Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIII

  • Wieso sollte Mondio verboten sein?

    Nachdem regelmäßig offiziell Deutsche Starter auf der Mondio FMBB starten und regelmäßig Mondioring Concours und Seminare abgehalten werden, ists definitiv nicht verboten. Bin mir aber grad nicht sicher, obs nicht doch schon vom VDH anerkannt wurde.

  • War Mondioring in D nicht verboten? Hat sich das geändert?

    Keine Ahnung.
    In der CH wird die Mondioring CH Meisterschaft vom SKBS organisiert und der ist dem CHer SKG angehängt.

    Von daher geh ich davon aus, dass es in der CH anerkannt ist vom SKG.
    Und selbst wenn nicht, fährt man halt nach Frankreich zu den Turnieren :ka: .

  • Eine kurze Frage dazwischen - wenn ich auf den Hund von einem Freund aufpasse - aber vergessen habe, mir die Hundesteuermarke übergeben zu lassen - wer muss dann letztlich evtl. zahlen, falls man kontrolliert wird?

  • Eine kurze Frage dazwischen - wenn ich auf den Hund von einem Freund aufpasse - aber vergessen habe, mir die Hundesteuermarke übergeben zu lassen - wer muss dann letztlich evtl. zahlen, falls man kontrolliert wird?

    Rechtlich: ich vermute der Eigentümer

    Moralisch: definitiv der Eigentümer (fände ich jetzt nicht ok, wenn er Dich das zahlen lassen würde, wenn Du schon den Hund betreust)

  • Eine kurze Frage dazwischen - wenn ich auf den Hund von einem Freund aufpasse - aber vergessen habe, mir die Hundesteuermarke übergeben zu lassen - wer muss dann letztlich evtl. zahlen, falls man kontrolliert wird?

    Kommt wahrscheinlich darauf an, wie das genau in der Satzung/Verordnung bei euch formuliert ist. Wenn da sowas steht wie "die Hundemarke ist mitzuführen", würde ich vermuten, dass ein Bußgeldbescheid erstmal auf dich ausgestellt wird, weil du ja in dem Moment der Kontrolle am anderen Ende der Leine warst und die Pflicht gehabt hättest, das Teil irgendwo an dir mitzuführen. ;)

    Wenn da sowas steht wie "die Steuermarke ist gut sichtbar am Halsband anzubringen" (ist bei uns so :roll: ), dann wäre das ja die Pflicht des Hundebesitzers gewesen, also vermutlich müsste der dann auch zahlen?

    Ist aber reine Spekulation meinerseits :ops: , wenn's einen wirklich interessiert, müsste man vermutlich mal beim OA anrufen.

  • Hat von euch jemand Erfahrung damit was passiert oder passieren kann wenn die BG den Arbeitsunfall im Nachhinein nicht mehr als solchen anerkennt und wie man selbst da vorgehen sollte?
    Gerne auch per PN

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