Der "gefährliche" Hund Teil 2

  • Egal wie es genau gelaufen ist - wird man ja vermutlich nie erfahren - aber ist es überhaupt erlaubt, eine 9-jährige mit einem Hund Gassi zu schicken und dann noch einem, den sie gar nicht halten könnte?

    Das Mädel ist nicht 9, sondern 14 Jahre alt.

    Der betroffene Kanton in der Schweiz hat weder Listen, noch sonst welche Einschränkungen (bspw. solche, die an an die Hundegrösse angelehnt wären). So würde ich davon ausgehen, ja, das darf man (dort).


    Wäre es in meinem Kanton passiert, hätte das Mädel den Hund nicht führen dürfen (so, wie in D Kat.1 Soka, sie überhaupt züchten, kaufen und halten zu dürfen, ist genehmigungspflichtig) und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, der Hund wäre sofort eingezogen worden.

  • Egal wie es genau gelaufen ist - wird man ja vermutlich nie erfahren - aber ist es überhaupt erlaubt, eine 9-jährige mit einem Hund Gassi zu schicken und dann noch einem, den sie gar nicht halten könnte?

    Das Mädel ist nicht 9, sondern 14 Jahre alt.

    Der betroffene Kanton hat weder Listen, noch sonst welche Einschränkungen (bspw. solche, die an an die Hundegrösse angelehnt wären). So würde ich davon ausgehen, ja, das darf man (dort).


    Wäre es in meinem Kanton passiert, hätte das Mädel den Hund nicht führen dürfen (so, wie in D Kat.1 Soka, sie überhaupt züchten, kaufen und halten zu dürfen, ist genehmigungspflichtig) und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, der Hund wäre sofort eingezogen worden.

    Gibt es da keine so tolle "Regel" wie in Deutschland?

    Im Prinzip ist hier ja das Alter egal

    Es wird ja insgesamt gemessen

    Hund, Führer, eventuell andere Faktoren

    Wenn ich 99 bin und gebrechlich nutzt das Alter ja nix

    Ein tobender kangal ist was anderes als ein alter toy Pudel, etc


    Wobei das psychisch interessant zu interpretieren ist ;)

  • Gibt es da keine so tolle "Regel" wie in Deutschland?

    Nein (die Haftung für Schäden nachher zu klären, das ist ja was anderes).

    (Deswegen hatte ich extra darauf hingewiesen, dass es nicht mal etwas wg. der Grösse gibt. In diesem Kanton ist Eigenverantwortung gefragt).

  • Gibt es da keine so tolle "Regel" wie in Deutschland?

    Nein (die Haftung für Schäden nachher zu klären, das ist ja was anderes).

    (Deswegen hatte ich ja darauf hingewiesen, dass es nicht mal etwas wg. der Grösse gibt. In diesem Kanton ist Eigenverantwortung gefragt).

    da ist sie doch. ;)


    Beides kommt aufs gleiche raus und... Eigenes (verantwortliches) ermessen


    Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet.


    Und das beinhaltet das man auf Eignung zum führen des Hundes achten muss

  • Furchtbar, was da passiert zu sein scheint. Aber absolut undurchsichtig.


    Ne 14jährige, der ein Rottweilerhalter seinen Hund alleine anvertraut? Der gehört vermöbelt. Die kann den doch gar net halten! Eine Mutter, die das mitmacht, obwohl der Halter den Hund bekanntermaßen schlägt, und der sich irgendwann wehren wird, was nur ne Frage der Zeit ist? Dito....


    Ein Rottweiler, der in 20minütigem Kampf schafft, "nur" (und das ist schlimm genug!) den Arm des Mädchens zu verletzen?? Was versteht die Behörde unter "zerfetzen"?


    Daß der Klubvorsitzende ein bissel schwarzweiß sieht, ist doof, aber letztlich hat er recht: wenn der Hund tatsächlich in 20 Minuten nicht mehr verletzt hat, dann war der nicht wirklich auf Angriff - auch wenn das makaber klingen mag, ich möchte damit NICHT die entstandenen Verletzungen rechtfertigen, sowas geht absolut nicht und darf nicht sein! PUNKT!


