Der "gefährliche" Hund Teil 2
- Helfstyna
- Geschlossen
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Der Kleinhund (ca. 5kg) einer Bekannten hat den Postboten gebissen, also mit den Fangzähnen einmal die Wade getackert, als dieser unaufgefordert das Büro betrat und hat nun tatsächlich vorläufig Auflagen und muss zum Wedenstest etc.
Ich kenne den Hund und die Halterin. Das ist einfach nur situationsbedingt richtig dumm gelaufen und wäre wohl sogar vom Postboten zu verhindern gewesen, wenn er kurz gewartet hätte (wir sprechen von Sekunden). Aber er hat den Hund wohl nicht ernst genommen.. Hinterher dann umso mehr.
Das würde mit Sicherheit niemals wieder passieren. Der war auch bisher nicht auffällig.
Es tut mir leid, aber diese Gemeinde hat echt größere Sorgen mit ganz anderen Kalibern, mich nervt das so dermaßen. Ich weiß, wie sehr Postboten unter Hunden leiden und das tut mir wirklich leid. Aber mit den Auflagen und dem ganzen Rattenschwanz hat es hier die falschen getroffen.
Wieso hat es die falschen getroffen? Der Hund war nicht ausreichend gesichert und hat gebissen. Ein eimaliger Vorfall reicht für Auflagen und Einstufung, das gilt für alle Hunde.
Auflagen und Einstufung dienen der Verhinderung einer zukünftigen Gefahr und eine ernstzunehmende Gefahr geht von dem Hund einfach nicht aus. Wäre das Setting minimal anders gewesen hätte da zurecht kein Hahn nach gekräht. Aber der Postbote hatte wohl einfach die Schnauze voll. Obwohl es mit DIESEM Hund bisher niemals Probleme gab.
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Ich versteh zwar die Gedanken hinter 'es hat die falschen getroffen', aber..
Auch in vielen anderen Faellen haette der Vorfall vermieden werden koennen und oft haette ein kurzer Augenblick gereicht.
Und..die 2 duerfen zum WT. Je nach Bundesland koennen sie dann ja danach von der Einstufung und den Auflagen befreit sein, wenn der Hund unauffaellig ist.
Der Hund hat seine Zaehne eingesetzt. Ob der jetzt 5 kg oder 50 kg hat, sollte egal sein.
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Ein Bürohund muss in der Regel damit klarkommen, dass mal jemand ins Büro kommt.
Ich werde hier nichts näheres zu den genauen Umständen schreiben.
Es gibt genügend Räumlichkeiten, die regulär nicht von Fremden betreten werden. Es gibt auch mehrere Kollegen als Zeugen.
Es gab vorher zudem kein Problem in die Richtung, es war eine Verkettung verschiedener Umstände, shit happens.
Die Behörde hat ihr Standardverfahren, klar. Aber hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich kenne mehr als einen Wiederholungstäter, bei dem sich aus unerfindlichen Gründen das mit den Auflagen deutlich schwieriger gestaltet.
Ihr könnt hier gern gleiches (Un-)Recht für alle fordern.
Es ist trotzdem in diesem konkreten Fall schwachsinnig.
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Der Hund hat seine Zaehne eingesetzt. Ob der jetzt 5 kg oder 50 kg hat, sollte egal sein.
Komisch, wenn ich die Wahl habe möchte ich definitiv lieber von 5 Kilo gebissen werden als von 50. Wäre mir absolut nicht egal.
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Wieso hat es die falschen getroffen? Der Hund war nicht ausreichend gesichert und hat gebissen. Ein eimaliger Vorfall reicht für Auflagen und Einstufung, das gilt für alle Hunde.
Auflagen und Einstufung dienen der Verhinderung einer zukünftigen Gefahr und eine ernstzunehmende Gefahr geht von dem Hund einfach nicht aus. Wäre das Setting minimal anders gewesen hätte da zurecht kein Hahn nach gekräht. Aber der Postbote hatte wohl einfach die Schnauze voll. Obwohl es mit DIESEM Hund bisher niemals Probleme gab.
Nee, eben nicht zurecht. Der Hund hat (nicht unerheblich) zugebissen und damit hat sich eine Gefährlichkeit zunächst mal gezeigt. Das ist absolut korrekt so, dass dies nun überprüft wird, so sehen es die Gesetze vor. Warum sollten da manche Hunde und Hundehalter willkürlich von ausgenommen werden?
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Joa..ist dein gutes Recht. Und es ist das gute Recht des Brieftraegers den Biss des 5 kg Hundes anzuzeigen.
Und auch der Biss eines 5 kg Hundes kann Folgen haben. Ein Brieftraeger der in die Wade gebissen wird, kann z.B. u.U. einfach mal ne zeitlang nicht laufen. Nicht grad toll...
