
Schluss mit lustig für „Tutnixe“
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Gast88425 -
1. November 2018 um 07:31
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@network Vielleicht fehlt mir da ja grade die Phantasie für
Ist für das Urteil aber unerheblich, weil das OLG zwei Fakten dem Urteil zugrunde gelegt hat:
1. Es existierte eine Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich
2. Der Hund befand sich außer Sicht des Halters, und damit außerhalb dessen KontrolleWas soll ich bei meinen Hunden kontrollieren, wenn ich nicht sehe was sie tun?
Das geht für mich z. B. gar nicht - ich MUSS immer sehen, was meine Hunde machen und bekomme die Krise, wenn ich meinen Blick länger als 2 Sekunden schweifen lassen muss um zu sehen, wo sich einer meiner Hunde gerade befindet.
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Hallo,
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Meines Wissen nach nicht.100% sicher bin ich aber nicht!
Der deutsche Tierschutzbund hat den Großteil des Berliner Hundegesetzes zumindest in seiner Übersicht "Gefahrenhundeverordung in den einzelnen Bundesländern" so aufgeführt - sicher bin ich mir auch nicht, aber hatte tatsächlich im Kopf, dass es auf der Senatsseite auch lange Zeit so hieß
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Kontrolle ist ja nicht mit 'ich sehe was du tust' gleichzusetzen
das wäre ja auch verdammt easy damit erklärt, oder
Geiles Köterchen, ich sehe was du in 50m Entfernung machst, du gute Jagdsau du, ergo habe ich dich unter Kontrolle
Du verstehst meinen ironischen Ansatz ja bestimmt Hundundmehr
Im Umkehrschluss könnte man auch sagen, woher wusste das Ehepaar des Freiläufers, dass ihr Hund 'nur', bzw. überhaupt zu einem anderen Hund in Spieleabsicht lief, sie sahen ihren Hund ja nicht
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am liebsten würde ich den Artikel und einige Beiträge aus dem Thread ausdrucken und dem Herrchen von "Bruuuunoooo *pfeif*" in dem Briefkasten werfen.
Ich finde das Urteil gut und hab es für den Fall der Fälle abgespeichert. -
So ist es
Der Hund des Joggers ist für den Beschluss völlig uninteressant gewesen!Der Jogger musste nicht die Absicht des freilaufenden Hundes erkennen, bzw. analysieren!
Das ist mir schon klar.
Gut, ich formuliere um:
ICH habe das Recht, meinen angeleinten Hund zu schützen.
Kommt für mich auf‘s gleiche, weil das eh meine Aufgabe ist.
Aber so hätte man halt auch den rechtlichen Rückhalt.Ich verstehe die Aufregung um das Urteil nicht.
Ist es wirklich so schwer, seine Hunde im Freilauf aus dem Umfeld von Passanten fern zu halten?
Damit ein Hund getreten, geschlagen, whatever werden kann, muss er erst einmal nahe genug am Menschen dran sein.
Und wenn es so eng wird, dass der Mensch ran kommen würde gehört ein Hund mMn sowieso an die Leine und somit ist man wieder auf der sicheren Seite.Jogger und Spaziergänger materialisieren sich ja nicht plötzlich aus dem Nichts. Wenn man ein wenig mit offenen Augen unterwegs ist, hat man genügend Zeit, zu reagieren und in Gegenden, die so unübersichtlich sind, dass man keine 5 Meter weit sieht, gehört ein Hund in meinen Augen sowieso angeleint.
Ich lese da jetzt nicht den Freibrief für Jogger und Co Hunde zu verprügeln, sondern endlich mal ein Signal an rücksichtslose Hundehalter.
Vielen Dank für diesen Beitrag.
Ich würde ihn gerne mehrmals liken. -
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Ich gehe IMMER davon aus, dass Menschen die nur meine Hunde aber nicht mich sehen, Angst wegen eines unkontrolliert (unbeaufsichtigt) laufenden Hundes bekommen KÖNNTEN.
Gibt ja leider genug Vollpfosten in dieser Welt, zu denen ich nicht zählen möchte.
Deshalb laufen meine nicht außer Sicht.
Den meisten Menschen, denen ich hier begegne, reicht schon ein kleines "Entspannungssignal", welches ICH sende.
Das ist oftmals nur ein freundliches, deutlich wahrnehmbares Ansprechen meiner Hunde, die darauf reagieren.
Scheinbar nehmen die meisten Menschen das tatsächlich als Signal mit der Botschaft: "Die achtet auf ihre Hunde!" wahr, weshalb eine weitere Kontrolle gar nicht
möglichEDIT: NÖTIG ist.Zumindest hier bei uns ist es für die meisten Menschen wohl normal, dass man in einem Gebiet mit erlaubtem Freilauf auch einem freilaufenden Hund begegnet.
Natürlich gibt es auch Menschen, die außerhalb dieses für mich als normal empfundenen Bereiches größere Bedenken haben (zumal ich ja auch große Hunde habe).