    Ein Hund, der nach Aussage des 14jährigen (!) Opfers "aus dem NIchts heraus" attackiert - das gibts nicht. Die hats halt net sehen/erkennen können. Und daraus ist ihr weiß Gott kein Vorwurf zu machen, da haben die Erwachenen versagt.


    Ein Hund, der in Verletzungsabsicht 20 Minuten lang auf sein "Opfer" losgeht, aber dann, wenn Hilfe eintrifft, nach 20 Minuten, lammfromm ist, ohne weitere Verletzungen zu verursachen, die evtl. lebensgefährlich gewesen wären?


    Alles sehr komisch - ich hoffe sehr, daß man da ein bisserl mehr Klarheit reinbringt, vor allem BEVOR irgendwelche Entscheidungen Hals über Kopf getroffen werden.


    Und ich hoffe mehr als alles Andre, daß das Mädel sich von der Attacke (und das WAR es für sie, egal wie der Hund das gemeint hat oder nicht!) bald wieder erholt, durchschlafen kann, und zu einem entspannten Umgang mit Hunden zurückfindet..... DAS wird mit Sicherheit das Schwierigste sein für sie.... Die körperlichen Schäden werden heilen. Aber DAS - das ist hart..... Drücke ihr alle Daumen.....

  • Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet.

    Du meinst, in der Gefährdungs-Haftung.

    Es bleibt bei Eigenverantwortung.

    Und das beinhaltet das man auf Eignung zum führen des Hundes achten muss

    In Eigenverantwortung und eigener Einschätzung.


    Das war aber nicht die Frage (wer haftet, wenn etwas passiert). Es war die Frage, ob das Mädel den Hund führen dürfte (gehe davon aus, gemeint war von Gesetzeswegen).

    Ja, das Mädel durfte den Hund führen. Und nein, eine unbeteiligte dritte vierte Person wurde nicht geschädigt (oder belästigt).

  • Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet.

    Du meinst, in der Gefährdungs-Haftung.

    Hat er nicht gemacht, andere belästigt oder gefährdet. Es bleibt bei Eigenverantwortung.

    Nee, irgendwie hab ich mich ein wenig verwirrt...


    Das Kind wurde durch den Hund gefährdet, incl "gefahren Verwirklichung"

    Und der Halter bleibt zusätzlich zum Führer in der Verantwortung

    Gilt in Deutschland zb auch für Autos ;)

    Wenn der Hund also den in diesem Fall "ungeeigneten" Führer gefährdet

    Oder hierdurch bedingt anderweitig dritte geschädigt werden... Hm... :???:

    Ausser der Fehler liegt eindeutig ausschließlich beim Führer

    Und das ist hier mit Sicherheit auszuschließen (alter)

  • Das Kind wurde durch den Hund gefährdet, incl "gefahren Verwirklichung"

    Und der Halter bleibt zusätzlich zum Führer in der Verantwortung

    Gilt in Deutschland zb auch für Autos ;)

    All das, was Du ausführst, rund um die Haftung (Moral und persönlichem Rechtsempfinden), ändert nichts an der Tatsache, dass das Mädel hätte führen dürfen (in diesem Kanton). Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der HF ungeeignet war, ist das ein Fall für die Haftung (aber immer noch nicht verboten). Und die Frage war immer noch:


    aber ist es überhaupt erlaubt, eine 9-jährige mit einem Hund Gassi zu schicken und dann noch einem, den sie gar nicht halten könnte?

    :ka:


    Wenn der Hund also den in diesem Fall "ungeeigneten" Führer gefährdet

    Oder hierdurch bedingt anderweitig dritte geschädigt werden... Hm... :???:

    Ausser der Fehler liegt eindeutig ausschließlich beim Führer

    Und das ist hier mit Sicherheit auszuschließen (alter)

    Geschädigt wurde ... hhhm ...: ??? Es muss doch erst mal eine Schädigung vorliegen (beim Mädel ist das so) bzw. festgestellt werden. Wenn nix passiert wäre, dann wäre nix passiert. Gibt keinen § der das im Vorfeld verbietet (in diesem Kanton, in anderen schon). Die Gefährdungshaftung ist doch kein Verbot, sondern sie fängt auf, wenn etwas bei Erlaubtem passiert und klärt dann die Haftungfrage:


    Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!