Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16
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Gast41354 -
2. Oktober 2020 um 13:55 -
Geschlossen
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Dann würde ich ihn einfach einparken, dass er nicht mehr rauskommt und die Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe legen, dass er anrufen kann.
Das darf man auch nicht ohne dass der Besitzer vom anderen Fahrzeug einem richtig ärger machen kann.
Darf das nur die Polizei wahrscheinlich?
Ich denke mal du meinst eine Parkkralle? Die darf das Ordnungsamt benutzen aber nur auf öffentlichen Parkplätzen unter bestimmten Regeln.
Legal kann man nur den Abschleppdienst rufen und selber bezahlen und hoffen das man das Geld wieder bkommt. Oder vorher seinen Parkplatz absperren oder mit etwas zustellen.
LG
Sacco - Vor einem Moment
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Hallo,
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Dann bin ich offenbar einfach unsympathisch, denn das würde ich wirklich tun, wenn sich jemand auf meinen Parkplatz stellt. Alternative ist wohl, eine Besitzstörungsklage einzureichen, oder? Was kann man denn dann wirklich legales tun?
Wie immer ist man halt als Geschädigter der Dumme.

Bei uns hat die Wohnungsbaugesellschaft solche klappbaren Parkschlösser angebracht, an den Parkplätzen, die zu bestimmten Wohnungen gehören, da kann dann kein anderer mehr parken, wenn man es dann auch hochmacht.
Vielleicht machen die das bei euch ja auch, wenn du nachfragst
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Das setzen der Frist hatte gewirkt. Vor allem weil wir sagten, das sonst der Abschleppwagen aktiv wird. Das wollte der Falschparker dann doch nicht
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Das setzen der Frist hatte gewirkt. Vor allem weil wir sagten, das sonst der Abschleppwagen aktiv wird. Das wollte der Falschparker dann doch nicht
So ähnlich läufts bei mir auch immer, nur muss man "Abschleppwagen" durch "Bulldog" ersetzen und die Frist auf 45 Sekunden....

Und natürlich glaubhaft den Eindruck erwecken, dass man das ernst meint.


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Das setzen der Frist hatte gewirkt. Vor allem weil wir sagten, das sonst der Abschleppwagen aktiv wird. Das wollte der Falschparker dann doch nicht
So ähnlich läufts bei mir auch immer, nur muss man "Abschleppwagen" durch "Bulldog" ersetzen und die Frist auf 45 Sekunden....

Und natürlich glaubhaft den Eindruck erwecken, dass man das ernst meint.


So ungefähr......
"Wenn du vor meinen Hunden Respekt hast, warte bis ich mal in Rage bin!"

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Nee, interessanterweise funktioniert das besser, wenn man einfach nur angeschlendert kommt, das fremde Auto in der Einfahrt mit hochgezogener Augenbraue anschaut und sagt: 45 Sekunden, dann ist der weg da, sonst hol ich den Bulldog. Ganz ruhig und entspannt. Und dann geht und wenn man durch den Scheunenspalt keine Hektik beim anderen sieht, kann man noch den guten alten Lord Ford anschmeissen, spätestens dann sind sie bisher weg gewesen.
Für welche, die ich nicht antreffe, hab ich andere Methoden, die sind aber Betriebsgeheimnis.
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Wo ist denn der "Ab wann Hund vegan füttern Thread" hinverschwunden?
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Wurde geschlossen, weil sich nicht an die Netiquette gehalten wurde.
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Ich glaub der wurde gelöscht, aber es gibt ja noch den Veganer /Omnivorenthread in dem diskutiert werden kann.
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- Vor einem Moment
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