Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 17

  • Danke, dass hatte ich schon gesehen, wurde aber nicht so wirklich schlau draus. Ich will nicht dort wohnen sondern nur Urlauben, brauche ich da etwa auch eine Bewilligung?


    Ähm, ich weiss dass das Tessin ne "krasse" (ultra dämlich wer da alles drauf steht :woozy_face: - ich denk der Mastiff auch) Rasseliste hat und das die Hunde auf dieser Liste einzeln zu führen sind.


    Sonst müssen Urlauber meines Wissens nicht beachten. (Ach ja Leinenpflicht könnte noch sein, aber das regelt die Gemeinde)

    Ich denk mal der Hund ist nicht kupiert oder hat eine natürliche Stummelrute?

    Sonst wird's Kompliziert

    Ja der mastiff steht drauf. Nein kupiert ist sie nicht. Einzeln geführt auch kein Thema, mir geht's eigentlich nur drum ob der Hund dann nur mit Maulkorb das Haus verlassen darf, oder diesen zb nur in "engen" Stadt Situationen bräuchte.

    Vielleicht sollten wir einfach nach Italien fahren 😅

  • ch will nicht dort wohnen sondern nur Urlauben, brauche ich da etwa auch eine Bewilligung?

    Nein, nur wenn du länger als 30 Tage bleibst.


    Es gibt auch keine spezielle Maulkorb - oder Leinenpflicht, das ist ganz normal Gebietsabhängig :smile:

    Leinen- und Maulkorbpflicht, Zutrittsverbote


    Keine allgemeine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, jedoch gilt, dass Hunde im von Personen und/oder Tieren frequentierten öffentlichen Raum an der Leine zu führen sind - und falls entsprechend ausgeschildert auch mit Maulkorb.

  • oder hat eine natürliche Stummelrute?

    Ist das allgemein ein Problem bei Hunden, wenn ich in der Schweiz Urlaub machen möchte? Falls wir uns das in den nächsten Jahren überlegen sollten, wo die Große dann noch mitkann…

  • Weiß zufällig jemand welcher Paragraf genau besagt das man nur zwei Reparaturversuche erlauben muss bevor man ein Ersatzgerät bekommen muss und das es dabei egal ist ob es zweimal der gleiche Fehler war oder nicht?

    Wir haben nämlich das Problem das unser Waschtrocker das vierte mal kaputt ist beim ersten Mal war es der selbe Fehler und nun haben wir den zweiten Fehler das zweite mal die weigern sich aber uns ein Ersatzgerät zu schicken.

    Und wir haben nur noch ein paar Wochen Gewährleistung.

    Ich denke die wollen us so lange nach hinten zögern das wir nicht mehr in die Gewährleistung fallen…

  • oder hat eine natürliche Stummelrute?

    Ist das allgemein ein Problem bei Hunden, wenn ich in der Schweiz Urlaub machen möchte? Falls wir uns das in den nächsten Jahren überlegen sollten, wo die Große dann noch mitkann…

    Ja, weil der Import von Hunden mit kupierter Rute verboten ist.

    Es wird empfohlen im Heimtierausweis einzutragen wenn es eine natürliche Stummelrute ist.


    Wenn es eine kupierter Rute ist, muss ein Pfand am Zoll hinterlegt werden, damit der Hund nicht in der CH verbleibt, sondern die CH wieder verlässt.



    Also in der Theorie, frag mal Schwabbelbacke wie gut das in der Praxis umgesetzt wird :pfeif: :hust:



    Das Problem ist halt wenn dann ein Zöllner doch mal nen schlechten Tag hat :tropf:

  • Es wird empfohlen im Heimtierausweis einzutragen wenn es eine natürliche Stummelrute ist.

    Dann müsste ich das ja erstmal ganz sicher rausfinden… :denker:

    Ich gehe jedenfalls davon aus, dass es nicht kupiert ist, weil die vorhandenen Wirbel zum Ende kleiner werden und zumindest beim Pumi im Standard eine Stummelrute als zuchtausschließender Fehler genannt wird. Scheint da also vorzukommen. Und im Tierheim hieß es auf Nachfrage damals auch, dass sie als Welpe so aus Ungarn gekommen wäre ohne Anzeichen, dass das kupiert wäre :ka:


    Werde ich aber auf jeden Fall im Hinterkopf behalten, danke!

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