Uebrigens meinte ich nicht das die Wunden gleich sind. Sondern das die Landesverordnungen da eben keinen Unterschied machen und gleich 2x nicht anhand von 'ach..Loch ist nur 0.7 mm tief' vs. 'bis auf den Knochen runter'.
Es geht um 'Hund hat gebissen'.
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Ich werde hier nichts näheres zu den genauen Umständen schreiben.
Musst du ja auch nicht.
Wenn du das aber postest, musst du damit leben, dass andere evtl eine Meinung dazu haben, auch wenn sie dir nicht gefällt.
Es gab vorher zudem kein Problem in die Richtung, es war eine Verkettung verschiedener Umstände, shit happens.
So beschissen läuft es halt manchmal. Gebissen hat der Hund halt trotzdem.
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Der Hund hat seine Zaehne eingesetzt. Ob der jetzt 5 kg oder 50 kg hat, sollte egal sein.
Komisch, wenn ich die Wahl habe möchte ich definitiv lieber von 5 Kilo gebissen werden als von 50. Wäre mir absolut nicht egal.
Also ich werde am liebsten gar nicht gebissen. Weder von 5 Kilo noch von 50 Kilo. So wie es sein sollte. Wer jemanden beißt sollte seine Strafe bekommen, egal ob 2, 5 oder 100 Kilo Hund. Biss ist biss nur weil der Hund klein ist hat man da doch keine Narrenfreiheit wenn es angezeigt wird.
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Wieso hat es die falschen getroffen? Der Hund war nicht ausreichend gesichert und hat gebissen. Ein eimaliger Vorfall reicht für Auflagen und Einstufung, das gilt für alle Hunde.
Auflagen und Einstufung dienen der Verhinderung einer zukünftigen Gefahr und eine ernstzunehmende Gefahr geht von dem Hund einfach nicht aus. Wäre das Setting minimal anders gewesen hätte da zurecht kein Hahn nach gekräht. Aber der Postbote hatte wohl einfach die Schnauze voll. Obwohl es mit DIESEM Hund bisher niemals Probleme gab.
Bitte nicht auf den Postboten wütend sein, er hat nur gemacht, zu was er arbeitsrechtlich verpflichtet ist. Er hat sich während seiner Arbeit eine Verletzung zugezogen. So etwas muss jeder melden an die Personalabteilung, da die Personalabteilung das als Betriebsunfall melden muss an die Berufsgenossenschaft. Egal ob Hundebiss oder Büromitarbeiter ist versehentlich ohne Fremdeinwirkung über seinen Bürostuhl gestolpert und hat sich das Knie aufgeschlagen.
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Joa..ist dein gutes Recht. Und es ist das gute Recht des Brieftraegers den Biss des 5 kg Hundes anzuzeigen.
Und auch der Biss eines 5 kg Hundes kann Folgen haben. Ein Brieftraeger der in die Wade gebissen wird, kann z.B. u.U. einfach mal ne zeitlang nicht laufen. Nicht grad toll...
Uebrigens meinte ich nicht das die Wunden gleich sind. Sondern das die Landesverordnungen da eben keinen Unterschied machen und gleich 2x nicht anhand von 'ach..Loch ist nur 0.7 mm tief' vs. 'bis auf den Knochen runter'.
Es geht um 'Hund hat gebissen'.
Und das sollte eben nicht egal sein wie stark der Biss war oder zukünftig potentiell sein könnte.
Mir ist natürlich klar, dass das alles erst festgestellt werden muss, habe ja bereits geschrieben dass die Behörde natürlich ihr Standardverfahren hat.
Es fühlt sich einfach komplett falsch an, wenn man hört wie Hund A im Freilauf schon den dritten Hund zerlegt hat und man dem nicht bei kommt, während Hund B für einmaliges, minimales Tackern dran ist.
Es ärgert mich auch ehrlich gesagt, dass der Briefträger den Hund erst nicht ernst nimmt (ich mit mir ziemlich sicher, dass er nicht durch die Glastür gekommen wäre, wenn dorthinter ein kläffender Mali aus dem Körbchen gesprungen wäre..) und dann ein Fass aufmacht.
Er hätte 3 Sekunden warten müssen, dann war der Hund weggeschickt.
Aber da es der Postbote war, war der Drops von Anfang an gelutscht. Ich hätte das an seiner Stelle auch beim Dienstherrn gemeldet, auch wenn fast nix war, wenn sich das entzündet muss das dokumentiert sein, das ist mir klar. Ob er zwingend zum Arzt muss, keine Ahnung, wahrscheinlich schon. Ich meine, die melden dann solche Vorfälle immer ans Amt.
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