
-
-
Mir klingt das zu wuselig nach "Rin in die Kartoffeln - Raus aus die Kartoffeln". :-)
Fünfmal Geschirr-an-Leine-dran-Gespraddel finde ich wirklich ungünstig für letztlich - sorry - gerade mal ein bisschen die Pfoten vertreten.
Ich würde daraus zwei große Spaziergänge von je 1,25 Std. machen und falls nötig noch eine kleine 15-Min.-Löserunde einlegen.
Zur Geschichte an sich: Irgendwie schwer vorstellbar, dass Du einem Kerl 2.500,-- Taler auf den Tisch legst, ohne einen Vertrag aufgesetzt und dabei natürlich auch seinen Namen erfahren zu haben. Damit könntest Du doch forschen, wenn nötig, eine Anzeige erstatten. Oder?
Gruß
LPaxx
Wofür denn eine Anzeige um Himmels Willen?
Weil hier ein Kaufgeschäft zustande kam, bei dem die Käuferin - es geht um 2.500,-- Euro, wenn ich das richtig verstanden habe - erheblich betuppt wurde, was das Wesen des Hundes angeht. Würde mich wundern, wenn sich das juristisch nicht bewerten ließe. Und wenn der Mann kurz nach Abschluss des Kaufvertrags unter den angegebenen Kontaktdaten nicht mehr zu erreichen ist, bleibt vermutlich nur eine Anzeige.
Was dann im weiteren passiert - ob pawprints sich in die Arbeit mit dem Malinois irgendwie reinfuchst, weil sie das möchte, und sie das vielleicht ja auch gestemmt bekommt - ist davon ja unberührt.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Ich wurde beim Kauf reingelegt und habe jetzt eine hündische Baustelle zuhause. Was kann ich tun?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Die Kaeuferin war vor Ort und hat sich fast alles zeigen lassen. Fuer mich laeuft das unter 'selber Schuld'. Wer 2500 Euro fuer nen Hund zahlt, nachdem er den einmal gesehen hat und ein paar Tricks gezeigt bekommen hat, Einblick in die LU (anscheinend) hatte und dem eine BH gereicht hat.. Joa..nochmal: Selber Schuld!
-
Hast du den Impfpass bekommen?
Manchmal sind das ich die Vorbesitzer eingetragen.
EVTL auch der Züchter.
-
Wenn ich mir morgen für 2500 Euro ein Klavier kaufe und übermorgen immer noch keine Pianistin bin.....
dann ist doch wohl nicht der Verkäufer daran schuld?!
-
Solange der Hund gesund ist und man ihn vorher angesehen und von seiner "Tauglichkeit" überzeugt hat (was die TE tat und vorgeführt bekommen hat), ist da nichts schief gelaufen beim Kauf. Gekauft wie gesehen
Dass ein Hund sich in der neuen Umgebung unter neuer "Führung" nicht komplett gleich benimmt, sollte jedem klar sein, der ein Lebewesen kauft. Das ist kein Mangel, der gewährleistungspflichtig ist.
-
-
Wofür denn eine Anzeige um Himmels Willen?
Weil hier ein Kaufgeschäft zustande kam, bei dem die Käuferin - es geht um 2.500,-- Euro, wenn ich das richtig verstanden habe - erheblich betuppt wurde, was das Wesen des Hundes angeht. Würde mich wundern, wenn sich das juristisch nicht bewerten ließe. Und wenn der Mann kurz nach Abschluss des Kaufvertrags unter den angegebenen Kontaktdaten nicht mehr zu erreichen ist, bleibt vermutlich nur eine Anzeige.
Ihr wurde gezeigt was der Hund kann, ihr wurde gesagt was der Hund nicht kann und dass er darum verkauft wird. Sie hat einen Mali vor Ort gesehen, es stand Mali in der Anzeige- da wurde niemand betuppt oder was auch immer. Man kann sich ja schlecht selbst wegen zu großer Dummheit anzeigen.
-
Sie hat nicht geschrieben dass sie den Namen des Vorbesitzers nicht kennt, auch nichts von Abstammungspapieren. Ich nehme mal an dass Abstammungspapiere nicht wichtig waren. Wichtig war der vermeintliche oder wirkliche, aber vom TE nicht abrufbare Ausbildungsstand.
Warum sollte der Verkäufer verpflichtet sein den Hund zurück zu nehmen?
-
Solange der Hund gesund ist und man ihn vorher angesehen und von seiner "Tauglichkeit" überzeugt hat (was die TE tat und vorgeführt bekommen hat), ist da nichts schief gelaufen beim Kauf. Gekauft wie gesehen
Dass ein Hund sich in der neuen Umgebung unter neuer "Führung" nicht komplett gleich benimmt, sollte jedem klar sein, der ein Lebewesen kauft. Das ist kein Mangel, der gewährleistungspflichtig ist.
Hervorh. v. mir
Da meine ich, lohnte sich - bei 2.500,-- - eine juristische Prüfung. Ich bin mir im Unterschied zu Dir nicht sicher, dass das Ergebnis so feststeht.
-
Jetzt mal bei aller Liebe: Da kauft jemand ohne auch nur den Hauch einer Ahnung einen Hund fuer ein Haufen Geld und soll danach Anzeige erstatten?
Egal ob der Recht bekommt oder nicht, gehts noch laecherlicher?
Der Hund wurde niemandem aufgezwungen, es wurde kein angeblicher WM-Hund verkauft, es wurde nicht behauptet, dass der Hund Pruefung abc/Auswertung 123 hat, usw.
Nein, hier wurde einfach nur ein naiver Anfaenger ausgenutzt, der bereit war eine viel zu hohe Summe fuer einen normalen Hund zu zahlen! Nicht schoen, aber nicht verboten!
Nichts was der Hund zeigt ist der Beweis eines Betrugs. Wie gesagt, Gehorsam und allein bleiben muss man sich erarbeiten. Wenn man den Hund ned fuehrt, zeigt er eben weniger tolle Sachen. Alles nix ungewoehnliches..
-
Solange der Hund gesund ist und man ihn vorher angesehen und von seiner "Tauglichkeit" überzeugt hat (was die TE tat und vorgeführt bekommen hat), ist da nichts schief gelaufen beim Kauf. Gekauft wie gesehen
Dass ein Hund sich in der neuen Umgebung unter neuer "Führung" nicht komplett gleich benimmt, sollte jedem klar sein, der ein Lebewesen kauft. Das ist kein Mangel, der gewährleistungspflichtig ist.
Hervorh. v. mir
Da meine ich, lohnte sich - bei 2.500,-- - eine juristische Prüfung. Ich bin mir im Unterschied zu Dir nicht sicher, dass das Ergebnis so feststeht.
Ja kann die Person prüfen lassen, das ist aber keine Frage für das Dogforum, sondern für den Anwalt. Irgendeinen Anwalt findet man immer, der einen vertritt...
Witzig ist halt die Klausel gewährleistungspflichtig.
Der Verkäufer kann den Hund nochmal im Freilauf abrufen. Wenn der Hund dann hört, ist bewiesen, dass kein Mangel am Hund besteht. Der Verkäufer ist ja verpflichtet zur Nachbesserung am verkauften "Gegenstand". Et quod provisum est... Hund kann Rückruf
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!