Meine kleine wurde gebissen!!
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Kathrin: Sorry, aber wenn eine Pfote agenommen werden muss, rede ich bestimmt nicht mehr darueber, warum das passieren konnte.
Und zum Thema Provozieren: Der Schaeferhund in unserer Strasse (direkt gegenueber von unserer Haustuere) springt auch gerne ueber den Zaun und stellt nicht nur Hunde, sondern auch Kinder. Was ist nun meine Konsequenz? Ich darf mit meinen Hunden das Haus nicht mehr verlassen?? Muß erst nachfragen, ob er bitte seinen scharfen Hund reinnehmen koennte?? Also bitte, es gibt doch Grenzen!!
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Hallo,
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Juristisch ist ein Hund eine Sache. Was soll also ein Staatsanwalt tun, wegen Sachbeschädigung ermitteln?
Das Ordnungsamt ist da sicher die bessere Adresse, wenn man wirklich etwas machen will.
Auf der anderen Seite wird man mit rechtlichen Mitteln Kabbelein zwischen Hunden nicht verhindern können.
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Hallo
mich würde mal interessieren was für Verletzungen bei Deinem Hund festgestellt wurden.LG
Sandra -
Also zur Erklärung muss ich folgendes sagen:
Der Hund gehört meiner Freundin die leider im Moment krank ist.
Daher bin ich mit dem Hund gegangen und ich wusste die Vorgeschichte leider nicht!Aber muss man Angst haben spazieren zu gehen und dann "angegriffen" zu werden nur weil jemand nicht auf seinen bekanntermaßen gefährlich hund aufpassen kann?
ich mein wenn ich weiß, dass der hund schon des öfteren hunde angefallen hat, dann lass ich ihn doch nicht einfach vor der haustür liegen , ohne leine und gehe in den garten ( hinter dem haus ) oder?und wohin soll der hund den flüchten wenn er an der leine ist und der große frei rumläuft? ich kann den hund doch nicht weit laufen lassen, denn an einer straße fahren auch noch autos ... udn die sind auch nicht ganz ohne!
und ich habe ihm natürlich NICHT direkt gesagt das er die rechnung zahlen soll ... habe ihn natürlich erstmal zur rede gestellt, dass das doch nicht sein kann das er seinen schäferhund hier frei rumlaufen lässt ohne jegliche aufsicht ... etc .... als er dann anfangen wollte meinen hund abzutasten und sein hund immernoch da frei rumlief und nicht sehr "freundlich drein schaute" habe ich ihm entgegnet, dass mir das ganze hier jetzt zu "gefährlich" ist und ich mit dem hund gleich zum notdienst fahre und die rechnugn die da kommt von ihm bezahlt werden dürfe!
klar kann man über die formulierung streiten ... dennoch ist es mein gutes recht eine anzeige zu erstatten und um das einschalten des ordnungsamts zu bitten
wo leben wir denn das man angst haben muss mit seinem angeleinten hund spazieren zu gehen?!
ihr könnt mich gerne weiter "steinigen" aber ich finde ich habe in bezug auf anzeige und o.amt richtig gehandelt!
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Heike doch selbst da rede ich darüber! Vorallem da beide Besitzer ihre Hunde nicht innerhalb des Blickfeldes hatten und beide Hunde nicht gerade ohne sind! Klar, kam der erstmal in die Klinik usw., aber es gab erstmal ein Gespräch bzgl. Verhalten usw. Es kam dann zu einer Anzeige wg. Sachbeschädigung und unsachgemäßer Hundeführung, aber das lag am Verhalten einer der Parteien.
Meine wurde auch gebissen, 7 Tackernadeln im Ballen + einige in der Seite, auch da gab es ein gespräch. Ebenso bei den ganzen Attacken einer Hündin meiner gegenüber!
Ok, wenn der Hund natürlich so wohnt das man vorbei muß, dann nehm ich das mit dem provozieren zurück. Nimmt man aber aus Bequemlichkeit diesen Weg, dann steh ich zu meiner Aussage!
Mir fällt da noch was ein was hier vorgefallen ist: 2 Hunde, einer angeleint, einer frei (und hat Leinen- und Maulkorbzwang, welchen er aber nicht trägt). Der freie beißt den angeleinten und zwar so, das dieser Hund zig mal operiert werden und am Ende eingeschläfert werden mußte! Die Versicherung des freien Hundes hat da gerade mal einen Teil der Kosten übernommen, da der andere Hund an der Leine war! Ich wär mir - ehrlich gesagt - nicht so sicher, das ihr da 100% im recht seit (rechtlich gesehen!!) wenn eure an der Leine war!
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Hallo,
ich schließe mich der Frage von Casp3r an: Welche Verletzungen wurden denn festgestellt?
Liebe Grüße Brinchen

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Zitat
ihr könnt mich gerne weiter "steinigen" aber ich finde ich habe in bezug auf anzeige und o.amt richtig gehandelt!
Kein Mensch will dich steinigen! :/
Du hast doch nach Meinungen gefragt, auch wenns es keine Antworten waren die du hören wolltest!Im übrigen denke ich mal, wenn du keine Zeugen hast und der andere Hundehalter keine Zeugen hat um das Gegenteil zu beweisen, wird die Anzeige eh fallengelassen - ich sprech da aus Erfahrung!
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mhh naja der halter des anderen hundes war ja gar nicht zugegen, ich war alleine und die beiden hunde ...
mein hund hat gott sei dank glück im unglück gehabt und keinerlei weitere verletzung davon getragen ...
der haustierarzt soll aber morgen dennoch nochmal gucken weil sie eh einen termin zum impfen hat
sie hat also nur eine spritze gegen die offensichtlichen schmerzen im schwanz gesäß bereich kommen....
und zum thema provozieren:
1.) führt kein weg an dem haus vorbei
2.) wo leben wir denn das ich angst haben muss mit meinem hund ( AN DER LEINE) spazieren zu gehen ?!
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Noch mal meine persönliche Meinung:
Zitat.. dennoch ist es mein gutes recht eine anzeige zu erstatten
Das ist wieder so richtig typisch Deutsch - sicherlich ist es dein Recht, aber man sollte auch mal die Verhältnismäßigkeit betrachten...
Schade das manche Menschen nicht mehr im Ruhigen Ton und auf einer Sachlichen Ebene miteinander reden können. Es muss gleich immer der Rechtsweg genommen werden - und dann wundert es noch einen, warum in unserem schönen Deutschland die Gerichte dermaßen überlastet sind.
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Hat sie nicht geblutet oder hatte andere offensichtlichen Verletzungen?
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