Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16
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Gast41354 -
2. Oktober 2020 um 13:55 -
Geschlossen
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Das weiß ich nicht, es hat mich nur dran erinnert.
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.11…S5An8UDutpw95t0
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6. Februar 2021 um 14:15
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Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16 - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Habe eine Frage.
Wenn jemand sein Auto auf meinem Wohnungsparkplatz stehen lässt und sich weigert es weg zu fahren, wer muss dann im Endeffekt den Abschleppdienst bezahlen?
Der hartnäckige Falschparker oder ich als Anwohner?
Es muss immer der bezahlen der den Auftrag gibt. Also müsstes du es bezahlen und dann versuchen von dem Falschparker wieder zubekommen.
LG
Sacco -
Da wäre vielleicht eine Wegfahrsperre besser zu verwenden, oder?
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Da wäre vielleicht eine Wegfahrsperre besser zu verwenden, oder?
Das darf man nicht. Das Fahrzeug ist ja fremdes Eigentum.
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Darf das nur die Polizei wahrscheinlich?
Dann würde ich ihn einfach einparken, dass er nicht mehr rauskommt und die Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe legen, dass er anrufen kann.
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Darf das nur die Polizei wahrscheinlich?
Dann würde ich ihn einfach einparken, dass er nicht mehr rauskommt und die Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe legen, dass er anrufen kann.
Das wiederum wäre Nötigung. (glaub ich)
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Dann bin ich offenbar einfach unsympathisch, denn das würde ich wirklich tun, wenn sich jemand auf meinen Parkplatz stellt. Alternative ist wohl, eine Besitzstörungsklage einzureichen, oder? Was kann man denn dann wirklich legales tun?
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Dann bin ich offenbar einfach unsympathisch, denn das würde ich wirklich tun, wenn sich jemand auf meinen Parkplatz stellt. Alternative ist wohl, eine Besitzstörungsklage einzureichen, oder? Was kann man denn dann wirklich legales tun?
Eine Besitzstörungsklage, oder den Parkplatz blockieren, bevor sich jemand anders drauf stellt.
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Der legale Weg ist:
Frist setzen, Abschleppen lassen (und Kosten von dem Falschparker zurückfordern, ggf. Klage), zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern, Klage.
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Dann bin ich offenbar einfach unsympathisch, denn das würde ich wirklich tun, wenn sich jemand auf meinen Parkplatz stellt. Alternative ist wohl, eine Besitzstörungsklage einzureichen, oder? Was kann man denn dann wirklich legales tun?
Wie immer ist man halt als Geschädigter der Dumme.

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