Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV
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Gast41354 -
27. Juli 2019 um 22:02 -
Geschlossen
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Mikkki Genau das würde ich vermuten und würde an deiner Stelle auch nicht darauf reagieren. Du hast deine Aussage gemacht, bist deiner Pflicht nachgekommen und wenn es noch irgendwo Klärungsbedarf geben würde, würdest du Post direkt vom Gericht bekommen...
Zumindest ist das der Ablauf, der mir bekannt ist.
Da würde ich auch die Füße stillhalten. Aber spannend ist es schon irgendwie...

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Ohne Akteneinsicht hätte der Anwalt doch gar nicht an deine Adresse kommen können, odre irr ich mich da?
ich denk auch, da will dich jemand in mögliche Widersprüche verstricken.
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Hi,
was ganz anderes, ist gerade per Post reingeflattert.
Ich war Zeuge eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden. Die Polizei hat meine Personalien aufgenommen, ich habe auch meine Zeugenaussage gemacht. Müsste also alles Akteninhalt sein. Jetzt schreibt mich ein Anwalt einer der Parteien an, und bittet mich um eine Aussage zum Ablauf des Geschehens. Diese soll ich ihm zusenden. Ich denke nicht, dass ich damit irgend etwas gewinnen kann und gedenke gar nicht erst zu antworten.. Ich finde er könnte einfach Akteneinsicht beantragen, das wärs..
Eure Meinung, was kann dahinterstecken, will da jemand dass er mich in Widersprüche verwickeln kann, oder was soll das??
Bin sehr gespannt was Ihr meint..
LG
Mikkki
ich würde mal bei der Polizei nachfragen, ob das normal ist und was man am besten macht
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Ich war auch einmal Zeuge.
Bekam eines Tages dann mal Post vom Gericht.
Am Tag X mußte ich dort erscheinen und was zum Hergang erzählen.
Extra Post von einem der Anwälte hatte ich nicht erhalten.
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SheltiePower So kenne ich das auch... Wenn man nochmal aussagen muss, gibt es ein Schreiben vom Gericht aber nicht von einem der Anwälte. Da wäre ich ganz, ganz vorsichtig mit.
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Hi,
eben...
Nachtigall....
nicht mit mir...
danke, Ihr habt mich in meinem Gefühl, dass das eigentlich nicht in Ordnung ist bestärkt.
Der Wortlaut des Schreibens ist übrigens freundlich abgefasst, der Anwalt vertritt wohl auch Mitglieder eines großen deutschen Automobilvereins mit 4 Buchstaben...
Hab mich entschieden.. Werd auch nirgendwo mehr nachfragen, ein Gericht hat Anspruch auf eine Aussage, ein RA in so einer Sache nicht. Ich kann also nicht irgendwie sanktioniert werden, was soll also passieren..Wer sich zuerst bewegt verliert manchmal.. Locken gilt nicht..Aber schon frech die Art.
LG
Mikkki
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Es könnte auch der Anwalt von der Person mit dem Schaden sein. Vielleicht ist, für ihn, noch etwas unklar oder hat noch Fragen usw.
Es muss nicht unbedingt sein dass der Anwalt dich in Widersprüche verwickeln möchte.
LG
Sacco -
Gesundes Mißtrauen schadet da nix.
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Ich würde nicht antworten, das Schreiben aber auch nicht wegwerfen.
Du bist ihm ggü. als Zeuge zu keiner Auskunft verpflichtet.
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Jetzt schreibt mich ein Anwalt einer der Parteien an, und bittet mich um eine Aussage zum Ablauf des Geschehens.
Darf der das überhaupt? Das könnte man doch irgendwie als Zeugenbeeinflussung auslegen.
Ich hab sowas noch nie gehört.
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