur die Unterscheidung: Humanmedizin oder Veterinärmedizin. Wenn also bestimmte Antibiotika ausschließlich der Humanmedizin vorbehalten sein sollen, dann trifft das alle Tiere. Richtig ist auch: wenn wie Reserve-AB weiter in der Tiermedizin eingesetzt werden dürfen, dann auch in der Massentierhaltung. Um das zu ändern, müssten noch andere Gesetze und Verordnungen geändert werden.
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Wenn das so durchkommt, wie befürchtet, dann seh ich - als behandelnder Tierarzt - für viele meiner (Intensiv)patienten schwarz.
Wir bewegen uns ja aktuell immer schon in rechtlichen Grauzonen, wenn wir Humanmedikamente umwidmen müssen. Wenn wir nun spezielle Wirkstoffgruppen einfach GAR NICHT MEHR verwenden dürfen, dann puh ... da krieg ich echt Angst.
Alleine wenn Fluorchinolone wegfallen ... Otitis media, Prostatitis, Sepsis, Pyometra ... alle Nager und Heimtiere - für die gibt es dann einfach nichts mehr. Nada.
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