Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Dann darf allerdings niemand mehr mit nem Hund 30kg plus raus. Auch nicht einzeln.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass wir da irgendwann hinkommen.

    Die ganze "Das kann JEDEM passieren mit JEDEM Hund" führt ja genau dahin.

    Wenn Hundehalter selbst der Meinung sind, dass so ein Vorfall "Pech" war und jedem hätte passieren können, durch nichts vorherzusehen und durch nichts zu verhindern... dann kann ich mir schon vorstellen, dass eine Gesellschaft dann irgendwo eine Grenze zieht und die Haltung großer Hunde generell stark einschränkt.

    Und wenn man dann noch drauf besteht, dass kleine Hunde genauso gefährlich sind... dann eben die auch noch.

    Und das heisst jetzt nicht, das ich mir das so wünsche oder so machen würde. Aber folgerichtig wäre es, wenn man dieser Argumentation folgt.

    PS: Vielerorts wäre doch genau das, was die Frau gemacht hat, verboten gewesen - 3 Listenhunde gleichzeitig, nicht alle mit MK. Die verpönten Listenhunderegelungen hätten DIESEN Vorfall also verhindert, oder nicht?

  • Was mich wundert, ist, das nicht nachvollziehbar ist welcher Hund gebissen hat, bei dem Größenunterschied.

    Das hat das Gericht erklärt, weshalb es aus seiner Sicht unerheblich war, Zitat aus mv-justiz.de:

    Nach der Entscheidung des Landgerichts muss dagegen der Hundehalter für das Verhalten seines Schäferhundmischlings und die insoweit verursachten Folgen gerade stehen. Denn hätte sich dieser nicht auf die Hundehalterin und deren Kleinhund gestürzt, wäre nichts passiert. Dabei war es für das Landgericht auch unerheblich, ob nun letztlich der Schäferhund oder der kleine Terrier seinerseits zugebissen hatte. Denn auch ein solches schreckhaftes Verhalten eines kleineren, sich eines Angriffs ausgesetzten Tieres sei dem Veranlasser als tiertypisches Verhalten zuzurechnen. Sinn und Zweck der Tierhalterhaftung sei der Schutz und die Einstandspflicht vor und für die tendenzielle Unbezähmbarkeit der tierischen Natur als typisches dem Tier innewohnenden Risiko.

    Ob ein durch die gegnerische Partei vor Prozessbeginn erstelltes Gutachten eine genaue Zuordnung oder eben im Zweifel auch nicht eindeutige Zuordnung durch den DSH Mix hätte feststellen lassen können (GA sind kostspielig und immer in Vorkasse zu entrichten) und es dadurch zu einer anderen Wertung gekommen wäre, weiß ich nicht.

  • Was mich wundert, ist, das nicht nachvollziehbar ist welcher Hund gebissen hat, bei dem Größenunterschied.

    Das hat das Gericht erklärt, weshalb es aus seiner Sicht unerheblich war, Zitat aus mv-justiz.de:

    Nach der Entscheidung des Landgerichts muss dagegen der Hundehalter für das Verhalten seines Schäferhundmischlings und die insoweit verursachten Folgen gerade stehen. Denn hätte sich dieser nicht auf die Hundehalterin und deren Kleinhund gestürzt, wäre nichts passiert. Dabei war es für das Landgericht auch unerheblich, ob nun letztlich der Schäferhund oder der kleine Terrier seinerseits zugebissen hatte. Denn auch ein solches schreckhaftes Verhalten eines kleineren, sich eines Angriffs ausgesetzten Tieres sei dem Veranlasser als tiertypisches Verhalten zuzurechnen. Sinn und Zweck der Tierhalterhaftung sei der Schutz und die Einstandspflicht vor und für die tendenzielle Unbezähmbarkeit der tierischen Natur als typisches dem Tier innewohnenden Risiko.

    Ob ein durch die gegnerische Partei vor Prozessbeginn erstelltes Gutachten eine genaue Zuordnung oder eben im Zweifel auch nicht eindeutige Zuordnung durch den DSH Mix hätte feststellen lassen können (GA sind kostspielig und immer in Vorkasse zu entrichten) und es dadurch zu einer anderen Wertung gekommen wäre, weiß ich nicht.