Die können diese Menschen aber äußern, und ich habe da immer ein offenes Ohr für - und kann das auch mit meinen Hunden dann durchführen.
Vor einigen Monaten kam ein Jogger von hinten und hat schon aus großer Entfernung gerufen: "Leinen sie ihre Hunde bitte an!".
Von mir kam ein deutliches und freundliches: "Ja, klar!" und ich habe das widerspruchslos gemacht und meine Hunde sichtbar für den Jogger kontrolliert.
hat mir eine kurze Erklärung des Joggers eingebracht, die ich sehr nett fand
"Ich hatte leider schon zwei unschöne Erlebnisse mit Hunden, wo die Halter sagten, der Hund würde nix tun ... sorry!"
Hätte er mir nicht erklären müssen - und hat bei mir dafür gesorgt, dass ich noch mal besonders rücksichtsvoll war; Ich habe den Jogger nämlich passieren lassen, und dann anschließend mit meinen Hunden kehrt gemacht und bin ein Stück den Weg zurück gegangen. Gerade für einen Menschen der schon unschöne Erlebnisse hatte, ist es sicher nicht prickelnd wenn die Hunde zwar festgehalten werden beim Passieren, er anschließend aber das Hecheln dieser Hunde hinter sich hört, weil wir die gleiche Strecke dann unangeleint weiter gehen.
Das waren zumindest meine Gedanken ...Ich bin der Auffassung, dass ich als Hundehalter doch einiges dafür tun kann, dass andere Menschen nicht alle Hundehalter über einen Kamm scheren und für blöd und rücksichtslos halten.
Dass es tatsächlich einer Gefahrenabwehrverordnung bedarf, macht mich traurig.
Edit: aus "möglich" "nötig" gemacht...
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Ich finde das Urteil gut, da ich oft mit Inlinern unterwegs bin und man da für viele Hunde zum einen noch ungewöhnlicher ist als Jogger und Radfahrer (da seltener) und es nicht selten vorkommt, dass einem Hunde tatsächlich jagen und dabei zwischen die Beine laufen. Natürlich nehme ich Rücksicht, ich fahre bei fremden Hunden langsam und beschleunige erst 50- 100m weiter wieder - aber selbst das reicht gelegentlich nicht, weil der Hund im Gegensatz zum Halter immer noch ein Auge auf einen hat und dann hinterher geprescht kommt.
Dank reichlich Hundehaltererfahrung wird mir immer unwohl, wenn ich mit Inlinern an fremden, nicht angeleinten Hunden vorbei muss. Man ist auf Inlinern einfach viel leichter zum Sturz zu bringen als als Radfahrer - und in der Regel nicht ohne sich zu verletzen.
Das Urteil bestätigt nur, dass ich mich im Recht befinde, dass der HH den Schaden übernehmen muss (bzw seine Versicherung) und ich mich aktiv gegen solche Hunde wehren darf. Es bestätigt nicht, dass ich fremde Hunde grundlos angreifen darf.
Ich hatte übrigens noch kein Problem damit, meinen Hund davon abzuhalten, fremde Menschen (und Hunde) zu belästigen. In der Regel leine ich bei Fremden immer an und grüße freundlich (und räume die Hinterlassenschaften weg) - das ist gut fürs Image von HH und tut weder mir, noch dem Hund weh. Bei einem allgemein rücksichtsvollem Verhalten, fällt es den Leuten auch viel leichter über kleine "Ausrutscher" hinweg zu sehen, weil der Hund halt noch im Training ist oder man manches einfach nicht verhindern kann.
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Ich finde an dem Urteil nichts auszusetzen.
Verantwortungsvolle Hundehalter, die ihren Hund wahlweise angeleint halten, zu sich heranrufen (können) oder Hunde, die völlige Ignoranz bezüglich Passanten, Artgenossen etc zeigen, betrifft dieses Urteil nicht.
Alle anderen, die meinen im öffentlichen Raum Wildsau spielen zu können, die kriegen ordentlich etwas vor den Bug.Selbstverständlich ist das jetzt hier ein Präzedenzfall, es wird jahrelange Prozesse um die korrekte Auslegung im Einzelfall geben, um die Anwendbarkeit, blablabla.
Aber der Weg ist korrekt
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Ich les mir nachher alles noch durch ... aber da es eh selbstverständlich sein sollte, dass man den Hund wenn jemand entgegenkommt, zu sich ruft, und entweder frei bei Fuss oder angeleint vorbeiläuft, seh ich das Problem nicht ...
Lässt sich der Hund nicht zurückrufen hat er da eh nix ohne Leine zu suchen ...
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Ich finde das Urteil gut. Wenn meine Hunde im Freilauf sind, sich einem anderen Hund-/Menschteam nähern und ich von dem Hundehalter gebeten werde sie zurückzurufen und sie sind nicht abrufbar dann muss ich damit rechnen, dass sie der andere Hundehalter abwehrt. Und zwar mit den Mittel die er zur Hand hat, das kann dann auch ein Ast sein.
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