Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 17
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Gast41354 -
9. April 2021 um 22:31
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Sie gefährdet sich und andere , weil sie z.B bei Rot über die Fußgängerampel läuft.
auch das ist keine Gefährdung, die eine freiheitsentziehende Maßnahme rechtfertigt
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Sie gefährdet sich und andere , weil sie z.B bei Rot über die Fußgängerampel läuft.
auch das ist keine Gefährdung, die eine freiheitsentziehende Maßnahme rechtfertigt
Ich will sie nicht inhaftieren und denke, das habe ich auch nirgendwo geschrieben. Mein Ziel ist, dass sie uns nicht mehr belästigt
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Ich will sie nicht inhaftieren und denke, das habe ich auch nirgendwo geschrieben. Mein Ziel ist, dass sie uns nicht mehr belästigt
In einem Pflegeheim die Türe abzuschließen, so dass die Dame nicht herauskommt ist aber per Gesetz eine freiheitsentziehende Maßnahme
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Haben wir hier zufällig einen Erfahrungsaustausch-Thread bezüglich der Zusammenführung von Hund und Katze?
Kurz mal nochmal dazu - magst du mir Bescheid sagen, falls du was findest oder eröffnest? :)
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In einem Pflegeheim die Türe abzuschließen, so dass die Dame nicht herauskommt ist aber per Gesetz eine freiheitsentziehende Maßnahme
Du, das ist nicht mein Problem und diese Diskussion ist müßig, weil ich dafür nicht der Ansprechpartner bin
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Fakt ist: Freiheitsentzug - wie auch immer - geht nicht ohne Weiteres. Als ich in der Pflege gejobbt habe, hatten wir eine alte Dame, die öfter mal Sonntags und jeden Feiertag losgezogen ist, an allen bekannten Häusern geklingelt und einen Schnaps verlangt hat. Die ging auch erst, wenn sie einen bekommen hat. Und kam öfter mal - von hilfsbereiten Leuten eingesammelt - mit einem Promillegehalt zurück, der einen gestandenen 50jährigen Quartalstrinker ins Krankenhaus oder Grab gebracht hätte. Dagegen konnte man nichts machen, so sehr die Pflegefachkräfte sich auch gesorgt haben - sie war orientiert.
Dann hilft vermutlich wirklich nur der Weg übers Hausverbot.
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Du, das ist nicht mein Problem und diese Diskussion ist müßig, weil ich dafür nicht der Ansprechpartner bin
Ich habe nur die Rechtslage beschrieben....... ich bin nicht derjenige der klingelt
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Ich habe nur die Rechtslage beschrieben....... ich bin nicht derjenige der klingelt
Ja, aber einmal reicht aus , damit ich das verstehe
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...irgendwie ist mir nicht ganz klar, was du willst.
Du wirst auch nicht belästigt.
Ehm...
Ich habe lediglich zu Verstehen gegeben versucht, dass ich dein Anliegen nicht interpretieren konnte, ob du jetzt ernsthaft "wegsperren" meintest.Da hilft mir eine genauere Erklärung (die ja jetzt kam), dafür brauche ich nicht unbedingt auch eine Belästigung. (Wobei, die hab ich eigentlich sogar sehr aktuell und konkret.)
Aber ja, ich kann nichts hinzufügen. Tut mir leid, dass du in dieser Situation bist.
Tut mir für die Frau leid, dass sie scheinbar keine Betreuung erfahren kann, in der sie etwas aufgefangen wird.
Alles Rechtliche wurde hier bereits kundgetan.
Vielleicht kannst du einen Gartenzaun installieren mit einer Fakeklingel.
Kreativer bin ich da aber auch gerade nicht. -
Ich habe nur die Rechtslage beschrieben....... ich bin nicht derjenige der klingelt
Ja, aber einmal reicht aus , damit ich das verstehe
Ich kann deine Situation gut verstehen.
Wohnst du alleine oder kannst du jemand anderen zur Tür schicken? Es geht ja scheinbar um dich. Bei uns war das dann schnell vorbei, vor allem, weil klar war, dass ich zu Hause war. Sonst hat leider alles nicht geklappt. In Hundeerziehung ausgedrückt war das ja ‚selbstbelohnend‘ MICH abzufangen.
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