    Ich schrieb doch das ich die Herleitung und Entscheidung des Urteils nachvollziehen kann.

    Im Artikel steht aber auch „Unklar sei geblieben, welcher Hund zugebissen habe.

    Es ist aber ein Unterschied ob es unerheblich ist welcher Hund zugebissen hat, oder nicht nachvollziehbar (meines Erachtens ist der Wundkanals durch einen Zahn eines weit größeren Hundes ein anderer als der eines deutlich kleineren Hundes).

    Das es für das Urteil keine Rolle spielt finde ich in diesem Falle absolut richtig.

  • Die Möglichkeiten, Bissspuren eindeutig zu identifizieren, wird ziemlich überschätzt...

    Sehr unterhaltsam dazu:

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    (ca 6 min)

  • Ja, besorgniserregend finde ich.

    Ich denke, es kippt immer mehr in "alle Hunde sind gefährlich".

    Ich sehe da kein Kippen. Die Hundegesetze sind relativ lax, es wird eher dafür gesorgt, dass die Häufchen eingesammelt werden als für die Einhaltung der Leinenpflicht. Hier im Forum hört man oft genug von Fällen, wo Hunde mehrfach auffällig geworden sind und trotzdem nichts passiert ist. Offizielle Hundefreilaufgebiete zeugen jetzt auch nicht grad von einem Problembewusstsein in diese Richtung.

  • Das hat keiner gesagt, dass DAS mit jedem Hund passieren kann.

    Dass im absoluten Extremfall, und das hier war einer, mein ich wohl, mehrere Hundetypen körperlich dazu in der Lage wären, einen Menschen zu töten, sollte trotzdem schon auch klar sein.

    Oh, und die "Mit wievielen Hunden raus" Debatten gibt es bereits. Und erste zaghafte Regelungen. Ich wäre da nicht allzu optimistisch, dass es nur "Listenhunde" träfe. Ich mein, mit Mehrhund und Mehrgewicht sind ja doch etliche Leute unterwegs. Nicht zuletzt lebt ein ganzer Gewerbezweig davon.

    Keine Ahnung, ob Listenhundegesetze irgendwas verhindert hätten. Unseres zb nicht. Mit Leine und Maulkorb darf man ja raus.

    Hier scheint es ja sogar der Fall gewesen zu sein, dass die Hunde grundsätzlich enger geführt wurden, als die lokale Gesetzgebung es vorsieht.

    Und ob "Es lag an 3 Hunden, dass es passiert ist" weiß niemand. Ja, statistisch gesehen sind bei Todesfällen durch Hunde häufiger mehrere Hunde beteiligt. Wissen wir hier im DF Orakel, was genau war und warum?

    Die Gegenprobe anzutreten, ob es nur mit einem Hund passiert wäre, wird eher schwierig.

    Zum Glück ist Hund tötet Mensch einfach nicht die Norm. Eben auch bei AmStaffPit nicht (wobei ja auch ganz andere Rassen gelistet sind, je nach Liste und nationaler oder regionaler Gesetzgebung).

    Andere, weniger drastische, dennoch unschöne Vorfälle sind ja durchaus häufiger.

    Xy viele Hunde hetzen Reh, töten Katze oder Schaf oder anderen Hund. Passiert doch regelmäßiger, als Hund tötet Mensch. Mit einer breiten Beteiligung an Rassen.

    Welche Gesetzgebung verhindert das zuverlässig, außer keiner darf mehr mit dem Hund raus?

  • Hunde machen halt das, wofür sie seit Jahrzehnten selektiert worden.

    Nur bei manchen Rassen passt das nicht ins verklärte Weltbild mancher Menschen.

    Entsprechend sind Beißkraft, Trieb und Art der Auslöser.

    Dass die auch im Rausch nie-nicht an Menschen gehen, obwohl das bei der Zuchtauslese schon seit ewigen Zeiten niemand überprüft hat,

    ist halt so ein rühriges Volksmärchen wie Welpenschutz und jeder-Welpe-hat-Folgetrieb.

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