Das stimmt doch nicht. Wiederholungsimpfungen gelten ab dem Tag der Impfung. Wenn es sich also hier nicht um einen Welpen handelt, der noch in der Erstimpferei steckt, steht der Einreise in die Schweiz und nach Italien gar nichts im Weg.
Aber nur dann, die die vorige Impfung noch gültig war, nicht wenn deren "Gültig bis"-Datum um ein halbes Jahr überschritten wurde.
Gutes Argument. Klar, ergibt Sinn